444 November 1493.
l». Der Abt von Muri bringt an, zur Zeit seines VorfahrerS, des Abts Georg, seliger Gedächtnis!,habe Herr Hans Schcrcr vom Kaiser eine Bitte und Gratie auf eine Pfründe zu Lunkhofcn erhalten, dudas Gotteshaus Muri zu leihen habe; auch sei ihm dann die Pfründe, als sie lcdig gefallen, wirklichgeliehen worden. Nach längerer Zeit habe er sich mit der Pfründe nicht begnügen wollen, behauptend,sie gebe ihm nicht des Leibes Nahrung. Hierauf haben der vorige Abt und der Convent sich angestrengt,selbe aufzubessern. Nachdem nun wieder lange Zeit verflossen, jetzt aber eine von den Pfründen in Surfte,die das Gotteöhauö zu leihen hat, lcdig gefallen sei, falle derselbe Kirchhcrr von Lunkhofcn auch dielePfründe mit seinem CommissionSbricf an und habe deshalb Abt und Convent nach Konstanz eitirt. Letzte^bitten um Schutz der Eidgenossen, als ihrer Kastvögtc, gegen solches Anfallen. Darauf wird beschlossen,dem Abt zu rathen, er soll gemeiner Eidgenossen Boten oder Briefe mit sich nach Konstanz nehmen undden Bischof bitten, daß er den Johannes Schcrcr anhalte, von seinem Vornehmen abzustehen und dasGotteöhauö ruhig zu lassen. Jeder Bote soll zudem heimbringen, daß man berathc, wie mau mit denen,welche dergestalt Pfründen anfallen, handeln wolle. I». Da der CommissariuS zu Bremgartcu im Thun»gestorben ist und Verwandte hat, namentlich die Letter zu Einsiedel«, welche drohen, dein Abt von M»udeshalb Argcö zuzufügen, so soll der Bote von Schwhz heimbringen, daß diese hievon abgehalten werde»Auch soll man sich bcrathcn, ob man die Letter deshalb in Eid nehmen lassen wolle. «?. Der Vogt »»Wagenthal berichtet, Peter Knecht habe sich mit sechs andern verschworen, den Trehcr von Hitzkirch Z"erstechen; daö habe er, der Vogt, dem Peter Knecht vorgehalten und der habe eö eingestanden; daraufer von ihm begehrt, daß er die sechs Mitverschworncu angebe; er verlangt nun Weisung, wie man solcheKomplott strafen soll. «I. Die von Rheinau bringen an, sie seien den Juden viel schuldig, und daZeiten mehrmals beschlossen worden, daß die Juden innert bestimmter Zeitfrist daö Land räumen solle»,so wollen diese nun bezahlt sein. Daö können aber die von Rheinau nicht und müßten eher von H»"'und Hof gehen; der Abt von Rheinau, ihr natürlicher Herr, wolle ihnen nicht zu Hülse kommen, dce-halb rufen sie die Eidgenossen an, als ihre Herren. Beschluß: Die Juden wolle man nicht länger,beschlossen worden, im Lande lassen; weil sie aber so merklich wuchern, so soll jeder Bote heimbringe»-daß, wenn man den armen Leuten von Rheinau gegen sie mit Glimpf zu Hülfe kommen könnte, >»""das beste thun sollte. Auf nächstem Tag soll man darüber weiter bcrathcn. v. Auf diesem Tag w»>^über die ernstlichen Streitigkeiten, welche zwischen dem Hauö Savohcn einer- und dem Bischof und d"Landschaft Wallis anderseits, der eroberten Lande wegen walten, verhandelt. Savohcn meint, jene La»^sollten ihm zurückgegeben werden. Wallis dagegen will durchaus behalten, waö eö mit dem Schwert crolftUhat. Da den Eidgenossen ein Krieg zu dieser Zeit völlig ungelegen wäre, so wird beschlossen, einenmittlungötag auf den zwölften Tag nächsthin (6. Januar 1494) in Aelcn abzuhalten. Bern und Frcibnulsollen in gemeiner Eidgenossen Namen dem Hauö Savoheu den Tag verkünden und von etwaigen Fe>»^scligkciten biö dahin abmahnen; Lucern, Uri' und Untcrwalden sollen daS Gleiche dem Bischof und dULandschaft Wallis gegenüber thun. Alle Orte, sowie die streitenden Parteien sollen ihren Boten aufTag Vollmacht zur Ausgleichung geben, ll'. Der Bote von Uri soll heimbringen, daß vor diesemmit Wallis die Eide erneuert werden sollten, sowie auch, ob man Schwhz auch in den Bund der dr>»Orte mit Wallis eintreten lassen wolle.
,» nach der vollständiger» Fassung in A. A. 0. 139,