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August 1493.
jenem Handel gemeinsam bezahlt werden möchten, da beide als gemeine Schreiber anzusehen ftien-«». Ferner soll man auf gemcldtcm Tag antworten auf Zürichs, an letzter Jahrrcchnung angebrachte Bc-schwcrde wegen der seinen Limmatschiffcrn aufgelegten Strafe, da Zürich allein die Gerichtsbarkeit auf derLimmat von Zürich bis zur Limmatspitzc zu haben meine, z». Mit der Votschaft von Bern ist geredet,dasi sie für Abstellung der von Werner Löublis scl. Sohn denen von Ulm angesagten Fehde besorgt scwmöchten, da die von Ulm in einem Schreiben an alle Orte der Ansprache Werner Lönblis scl. auf Kon-stanz und andere Städte Recht geboten haben, und solche Fehde den Zöllen und Geleiten der EidgcnopcnNachtheil bringen möchte.
«» bis ,» stehen im Zürcherexemplar (?l. A, >> 97) mit der unrichtigen Ueberschrift: Zahrrechnung 5493,
Züri ch.
4^95, 9. September tM°»wg nach Km!u!w,is,.
Staatsarchiv Luccr»: Allgemeine Abschicdc, 0. tZ-t, Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede, II, »7,
Staatsarchiv Bern, Allgemeine cidgenbssische Abschiede, n, ZN3,
Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister; Heinrich Röist, Altburgcrmeistcr; Hcivriä.'Göldli, Ritter; lllrich Grebel. Bern. Caspar Hetzet von Lindnach. Luccrn. Niclaus Nizzi. Uri. A'wmann Beroldinger. Schwhz (niemand anwesend). Unterwalden (niemand anwesend). Zug. A'"'mann Steiner. GlaruS. Vogt Rictler. Solothurn. Fähndrich Cunrad. Fr ei bürg (nicht angegeben)
Die Appenzeller lassen anbringen, es sei ihnen vormals durch der Eidgenossen Hauptlcutc nmRäthc zu Norschach zugesagt worden, dasi sie ihre Gerichte bis nach Nhcincck und Thal hinab brauchtdürften, wie sie selbe gebraucht, da sie beide Gerichte im Besitz gehabt; nun bestreite ihnen der Voßtim Rhcinthal solches und habe sie auf diesen Tag vor die Eidgenossen geladen. Falls jene Zusage etwaden Eidgenossen nicht mehr erinnerlich wäre, seien sie im Fall, selbe mit Kundschaften zu erweisen.nicht alle Boten dieses Tages von der Sache Kenntnis! und von ihren Obern Befehl haben, auchSchwhz und Unterwalden niemand anwesend ist, so wird beschlossen, den Gegenstand heimzubringen, de"im Feld gemachten Bericht zu verhören und auf nächstem Tag Antwort zu geben. ?». Der König d""Sieilien, Herzog von Lothringen, bittet durch seine Botschaft auf diesem Tag um eine Freundschaft ""dVereinigung, wie wir selbe mit den Bischöfen von Strasiburg und Basel und mit den Städten Strasibw'ö-Bascl, Colmar und Schlcttstadt gemacht haben. Da aber Schwhz und Unterwalden nicht anwesendeinige Boten ohne Vollmacht sind, so wird beschlossen, die Anwesenden sollen die Sache heimbringen; ^Schwhz und Unterwalden soll deshalb geschrieben werden. Der Botschaft wird geantwortet, man werdevom nächsten Tag aus ihrem Herrn schriftlich das Ergebnis; der Berathungcn mitthcilen. v. Dem Herr"Roland Göldli, Chorherr» zu Coustauz, wird auf Begehren seines Vaters, Herrn Heinrich Göldli,tcrs, eine Empfehlung an den Papst und an einen Cardinal gegeben, der Chorhcrrenpfründc zu Consta"'wegen, die ihm angefallen wird. «I. Vogt Rictler, Landschreibcr von Glarus, ist im Schwabcnland nieder-geworfen und des Seinen beraubt, auch ist ein Knecht verwundet worden; Doctor Thüring Friller hat ^anerboten, ihm Ersatz und Gcnugthuung zu verschaffen, was ihm auch von den Eidgenossen cmpfolMworden, damit nicht weitere Unruhe entstehe. Da nun noch kein Bericht eingegangen, wird dem Dvete"Thüring die Sache neuerdings empfohlen; er soll das Ergebnis; seiner Unterhandlungen beförderlich dc»e"