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bei unscrm Rechte und Geleit zu Baden lassen. Wollen die von Zürich darauf nicht eintreten, so sollendie Voten Gewalt haben, einen Ncchttag zu bestimmen, auf welchem man beidseitig zn Einsiedel» erscheinensoll. «. Auf das Schreiben, welches vom Tag zu Zürich auö an den Herzog von Mailand in Betreffseiner Streitigkeiten mit dem Bischof und der Landschaft von Wallis ergangen ist, antwortet der Herzog,er sei bereit, seine Boten auf einen Vcrmittlungötag zu schicken, sofern die Gegenpartei dasselbe thuc.Hierauf wird denen von Wallis geschrieben, sie möchten nichts Unfreundliches gegen Mailand anfangen,den gefangenen Kaufmann loslassen und wenn ihnen ein Tag verkündet werde, selben besuchen. «I. Eserscheint auf diesem Tag eine Botschaft der drei Fürsten von Bayern und gibt den Eidgenossen Kenntnißvon einem Span, der sich zwischen dem Bischof von Mainz und seinem Capitel einerseits und demPfalzgrafen anderseits erhoben hat, wie das eine allen Boten mitgctheilte schriftliche Mittheilung desNähern ausweiset. Nun verlangt die Botschaft der Herren von Bayern, mit Berufung auf die zwischendiesen und den Eidgenossen bestehenden freundschaftlichen Verhältnisse, daß man ihnen beistehe und ihnen,dem Pfalzgrafcn zur Hülfe, auf Kosten der drei Fürsten 3999 Mann mit Hauptleuten und Vcnlinenzusenden wolle, die auf den Sonutag vor Pfingsten zu Basel einzutreffen hätten. Als Sold wird ver-heißen jedem Mann 2 rheinische Gulden monatlich nebst Verpflegung (Liffrung) oder aber 4 rheinischeGulden ohne Verpflegung (Liffrung). Sollte jedoch der Pfalzgraf mit dem Bischof von Mainz sich inder Zwischenzeit vergleichen und das acht Tag vor dem Sonntag, da die Söldner zu Basel einzutreffenhaben, nach Zürich oder Lucern verkünden, so soll man die Mannschaft zu Hause behalten und nirgendshinziehen lassen. In diesem Fall wollen die Herren von Bayern zu keiner Entschädigung gehalten sein.Ferner ermahnt die Botschaft die Eidgenossen kraft der Vereinigung, der Gegenpartei keine Knechte zulaufenzu lassen. Das alles soll man heimbringen und ab dem Tag, der auf Donstag nach St. Gcorgcntag(24. April) in Zürich stattfindet, Antwort geben, v. Ebenso verlangt die bayerische Gesandtschaft Er-weiterung und Verlängerung des vormals zwischen ihren Herren und den Eidgenossen auf fünf Jahreeingegangenen Verständnisses. Das will man ebenfalls heimbringen, t. „ Als dann yetzo scltzam vntrüwlöuff In landen rcgicrcnt, vnd bcsunders ein red geht, wie der küng von frankrich mit cim großen zngsich zn vnseren landen nächcre, dcßglich der schwäbische pundt sich ouch znrüstcn soll vnd nicman wüssenwag, wes wir uns halten sollen," so soll allenthalben geboten werden, daß Jedermann mit Wehr undWaffen sich zurüstc, um auf alle Fälle gefaßt zu seiu. K. Der Ammann in der March meldet, HerrRudolf von Tobel habe die Pfründe zu Tuggcn angefallen und sie jetzt mittelst päpstlicher Bulle bezogen,den verstorbenen Herrn und die Untcrthancn daselbst gcbauuet, die Kirche versperrt und den Leuten dieheiligen Sacramcntc vorenthalten, wodurch sie in große Roth gcrathen. Darauf wird dem Rudolf vonTobel geschrieben, daß er auf den obgcmeldctcn Tag zn Zürich erscheine, damit man mit ihm über dieSache reden könne und die guten Leute auö dem Bann kommen. Wenn dem von ihm nicht nachgelebtwerden wollte, so will man sich an den Bischof von Constanz wenden.
Zu I». Der zuerst auf 14. April nach Einsiedcln angesetzte Rechtstag scheint demnach abgesagt worden zu sein. Siehe 47Z I>.
«>. l. jj Zu «. Das Schreiben an Bischof Jost und die Landschaft Wallis, ,i. <i. Samstag vor dem Sonntag Miseri-wrdia (iL. April), siehe Staatsarchiv Lucern A. A. 0. 148. zx fehlt im Luccrnerexcmplar.