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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Februar 1494.

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Kaiser appcllirt ist, welche Appellation der Landvogt im Thurgau versperrt und einen Beschlag gelegthat, wird vor den Lehenherrn oder die Lehcnmannen gewiesen; auch soll der Landvogt den Beschlag auf-heben oder wenn er dagegen eine Einrede zu haben glaubt, auf den nächsten Tag deshalb erscheinen.

In Betreff des Falles, den der Abt von Rheinau an Elö Hiltin fordert, welche zu Wiölikon gedientund dort ihr Leben geendet hat, ist erkennt, da die Hiltin ausserhalb des Städtchens Rheinau gestorbenund eine Gotteshausfrau ist und keine unbcrathcnc Tochter hinterläßt, so soll es bei dem zn Baden abge-beten Vertrag bleiben und der Abt beide Fälle, den Bett- und Gcwandfall, nehmen, wie er das mit denäußern hergebracht hat. v. Abermals wird beschlossen, man wolle den Juden zu Rheinau und anderswou>cht längern Aufenthalt gestatten als nach den vergangenen Erkenntnissen. Auch soll der Landvogt mitlhncn reden, daß sie die armen Leute, so ihnen schuldig sind, bcschcideutlich halten. «I. Der Vogt imNhcinthal soll Varnbülcrs Hans und Gut daselbst verkaufen, doch Zusage oder Absage auf die Jahr-b)n»ng von Baden vorbehalten. «. Hinsichtlich des Todtschlags, den Thomas Höwli an seinem Schwa-lls, dem Frei, gethan hat, wird in Betracht, daß der Todtschläger mit dessen Freunden sich abgefunden,uuch von dem Gctödtctcn gcursacht" war, erkennt, er soll uns so viel geben, als er den FreundenJogcbcn hat. Diejenigen, welche bei dem Todtschlag gewesen sind und nicht Friede geboten haben, sollensichtlich gebüßt werden, Bezüglich des Todtschlags, den Peter im Geren von Appenzell an demTischler von dort zu Bcrnang in der Eidgenossen Gerichten gethan, weshalb diesen am Landtag des^dtschlcigcrö Gut zuerkennt ist, wird erkennt, der Vogt soll ihn nicht begnadigen, noch ihm das GebietElsten, jedoch wieder an die Eidgenossen bringen, was die Verwandtschaft für ihn thun wolle, xx. Der^ozt im Rheinthal soll den Wein, so theucr er kann, verkaufen und dann den Ertrag bei Ablage seiner^chuung bezahlen. I». Der Vogt im Nhcinthal wird beauftragt, die Bußen, welche Priester zu Altstettenttrch Frevel verschuldet haben und nun nicht bezahlen, auch nicht in dem Vertrag sein wollen, wie andereDiester im Nhcinthal, einzuziehen und das Pfrundgut der Betreffenden darum zu Pfand zu nehmen. Wollte^ solcher Priester ferner ungehorsam sein, so soll der Vogt ihn gefänglich dem Bischof von Konstanz senden^ Buße und Kosten aus seinem Gut nehmen. I. An den römischen König wird ernstlich und untcrthänig-geschrieben, daß er die von Rothwcil der ihnen auferlegten Summe Gelds erlassen möchte, Der"-ladt Nürnberg wird auf ihr früheres und jetziges Schreiben schriftlich, und mündlich durch ihren Boten^ecit Bartcr, welcher auf die Antwort gewartet hat, erwicdcrt, ihr Span mit dem Markgrafen von Bran-knburg thue uns leid, und wenn wir durch unsere Förderung etwas in der Sache thnn können, so seiendazu bereit. I. Des Zolls zu Klotcn wegen ist man zu Rath geworden, daß man jetzt wohl das^clcit zu Baden nehmen, das übrige aber anstehen lassen wolle. Dem Vogt von Baden wird geschrieben,^chcö in Vollziehung zn setzen. ,»». Die von Bcrnang und Marbach im Nhcinthal vermeinen, ein Vogt^ niemanden thürmcn um Sachen, die nicht die hohe Gerichtsbarkeit berühren, so lange nämlich Einerkostung zu geben habe. Dem Vogt wird aber befohlen, sich an ihre Einsprache nicht zu kehren, son-/kn Jeden zu thürmcn, von dem er meine, daß er es verschuldet habe. Der Vogt im NhcinthalVerena Schmid, die früher nach Vrcgenz gezogen und da Bürgerin geworden, nun aber wieder nach^ >cincck zurückgekehrt ist, um da zu bleiben, schützen. «. Der Vogt im Nhcinthal soll zu Rhcineck einofängniß bauen; die von Rhcineck wollen den Vau tragen, wenn wir alles Material ans den Platz liefern.T'a Herr Hans von Landcnbcrg, Ritter, sich bereit erklärt, seinen Span mit Cunzmann Ambühl""d denen von Hitzkirch auf der Jahrrcchnung zu Baden entscheiden zu lassen, so wird erkennt, sein