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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Januar 1493.

zu nieder und zu eng, so daß sich die Kanflcutc beklagen. Hierauf wird den Vögten zu Sargaus undim Nheiuthal geschrieben, sie sollen den Weg machen lassen, daß man mit Wollballcn und andcrm Kaussmannsgut da fahren könne. Auf dem Tag zu Baden will man rathschlagen, ob da ein Zoll aufgestistwerden soll. It. Auf den vorbestimmtcn Tag, Sonntag nach der alten Fastnacht (3. März), sind auchdie Bischöfe von Straßburg und Basel und die Städte Straßburg, Basel, Colmar und Schlcttstadt ein-geladen, um über die in Frage stehende Vereinigung zu handeln. I. Ebendahin ist Graf Andreas vonSonnenberg beschieden des Spans wegen zwischen ihm und dem Grafen Georg von Sarganö. in« ^Sonntag nach Lichtmeß (3. Februar) soll Zürich seine Votschaft zu Maschwandcn haben, um Tags daraufmit derjenigen von Zug wegen der streitigen Marken beim Rcußschicß an Ort und Stelle zu verhandeln-

Ii. I. in. fehlen im Lucernerexemplar.

/IS!?.

Ber n.

Z. Februllr (Sonntag nach u. F. Tag der LichtnicP.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. ?. A5. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. KU.

Auf diesem Tag sind der römisch-königlichen Majestät Räthe und Anwälte erschienen und Hab"'nach Bezeugung deren gnädiger Zuneigung erzählt, wie der römische König bei Leben König Ludwigs X''von Frankreich seine einzige Tochter mit Zustimmung der drei Stände des Reichs an den französischeHof geschickt habe mit der Verabredung, daß, wenn sie und der jetzige König Carl zu ihren Vernunftjähren kämen , sie mit einander ehelich vermählt werden und wofern das nicht geschähe, die zur ^gift bestimmten Lande und Leute wieder zurückgegeben werden sollten. Da nun aber König CarlHerzogin von Britannien gcheirathet, ungeachtet sie dem römischen König bereis ehelich vermählt gcwell"'und statt die zur Mitgift erhaltenen Lande herauszugeben, durch Botschaften, erst nach Frankfurt auf b"'Reichstag, dann an die Etsch, dann zur kaiserlichen Majestät nach Oesterreich hinab Versprechuuö^gemacht habe, ohne selbe zu erfüllen, so habe der römische König endlich andere Maßregeln crgrc'ft"müssen und angefangen, einige Städte in der Grafschaft Burgund zu erobern. Der König von 8^"reich aber rüste sich nun zum Krieg gegen ihn, weshalb er die Eidgenossen als Freunde des römischReichs, das durch den französischen König wider Recht und beschwor»? Verträge verkürzt werden ^und als Liebhaber der heiligen Kirche und ihrer Sacramcnte, welche jener durch seine'Handlungsw"verachtet habe, um Rath und Hülfe bitte. Hierauf wurde von den Boten der Eidgenossen geantwin^'ihre Obern seien der Sache nicht genugsam berichtet, da Bern einfach und ohne weitere Mittlss'^'diesen Tag ausgeschrieben habe; sie müssen daher ihren Obern berichten, sie hören aber, daß die ^Bern, Freiburg und Solothurn ihre Botschaften in Burgund haben und zweifeln nicht, daß es d>c^gelingen werde, in der Sache fruchtbar zu handeln. Einige Vorschläge, welche die königlichen ^bezüglich der verlangten Hülfcleistnng gemacht, schienen den eidgenössischen Boten nicht füglich;wurde aufHintersichbringcn" erachtet, daß nichts besseres in der Sache gethan werden könnte, alsVermittlung zwischen beiden Königen zu versuchen, was die Boten an ihre Herren gelangen lassen well" >zumal die Salzpfanne zu SalinS leicht in Gefahr kommen könnte, gebrochen oder verschüttet zu we^ 'was gemeinen Eidgenossen sehr ungelegen käme. Es wird daher dieser Angelegenheit wegen ein > ^