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Juli 1494.
wie mau die Jüdin strafen wolle. I». Der Botschaft von Rothwcil ist geantwortet, man wolle, wenn stce6 begehre, eine Botschaft von Bern in aller Eidgenossen Namen zum römischen König schicken und daselbstallen Fleiß anwenden, um Rothwcil seiner Beschwerde zu entladen. Das wollen die Voten von Rothwcilihren Herren berichten. «. Auf obgcmcldtem Tag zu Lucern soll in Betreff dcö Gotteshauses Wcttiuge»dermaßen gehandelt werden, daß dem Abschied von Baden unverzüglich nachgelebt werde. «I. Vogt Rizst^von Luccrn Rechnung soll auf den Tag zu Lucern gebracht werden. Mit denen von Luccrn will M»reden, daß sie ihn zur Bezahlung anhalten, v. Zürich sott sich erkundigen, ob Herr Rudolf von Tobelim Land sei, und wenn er im Land ist, mit ihm handeln, wie der Bote weiß. t". Die Bitte dcö Letter,der Ursen Stägcr von Solothurn die Hand abgehauen, wissen die Boten. Ans dem Tag zu Einsiedeln soll man mit den Boten von Schwyz und Glarnö dcö HcchtmaßeS wegen reden. Ii. Auf deinTag, der Donstag nach St. Gallentag (16. Octobcr) zu Einsiedel,! stattfinden wird, soll man dem Untersschrcibcr Kiel von Lucern antworten bezüglich seiner Belohnung um die Mühe und Arbeit, die er alsSchreiber in der Sache der Landzüglingc von Kaiscrstnhl gehabt hat. I. Heimbringen die Irrung dEHanö Mciß mit dem Kirchherrn zu Wallenstadt. It.. Ebenso die Sache des Hanö von Mumps2t1l) Gulden halben.
/I8».
Ln cern.
44U4, 26. Hüll (Samstag nach Jacobi),
Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. III. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, n. 3K3.
Der Pricsterschaft des LuccrnereapitclS ist versprochen, mit dem Bischof von Constanz dieeinigung nicht zu beschließen, er verspreche denn zuvor, die zwischen beiden Thcilcn voriges JalssStein gemachte Richtung zu halten. I». Auf den Anzug dcö Boten von Uri bezüglich des Berist' ^dcö LandvogtS im Thnrgan, betreffend die Jüdin daselbst, welche mehrere arme Leute wegenschulden inö Gefängnis! zu Constanz gebracht hat, ist beschlossen, der Landvogt soll die Sache ff'"'lich erkundschaften, inzwischen aber daö Gut, welches die Jüdin noch im Thnrgan hat, in Hast "öund solchen, die in Constanz ihretwegen gefangen wären, bestmöglich heraushelfen. «. Der Ba»zu Dänikon wegen, die noch nicht geschworen haben, ist dem Vogt im Thnrgan befohlen, sie aufzufo'^daß sie das Landgeschrei schwören, und die Antwort, welche sie geben, auf den nächsten Tag zu«I. Auf den Bericht Jakobs von Hcrtcnstcin, dcö alten VogtS im Nhcinthal, daß man alle 3»^^Fuder Wein an den Kirchenban Unsrcr Lieben Frau in Thal gegeben habe, ist beschlossen, daßeinen Saum Wein an genannten Bau geben soll, damit solcher gefördert werde. Einige Ortesagt, andere haben keine Vollmacht; letztere sollen eö heimbringen. «. Da verlautet, der Hclwcr zusei geneigt, seinen Theil am Zoll zu Nheincck nnö zu verkaufen, so wird der Vogt im Nhcinthaltragt, sich nach den Bedingungen zu erkundigen; die Boten sollen auf den nächsten Tag die Erkläu»»ihrer Herren bringen, ob diese den Kauf thun wollen oder nicht. I'. Die Bauern von Wcttiuge»in die Grafschaft Baden Zehnten schuldig. Nun klagt der Vogt, sie führen von den guten Matte»Heu unvcrzehntet ein und setzen allen Zehnten auf den schlechten, sumpfigen Matten auf.beauftragt, mit den Bauern zu reden, daß sie recht und nach Ordnung zehnten, x. Da die vo»ihre Gewahrsame für daö angebliche Recht, in der Grafschaft Baden die Lehen zu leihen, uicht a»w