November 1492.
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Da aber letztere nach Zürich geschrieben, sie können wichtiger Geschäfte wegen diesen Tag nicht bcsnchcn"ud bitten, die Verhandlung bis nach Weihnachten zu verschieben, da auch einige eidgenössische Botendiesfalls ohne Vollmacht sind, so wird beschlossen, auf dem nächsten Tag über die Sache weiter zu ver-handeln und, wenn nothwendig, der Niedern Vereinigung dann einen Tag zu setzen. I. Auf nächsten Tag^ll man über den Anzug von Zürich wegen Abstellung des Ankcnvorkaufs rathschlagen, i»». Heimbringen,daß Hans Thüring von Fricdingcn zu Hohcnkrahen Geleit begehrt, um einige Geschäfte in der Eid-genossenschaft zu besorgen. »». Die Zugesetzten in dem Handel zwischen den sieben Orten und Zürich,stressend den Zoll zu Klotcn, haben sich in ihren Urthcilcn gleich gcthcilt und zum Obmann genommenden Schultheiß von Dicßbach von Bern; der soll auch gebeten werden, sich der Sache anzunehmen. Widert^ sich dessen, so sollen unsere Eidgenossen von Bern ihn dazu weisen. «». Auf St. ScbastianötagJanuar 1493) sollen die Zugesetzten beider Parteien wieder zu Baden sein und ihr Nrtheil desDhans wegen um die Sache zu Kaiserstuhl, welches sie zu bedenken genommen haben, zu eröffnen. Inzwischenauch Herr Schultheiß von Dießbach seinen Ausspruch in Betreff des Klotcner Zolls thnn und selbenpersönlich oder schriftlich auf dem Tag zu Baden eröffnen, y». Luccrn soll den Vielaus Nizzi anhalten,auf obgcnanntcn Tag Rechnung abzulegen über das Einnehmen der Hauptmannschaft zu St. Gallen.Wenfalls soll man denen von St. Gallen schreiben, daß sie auf jenen Tag ihre Schuld bezahlen.
Der Bischof von Sitten hat an Luccrn geschrieben, daß durch unserer Eidgenossen von Bern undDriburg Boten zwischen Wallis und Savohcn ein Waffenstillstand bis Ende Mai gemacht worden sei,"ut Bitte, daß von allen Boten in der Zwischenzeit an einem ewigen Frieden gearbeitet werden möchte,^uf St. Thomaötag (21. Deccmbcr) nächsthin soll man zu Zug antworten, ob man die Sache nach Frci-zu Tagen kommen lassen wolle.
Zu Die Urkunde der Waffenstillstandsvcrlängerung von Seite dcS Bischofs von Wallis, >1. a. Sitte» am St. Catharinen-14S2, findet sich abschristlich im Vcrncrabschicd. U. 225.
11). December «Montag »°r LuM).
Staatsarchiv Lncer»: Urkunden.
Bern nimmt Luccrn in den Bund auf, welchen es seit dem 7. März 1353 mit den Ländern Uri,^chwhz und Unterwaldcn hatte. (Beilage 26.) I». Bern und Luccrn erklären, daß neben diesem Bundcs-^'haltniß ihre Vereinigung vom 1. März 1422 fortwährend in Kraft verbleiben solle. (Beilage 27.)
141.
Zug.
22, Ätt'LIIlhöl' (Samstag nach St. Thomas).
Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiede, it. ttg.
Auf des Vogts Kctzi Anbringen in Betreff des verstorbenen Lorenz im Wagenthal soll bis^)ste Ostern auögcmittclt werden, ob derselbe ein ehelich oder unehelich geborncr gewesen sei. Im letzter»ßoll seine Vcrlassenschaft zu der vi Orte Händen genommen werden. I». Ammann Neding erstattetlangen Bericht über den Handel des Schwcndincrö gegen die von Appenzell und die Verhand-
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