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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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März 1493.

nächstem Tag zu Baden darüber keine Antwort geben, sondern allein auf ihre letzte Rede des Zolls wegenantworten. Und da Zürich seinen Stadtschreiber als Redner gebraucht hat, der mit seinen verblümten Redendem unsrigen überlegen war, so soll man nach Bern schicken und bitten, daß es den Doctor Thüring alsZugesetzten durch ciuen Andern ersetze und ihn zu einem Redner für die Eidgenossen verordne. Den frühernRedner HanS Ruß von Luccrn hat man zu einem Zugesetzten verordnet. Wollen die von Bern nicht ent-sprechen, so soll der Schreiber zu Baden für die Eidgenossen die Rede thnn. ?». Dem Vogt zu Baden wirdauch empfohlen, den Kauflcntcn allenthalben zu sagen, daß man von ihnen das Geleit beziehe, ob stevon Schwaben herein oder von Genf heraus fahren, und daß man die Wortzeichen nicht mehr annehmcnwerde, e. Dem Vogt von Baden wird befohlen, da die von Zürich zu ihrem Redner und ihren Rath-gcbcrn noch einen Schreiber bei sich haben, der Alles aufzeichnen soll, so soll er mit dem Stadtschreibcrvon Baden reden, daß er zu Hause bleibe; denn die Eidgenossen werden ihn auf dem nächsten Tagebenso für sich in Anspruch nehmen. «I. Jedes Ort, das einen Zugesetzten in das Recht gibt, soll ausdem Tag zu Baden auch einen Nathgcbcr dabei haben.

Baden.

14. April (Sonntag yuasinxttta ßvnili).

Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede. II.88.

Man soll abermals heimbringen, ob man den Ofen und die Eiscnschmicdc des Hans von Grcift»-sce, auch die dazu gehörenden Lehen und eigenen Leute kaufen wolle oder nicht, da einige Orte zugesagt,andere eS abgeschlagen, noch andere keine Vollmachten haben. ?». Jeder Bote weiß, wie in Folge derBewilligung, die man dem Herrn von Metsch auf früher» Tagen gegeben, einen Boten gemeiner Eid-genossen mit sich zum römischen König zu nehmen, ein dahcrigcS Crcditiv auf den Sonnenberg von Luccr»gestellt, auch die Stadt Basel ersucht hat, ihm Geleit dahin zu geben. «. Die Räthc der Niedern Ver-einigung melden, der Bürgermeister von Schlcttstadt, Hans Ulmann, habe mit seinem Anhang >uutl)williger Weise die Stadt Schlcttstadt eingenommen, um selbe vielleicht in andere Hände zu überliefern,nun aber sei er landesflüchtig geworden und soll sich in der Eidgenossenschaft aufhalten, weshalb sie bitte»,denselben im Bctrctungöfall zu verhaften. Man hat dem Vogt von Baden aufgetragen, ihn zu ergreift»'falls er sich in der Grafschaft blicken ließe. «R. Jeder Bote weiß, wie die Vereinigung mit den Bisckftft"von Straßburg und Basel und mit den Städten Straßburg, Basel, Colmar und Schlcttstadt angenoiM»^und darüber Briese aufzurichten befohlen ist. v. Die von Mellingen klagen, die Boten von Luccrn habe»ihnen befohlen, ein Fach, das sie von jeher in der Rcuß gehabt, wegzuschaffen, indem es der Schiffst^nachthcilig sei; die von Luccrn behaupten, dessen Fortbestehen beeinträchtige die vorgeschriebene Wasscrstra^'Daher sollen auf den Sonntag Cantate (5. Mai) Zürich und Bern, jedes einen seiner Schiffleute, wcläftauf dem rinnenden Wasser fahren, nach Mellingen senden und diese mit dem Vogt Ketzi von Sch»^'in derer von Mellingen Kosten, den Augenschein einnehmen und sofern etwas unsicher ist, es wegseht"heißen, Jedes Ort soll seine Boten, die auf die Jahrrcchnung nach Baden kommen, bevollmächtigtvom Abt zu Wettingcn Rechnung abzunehmen und fürzusorgen, daß das Gotteshaus nicht in Ab»»^komme. K. Der Abt von Muri hat gebeten, ihm den Kcllerhof zu BoSwhl lchcnfrci zuzucignc"- ^