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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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August 1493.

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von Mailand den Markt zu Bcllenz der Pestilenz wegen abgestellt habe. ?». Der Abt von St. Gallenhatte gegen den Herzog von Mailand eine alte Ansprache hervorgezogenvon einer vermeinten Abthev>egen, so bh Aronen gelegen vnd vor alten Zhtcn durch einen kling von Lamparten, genant Vcringer,dein Gotzhus St. Gallen vergäbet sin soll". Der Herzog hat an den Abt und an die Eidgenossen geschrie-en, ihn wundere, wie man dergleichen verlegene, außer Menschengedenken liegende Dinge hervorziehenkönne. Wenn aber der Abt an Jemanden der Genügen Ansprachen zu haben meine, nnd selbe vor ihmrechtfertigen oder, weil es eine Pfründe betreffe, vor den heiligen Stuhl zu Rom ziehen wolle, so habe^ nichts dagegen. Hierauf haben die Eidgenossen dem Abt verdcntet, sich mit diesem Ncchtbictcn zuvegnügen, auch die Seinen nicht dem Bischof von Chur zulaufen zu lassen, der mit der Herrschaft Mai-kand in Feindschaft steht; denn die Eidgenossen wollen um derlei Sachen keinen Krieg fuhren, v. Hciin-hringen, wie man das Vornehmen der Wollcben gegen die Florentiner, das uns wenig Ehre bringt,Wellen wolle. Besonders ist davon geredet, die Wollcben, wo man sie betrete, in Eid zu nehmen, daßve davon abstehen werden. «I. Jeder Bote weiß zu sagen, wie der Ammann Anfdermaur von Schwhz''ch verantwortet hat einiger Reden wegen, die über ihn, als die Boten in Frankreich gewesen, aus-gegangen sind, und wie er sich anerbietet, nicht allein zu Schwhz, sondern in jedem Orte einem KlägerWesfalls Rede zu stehen. «. Auf Anrufen des Hans Meiß von Zürich wird dem Landvogt von Sar-hans und denen von Wallcnstadt geschrieben, sie sollen entweder dafür sorgen, daß jenem seine Zinseökzahlt oder dann die Vcrgantung gestattet werde, welches letztere die von Wallcnstadt hatten hindernvollen, l. Die Juden zu Rheinau begehren, man möchte ihnen noch einige Zeit gestatten, dort zu bleiben,Vamit sie ihre Anforderungen einbringen könnten, ohne die Schuldner von Haus nnd Hof zu vertreiben;W Abt von Rheinau dagegen verlangt, daß man ihnen in seinem und in der Landschaft Interesse einenkcrnern Aufschub nicht gestatte, sondern den zu Baden gefaßten Beschluß festhalte. Kx. Die im Siggcn-khal in der Grasschaft Baden wollten den Untervogt ändern und drei vorschlagen, von denen dann dieEidgenossen einen auswählen sollten. Hierauf wird beschlossen, der alte soll bleiben, und den Siggen-khalcrn könne man einen solchen Vorschlag nicht gestatten, sie zeigen denn ihre Berechtigung dazu. ?». DieAnstände des Vogts zu Nheincck mit den Appenzcllcrn wegen der Gerichtsbarkeit im Nhcinthal werdenauf den nächsten Tag verschoben, l» Der Vogt im Rheinthal meldet, er habe auf unser Zu- oder Ab-sagen deö Varubülcrs Haus und Gut nebst der Schuld der Lehcnlcutc um 5(19 Gulden, zahlbar auf dieÄahrrcchnung zu Baden, verkauft, mit Bedingung, daß die Eidgenossen dafür sorgen, daß dem Käuferdoin Abt von St. Gallen kostenfrei geliehen werde. Darüber soll man auf nächstem Tag antworten.

Der Vogt im Nhcinthal erhält den Auftrag, den Burgauer, Wirth zu Lindau, wenn er ihn aufunserm Gebiete betritt, zu verhaften und gefangen zu halten bis auf wcitcrn Befehl, einiger Schmach-rcdcn wegen, die derselbe gegen die Eidgenossenschaft gethan. I. Auf nächste»! Tag sollen die Botenihrer Herren Entschluß eröffnen, ob es selben gefalle, unsere Rcchtung an dem See zu Nichcnscc zu ver-kaufe» laut letztem Abschied zu Baden. ,»». Da Zürich vor Kurze»! den andern sieben Orten des ange-fangenen RcchtöhandclS um den Zoll zu Klotcn wegen geschrieben, darauf aber noch keine AntwortWalten hat, besonders von Untcrwaldcn, von woher auf heutige»! Tag kein Bote erschienen ist; so hatMan dieser und anderer Sachen wegen einen Tag gesetzt nach Zürich auf Unsrcr Frauen Tag zu Herbst,tzrnannt N!»!ivitati5 (8. September), wo alle Orte ihre Boten mit Vollmacht zu antworten da haben sollen,u. Ebenso soll auf gleichem Tag Antwort gegeben werden, daß beider Schreiber Kosten und Zehrung in

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