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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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438 - April 1493.

wollen sie darum nicht sprechen, da sie nicht ordentliche, sondern erwählte Richter seien, und ihnen beidem Stand der Sache weiteres Vorgehen nicht zu gebühre» scheine.

Bezgenriet).

44103, 30. 31!<n <Donstag in der Pfingslwochcn).

Staatsarchiv Zürich ^ Allgemeine Abschicdc. U.M.

t». Der Bischof von Sitten und die Landschaft Wallis haben ans diese Tagleistnng ihre Botschaftgesendet und durch selbe eröffnet, waö folgt: Da nun der Waffenstillstand zwischen ihnen und dem Hc>"^Savohen zu Ende gehe, so gewärtige» sie, von den Savohcrn, der eroberten Landschaften wegen, mit Kriegüberfallen zu werden, seien aber entschlossen, dieselben mit Leib und Gut zu behaupte» und über deren Bcsülsich durchaus in keine NechtSvcrhandlnng einzulassen. Dagegen seien sie bereit, über diejenigen Landschaft^"in Freundschaft oder mit Recht zu handeln, welche im Besitz Savohcns sich befinden, aber nach g^lichem Recht an den Tisch dcö Bischofs von Sitten gehören. Darauf haben sie mit Berufung auf d>eguten Dienste, die sie den Eidgenossen im burgnndischcn Kriege geleistet, gebeten, man möchte sie nichtverlassen, wenn ihnen die in jenem Kriege gemachten Eroberungen mit Gewalt wollten abgcdrungcn werden-Darauf ist ihnen geantwortet, der Span sei uns leid, wir würden gerne sehen, wenn er gütlich vertragenwerden könnte; mau bitte sie, bis St. Jacobstag (25. Juli) keine kriegerische Handlung vorzunch»>c"5man wolle inzwischen dem Bischof und der Landschaft Wallis und auch dem Hause Savohen schreiben n»dsie dringend bitten, unö die Vermittlung zu übertragen. Hierauf erhält Bern den Auftrag, an Savohen,Lucern an Bischof und Landschaft Wallis in diesem Sinne zu schreiben. ?».Die Artikel deö Fürnenic"^der Priestern halb": r) Sic verlangen, daß sie nur bei bestimmten Anzeigen oder wegen rechtem Lümd denWeltlichen zu antworten gcnöthigt werden sollen, nicht aber wegen bloßen Hasses weltlicher und schnödersonen und auf unbestimmten Verdacht hin. 2) Daß sie nicht so leicht nach Gottliebcn geführt werden, sonder"um mindere Missethaten mit bescheidenem Gefängnis; bestraft werden möchten. 3) Daß eine bestimmte TaZ^für die Buße von Priestern aufgesetzt werde, die sich mit Weibern vergehen und Kinder erzeugen, wor>"sie jetzt auch strenger gehalten werden, als früher. 4) Daß die Freiheit widerrufen werde, wonach Priest«"den Weltlichen zur Bestrafung übergeben werden, und daß eine Strafe für weltliche Richter aufgesetzt werde,welche Priester strafen oder büßen würden, s) Daß die Priester Gewalt haben sollen, daö Ihrige zuschaffen und Gemächte zu thun, wem sie wollen, von den Weltlichen unbekümmert. «) Daß fremdeübclthätige (Priester) verhaftet und je nach Erfordernis; entweder gefangen gehalten oder dcö Landeswiesen werden. ?) Meinen sie, die Capläne sollen den Pfarrern mit Singen und Lesen Aushülfe leiste"s) Meinen sie, daß Bettclbrüder die Priester an der Kanzel nicht strafen sollen, g) Daß die Bettelbrüder k>"ihrer Freiheit offene Sünder nicht mehr absolviren sollen, v» Auf daö abermalige Anerbieten Uriö, dendurch den Platifer zu machen, wenn man ihm gestatte, einen Zoll darauf zu legen, soll man zu BadenWorten. «I. Mit Beziehung auf den Streit zwischen Zürich und den sieben Orten über den Zoll zu Kl-^"ist auf diesem Tage abermals verordnet, daß die Vögte zu Baden von Jedermann, wer der sei, er ko>""'^aus Schwaben herein oder von Genf heraus, das Geleit zu Baden nehmen sollen und das; die LögteBaden den Kaufleutcn allenthalben verkünden sollen, sie werden die Wortzeichen von dem Zoll zunicht mehr annehmen.