432 März 1493.
ist abgeredet worden. ES soll nun jeder Bote heimbringen und auf dem Tag zu Baden, Sonntags n^Ostern (14. April), antworten, ob man, falls der Bischof von Straßburg nicht darein gehen wollte,Vereinigung mit dem Bischof von Basel und den vier Städten beschließen wolle.
Zu Das hier angerufene Zwischenurthcil findet sich im Bcrncrabschicdbuch l A. E. A. I?. 271), >1, <>, Donstag ewr duSonntag Oculi 1493. sj Zu «». Das Urtheil, <>. et. Donstag vor dem Sonntag Oculi 5493, findet sich im(A. E. A. r. 299). jj Der Abschiedband Nr. 12 im Staatsarchiv Frciburg gibt von diesem Abschied »ur i , unter dem rMittwoch nach Ncminiscerc <9. März).
Lucern.
5. März (vff Zinstag pasl RcminiScc«).
Staatsarchiv Lucern. Lucernerabschicdcsammlunq. Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede 11.87.
Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. 1^.258.
Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister. Bern. Junker Georg vom Stein.
Werner von Meggen, Schultheiß; Ludwig Seiler, Petcrmaun von Meggen, beide Altschultheißc;
Nizzi. Uri. Ammann Bcroldinger. Schwhz. Ammann Aufdcrmaur; JostKochli, Seckelmeistcr. .waldcn. Andreas Zunhöfen, Ammann ob dem Wald; Marx Zelger, Ammann nid dem Wald. Z'Ammann Spiller. Glaruö. Vogt Toldcr. Fr ei bürg. Franz Arscnt. Solothurn. Ludwig 6m"
». Den Wein zu Rhcineck will man um ein Ort wohlfeiler geben, als im Herbst der 9lnstb^gemacht worden ist. Daö Geld soll auf die Jahrrcchnung gebracht werden. I». Man soll heimbuM^und auf nächstem Tag entscheiden, ob man dcö Varnbülcrö Gut verkaufen oder einem Vogt deu'N'st^Wohnung anweisen wolle, oder ob der Vogt zu Rhcineck ein Hauö bauen soll. «. Hinsichtlich dcöden Kaufleuten begehrten freien Geleits haben nicht alle Orte Gewalt; doch, da es jenen dieversprochen, soll man ihnen Geleit geben auf unbestimmte Zeit, so daß cö jcweilen ein halbes Jahr "dem Abkündcn ausgeht. Welches Ort dem nicht zustimmt, das soll eö bis Mittefasten nach Luccrn«I. Bezüglich der Straße durch den Platifer, begehrt Uri folgenden Zoll aufzusetzen, wenn cö dieS^tüachc: Von einem Hengst 2 Angster, von einem fetten Ochsen 2 Angster, von einem Saumroß, ^beladen oder nicht, 1 Angstcr, von einem Feldroß 1 Angstcr, von einem Rind 1 Angstcr, von acht ^ ^2 Angster, von acht Ziegen 2 Angstcr, von einem Fußknecht 1 Hallcr, von einem mit einem Roß lv. Man hat den Wollcbcn einen reitenden Boten nach Straßburg gegeben, um da zu bewirke» ,das Gut, welches nicht Florcnzcrkauflcutcn gehört, den Eigcnthümcrn wieder werde; ob jemand ^rcntincr wegen Gewalt hätte, die Hauptsache auszugleichen, so soll der Bote bevollmächtigt sei"'mitzuwirken. Der römische König hat dem Herrn von Mctsch Jahr und Tag sicheres Geleitzu ihm oder in sein Land zu kommen und seine Geschäfte zu besorgen, ungehindert von Jeder'" ^Man hat auch den Boten, welche zwischen den beiden Königen vermitteln sollen, Auftrag gege^"'^dieser Gelegenheit der Sache zu gedenken. K. Auf diesem Tag hat die Botschaft des Königs vonreich allerlei angebracht, des Fräulcinö von Britannien und dcö römischen Königs Tochter wcge"- ^gebeten, die Eidgenossen möchten ihrem Herrn behülflich sein, daö Land Burgund zu behaupte»,es seinem Vater um 15<1,v<1l) Gulden verkauft und dabei sich verpflichtet hätten, cö niemals selbstanzusprechen, noch den Erben dcö Herzogs von Burgund zu dessen Wiedergewinnung Hülfe z"