März 1493.
435
A58.
Zürich.
44!)5, 23. März (Sonntag Judica).
Staatsarchiv Lueern: Allgemeine Abschiede, 0.IIZ. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede, Ii. 57.
Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter; Gerold Meyer vonKnonan; Ulrich Grcbcl; Conrad Bach-ofner. Bern (niemand anwesend). Luccrn. Ludwig Küng. Uri. Jacob im Oberdorf. Schwhz. VogtKetzi. Unterwalden (niemand anwesend). Zug. Ammann Spiller. Glarns. Vogt Arzcthauscr.
t». Der Abt von St. Gallen hat sich der Punkte wegen, die iu den letzten Abschied von Lucern gestelltsind, so der Bußen und der Eingriffe seines VatcrS wegen, dermaßen verantwortet, daß die Boten darankin Genüge gehabt haben. ?». Auf diesen Tag hätte man der Vereinigung mit Frankreich wegen Antwortgcben sollen. Da aber Bern und Unterwalden auf diesem Tag nicht vertreten sind, und von den übrigenBoten allein die von Uri und Zug dieöfälligcn Befehl haben, so hat man in Betracht, daß der gemeineMann.der Ansicht ist, man sollte eine für die Eidgenossenschaft so wichtige Sache nicht so schimpflichfallen lassen, erkennt: Die gegenwärtigen Boten sollen selbe nochmals ernstlich heimbringen; an Bern undUnterwalden soll geschrieben werden, daß sie darum auf dem nächsten Tag zu Baden antworten, e. DerIrrung wegen zwischen dem Abt von St. Gallen und der Stadt Konstanz hat man den Parteien einengütlichen Tag hichcr verkündet. Da aber wahrscheinlich denen von Constanz die Anzeige nicht rechtzeitiggeworden, so wird nun ein anderer Tag gesetzt nach Constanz auf Sonntag nach der Ostcrwoche (14. April).«>. Dem Vogt im Rhcinthal wird aufgetragen, den Wein beförderlich zu verkaufen, so gut er könne.Auch soll er des Varnbülcrö Haus um 509 Gulden oder etwas minder verkaufen, ohne Vorbehalt derGenehmigung. Bezüglich der hohen Gerichte zu Blatten und Gricscrn hat sich der Abt von St. Gallendormals und jetzt so ausgewiesen, daß die Boten sich mit dem Ausweis begnügen und ihn dabei wollenbleiben lassen. Auf den Tag zu Constanz sollen die Orte antworten, ob sie damit einverstanden sind,oder ob das eine oder andere Ort mit ihm darum rechten wolle. Wenn diesfalls nichts anderes geschieht,fo will der Abt das Gericht da halten nnd die Gefangenen richten. 4'. Nachdem man den Span zwischendein Abt von St. Gallen und denen von Goßau verhört, will man zulassen, daß die Sache vor geist-lichem Gericht ausgetragen werde. Die Näthe des Bischofs von Straßburg haben an dessen Stattb>c Vereinigung mit den Niedern Städten, wie sie zuletzt gestellt und abgeredet ist, schriftlich zugesagt.
Auf dem Tag zu Constanz soll man antworten, wie man es mit dem Lincr halten wolle, der durch
iv Orte Hauptmann in Eid genommen ist, Leib nnd Gut nicht zu verändern.
Lucer n.
44!),27. März (Mittwoch nach dcin Sonn tag Judica).
Staatsarchiv Lnccrn: Lucerncrabschicdcsammlunq. 0.2k.
Jeder Bote weiß zu sagen, wie man zu Baden des Zolls von Kloten wegen abgcschciden und^ darum dieser Tag angesetzt worden ist. ES wird beschlossen, da die von Zürich etwas Neues derZeichen wegen angebracht haben, wovon früher keine Erwähnung geschehen war, so wolle man auf
55*