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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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März 1494.

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antworten. I». Ferner bringt der Vogt im Wagenthal an, Lucern habe einen Zwing zu Dietweil undhabe daselbst wahrscheinlich nicht weiter als um 3 Schilling zu richten. Nun begegnen da allerlei Händel,die der Gerichtsbarkeit der vi Orte als der Obrigkeit zugchörcn. Wenn er aber die Schuldigen nach Mehen-bcrg fordere, so wollen sie nicht gehorsamen, behauptend, sie haben selbst darum zu richten, vertuschen auchmanche Händel, woraus den Vl Orten merklicher Schaden erwachse. Er begehrt Rath, wie er sich beisolchen Verkommenheiten benehmen soll. v. Da die von Zürich von Einem im Wagenthal, der ihr Leib-eigner gewesen sein soll, den Fall genommen haben, so wird dem Vogt aufgetragen, die Sache näherzu erkundigen und auf nächstem Tag zu Einsiedel» an der Vi Orte Boten zu bringen. «I. Da zu Hitz-kirch ein Schmidknccht ohne bekannte Erben mit Tod abgegangen ist und etwas Habe hinterlassen hat, sosoll der Vogt zu Händen der Vi Orte das Beste thun; zeigen sich jedoch rechte gcsippte Erben, so soller ihnen das Gut lassen, v. Der Vogt zu Baden bringt an, es sei vor etwas Zeit eine Frau, dieTuch feil gehabt, zu Baden gestorben mit Hinterlassung eines schönen Vermögens; sie habe einige Ver-mächtnisse nach Zürich gcthan, 29l) Gulden ihrem Mann, 2l)t) Gulden ihrem Buhlen, dem Wichscl,2l)v Gulden an eine Pfründe; was übrig sei, nach Glarus an eine Pfründe. Das sei nun einewandel-bare frow gcsin", und habe auch noch bei 100 Gulden Werth Guts zu Baden hinterlassen, welches erzu der Eidgenossen Händen genommen. Er begehrt nun Rath, wie er sich damit verhalten soll. Antwort:Er soll das Gut behalten bis zur Jahrrcchnung, da wolle man dann darüber Rath Pflegen, DerVogt von Baden bringt an, Zürich habe die Vogtci zu Oetwcil dem Junker Hans Mchcr von Knonaugeliehen. Nun sei aber laut der Grafschaft Baden Rödcln diese Vogtci Lehen von der Grafschaft Baden.Beschluß: Luecrn soll in gemeiner Eidgenossen Namen dem Mehcr von Knonau schreiben, daß er die Vogtcivom Vogt zu Baden empfange und alles thuc, was ein Lchenmanu seinem Lchenherrn von L'chcnrechtswegen schuldig ist. Was dem Vogt in der Sache weiter begegnet, das soll er ans nächstem Tag an derEidgenossen Boten bringen, Der Vogt von Baden bringt an, er habe eine Hexe verbrennen lassen,welche etwas Vermögen und einen Mann hinterlassen habe. Beschluß: Er soll ihr Gut zu der EidgenossenHänden behalten, ihrem Mann aber verabfolgen lassen, was ihm gehört. I». Der Vogt von Badenwird beauftragt, den Sohn des Schulmeisters von Zurzach des MißHandels wegen, den er verübt habensoll^ gefänglich einzuziehen und ihn vor Gericht zu stellen. I. Der Vogt von Baden meldet, die vonSchaffhauscu haben ihm geschrieben, daß die Herren von Krähen Einigen Aufenthalt geben, welche derHerren von Bahern abgesagte Feinde seien und Kaufleute anhalten, was uns am Salz und AndcrmSchaden bringen möchte. Das soll jeder Bote zur Bcrathung heimbringen. It. Luecrn klagt, die Rcußsei dergestaltüberfachct" und verschlagen, daß die Schiffer deswegen an Leib und Gilt Gefahr laufen.Beschluß: Der Vogt von Baden, der Vogt im Wagenthal und eine Botschaft von Zug sollen am Oster-montag zu Luecrn sein und mit den Schifflcuten die Ncuß hinabfahrcn; wo sie finden, daß das Fahrwasserden dicsfälligen Vorschriften zuwider verschlagen sei, da sollen sie die Hindernisse aus dem Weg schaffenheißen. I. Da Zürich des Zolls zu Kloten und der Wortzeichen halben gemeine Eidgenossen nach Vor-schrift des Bundes gen Einsiedel» zu Recht gemahnt, und man jüngst auf dem Tag zu Brunnen diesenGegenstand heimzubringen beschlossen hat, so wird nun erkennt, Bern soll einen Redner, Luecrn, Schwhzund Uri jedes einen Zugesetzten, Untcrwalden, Zug und Glarus jedes einen Nathgebcr stellen. AufSonntag nach zlisvrioorllia «lc .minl (20. April) sollen diese alle zu Einsiedel» sein. IN. Da zwischendem Herzog von Mailand und dem Bischof von und der Landschaft Wallis ein Krieg ausgebrochen, den

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