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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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April 1494.

477.

Zürich.

25. April (Freitag nach St. MarMg).

Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede. 0.(Zt. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. ?. ZZK.

». Auf das Begehren der Fürsten von Bayern, ihnen eine Anzahl unserer Knechte um ihren Soldzukommen zu lassen, ist auf diesem Tag einhellig geantwortet, daß in gegenwärtigen Zeitläufen de>.Eidgenossen sich nicht füge, ihre Knechte vom Land zu schicken. Darauf haben die bayerischen Botenbegehrt, man möchte ihnen doch nicht verweigern, daß sie einige Knechte anwerben dürften. Auch daswurdefreundlich" abgeschlagen; dagegen wurde ihnen verheißen, daß man auch der Gegenpartei kcuwKnechte aus der Eidgenossenschaft zulaufen lassen wolle. Endlich wird den bayerischen Boten auf üssbesonderes Ansuchen zugesagt, diesen Abschlag geheim zn halten, damit nicht die Gegner der Fürst"'dadurch ermuthigt und veranlaßt würden, sie um so eher anzugreifen. I». Eine Botschaft von Rothw"hat auf diesem Tag der Eidgenossen Rath nachgesucht in Betreff der ihnen vom König auferlegten SummeGeldes und der Ladungen und Urtheile, die deshalb wider sie ergangen. Es wird ihnen gcrathcn, dM'sie nach Andeutung des letzten vom König an die Eidgenossen ergangenen Schreibens eine Botschaft anden König schicken und versuchen sollen, sich mit ihm in Güte abzufinden. Könne man darin ihn"'bchülflich sein mit Boten oder Briefen, so sei man dazu bereit, v. Da auf dem letztgchaltcnendie abgesandten Näthc von Bayern den Antrag gemacht haben, über weitere Vereinigung mit dengenossen zu unterhandeln, verstund man bloß eine Verlängerung des Vertrags. Nun aber reden sieeiner Vereinigung mit gegenseitiger Hülfcleistung bei ungerechten Angriffen. Alls eine solche Verhandlungeinzutreten, haben die Boten der Eidgenossen keine Vollmacht. Sic wollen daher die Sache hcimbriiijssNund den bayerischen Abgesandten anzeigen, wenn ihre Obern Willens sind, darauf einzugehen. «I-Bischof von Mainz macht schriftliche Mittheilung über seine Späne mit dem Pfalzgrafcn. v. Dem B>s^von Constanz soll ernstlich geschrieben werden, er möchte dem Verfahren des Herrn Rudolf von Todc,der die Pfarrangehörigcn zu Tuggcn mit Bann und andcrm verfolgt, Einhalt thnn, denn man seigewillt, solches in der Eidgenossenschaft zuzugeben. Einige meinen, der Bischof habe keine Gewalt >dem, so den Stuhl zu Rom anbetreffe und von diesem ausgehe. Am Ende wird beschlossen, Zürich lHerrn Rudolf von Tobel in gemeiner Eidgenossen Namen Geleit geben und versuchen, zwischen ihm n>dem Abt von Pfäfcrö die Sache gütlich zu vergleichen. L. Die Vi Orte haben etwas Rechtsamr lRichensce, die ihnen nichts eintragen; NiclauS HaSfurtcr will nun die kaufen und 10 Gulden "MissGült darum geben. Hierauf wird beschlossen, der Vogt in den Acmtern soll trachten, daß jener 12 Gnld"gebe, so daß es jedem Ort jährlich 2 Gulden ZinS treffe und daraufhin den Kauf abreden und an 'Boten zu Baden auf der Jahrrcchnung selben zur Gcuchmigung bringen. K. Die Bußen Z"weil, welche über 3 Schilling ertragen, sollen am Gericht zu Mcycnberg gerechtfertigt werden, woh>" 'von Dietwcil auch einen Richter geben. I». Dem Vogt in den Acmtern wird auch aufgetragen, ^Krcbsinger das Seine daselbst zu cntschlagcn. I. Derselbe Vogt soll diejenigen, welche einer Mriss"gäbe wegen eine Forderung stellen, gegen eine Person, die im Rothenburgcramt verstorben ist, ^ihre Forderung mit Recht da zu suchen, wo die Person gestorben und der Erbfall geschehen ist,dem Gut, das in den Acmtern liegt, k. Der König von Sicilien, Herzog zu Lothringen, hcü