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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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431
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März 1493.

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auf Klage des Abts von Pfäfcrs der Vogt von Sargans angewiesen, einige von jenen mit Huben belehnteLeute dem Gotteshaus um dasjenige, was sie ihm schuldig sind, gehorsam zu machen. K?» Der Vogtvon Sargans bringt an, die von Greifensee haben bidcrben Leuten Unterpfänder für frei, ledig und eigeneingesetzt, die vormals andern Leuten auch verschrieben worden, und damit haben sie die Leute betrogen,etlichen aber seien Unterpfänder eingesetzt, die besser seien, als die Schuld n. s. w. Nun sei Hans vonGreifcnsce landslüchtig geworden; der Vogt frägt, waö er thun soll, damit die Leute bezahlt werden.Erkennt: Der Vogt soll bidcrbe Leute zu sich nehmen, die Güter verkaufen und aus dem Erlös je dieältesten vcrschricbncil Schulden bezahlen und so für und für. I». Der Landammann im Thurgau bringtan, die von Constanz haben sich herausgenommen, etliche, die der Landvogt schon gestraft, nochmals zustrafen, etliche Nachts zu fangen und nach Constanz zu führen, andern zu drohen u. s. w. Jeder Botesoll heimbringen, wie man solchem vorkomme, I. Denen von Constanz ist geschrieben des Schreibersund des Gotteshauses zu Tobel wegen, welche sie auch mit dem Landgericht bekümmern, das; sie die inRuhe lassen sollen. It.. Hans Ammanns Sohn, dem der Doctor Fries von Zürich die Pfründe zuMals angefallen hat, wird eine Empfehlung an den Papst bewilligt. I. Der Bote von Uri zeigt an,daß seine Herren auf den Fall, daß ihnen solches vergönnt werde, den Zoll am Platifer folgendermaßenfestgesetzt haben: ein Hengst 2 Augster, ein fetter Ochs 2 Angstcr, ein Saumroß leer oder beladen t Angstcr,ein Fcldroß 1 Angstcr, ein Rind l Angstcr, acht Schafe 2 Angstcr, acht Geißen 2 Angstcr, ein Fuß-knecht l Hallcr, Einer mit einem Roß t Angster. in. Auf das vorergangene Urtheil in Sachen desZolls von Klotcn haben die von Zürich ihre Briefe, Kundschaften u. s. w. vorgebracht und insbesondereauch die Wortzeichen zu Recht angezogen. Der sieben Orte Anwälte aber haben darauf, als auf ein neuesAnbringen, keine Antwort geben wollen und sich beharrlich geweigert, etwas anS Recht zu setzen. Hieraufhaben die Zugesetzten über die Frage, ob geurtheilt werden soll oder nicht, Bedenkzeit genommen bisSonntag nach Ostern (l4. April), wo deshalb wieder ein Tag zu Baden stattfinden soll. i». Auf demnächsten Tag soll man antworten auf das Begehren des Bischofs von Constanz um Abschluß einer Ver-einigung, wie wir mit Bischof Otto sel. gehabt, ebenfalls auf sein Verlangen, ihm zu helfen, daß er»die priestcrschast geistlich vnd weltlich, man vnd frowcn, in ein loblich wcscn ze bringen" vermöge. «. Indem Span um die Unehelichen und Landzüglinge zu Kaiscrstuhl haben die Zugesetzten auf ihren Eid ent-schieden und gesprochen, daß Zürich bei seinem alten Herkommen, zu Kaiscrstuhl von Unehelichen undLaudzüglingcn die Fälle und Gcläße zu nehmen, verbleiben soll, die Einsprüche und Hafte der sieben Orteund ihrer Vögte dagegen ab sein, auch Zürich am Gebrauch seiner Rechte fürhin von denselben nicht mehrgehindert werden soll, doch der Grafschaft Baden in andern Wegen an ihren Herrlichkeiten und Bußenohne Schaden, z». Da die Nutzungen des Gotteshauses Wcttingcn merklich abnehmen und die Mönchedaselbst ein ungebührliches Leben führen, so daß das Gotteshaus, sofern nicht Vorsehung gcthan würde,ganz in Abnahme und Verderben kommen müßte, gefiele den Boten, daß man dem Kloster einen welt-lichen Schaffner für das Einnehmen und Ausgeben u. f. w. gäbe. Das soll man heimbringen und aufdem Tag zu Baden nach Ostern Antwort geben. «>. Auf nächsten Dienstag (5. März) sollen die Orte>hrc Botschaften zu Lucern haben, um zu rathschlagcn, wie man sich in den Handel deö Zolls zu Klotcn^cgen schj^cn wolle, i. Die niedere Vereinigung hätte auf diesem Tag beschlossen werden sollen. DerBischof von Straßburg ist nun aber nicht zu Hause, und seine Räthe haben nicht Gewalt, zuzusagen;der Bischof von Basel und die vier Städte haben zugesagt, dieselbe anzunehmen, ganz wie sie letztlich