Oktober 1492.
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und dem Sold handelt und wegfallen soll, so dasi kein Theil dem andern Hülfe oder Sold schuldig sein"ud daß eine freundliche, unverbindliche Einung und Verständnis; aufgerichtet werden soll nach Inhalt des^n Voten mitgetheilten Aufsatzes. Auf dem Tag zu Baden soll man sich definitiv über die Sache erklären.Der Niedern Vereinigung ist dieser Tag auch verkündet, l. Der Tag zu Badcu soll unter Mitthcilungdes Entwurfs der Vereinigung auch an Frciburg und Solothurn verkündet werden. It.. Da die Zuge-setzten in dem Streit des Zolls zu Klotcn halben die Sache auf dem Tag zu Baden zu bcdenkcu genommentzabcn, so ist von den Boten der sieben Orte, soviel ihrer hier zu Zürich gewesen, gcrathschlagt, der Boteden Bern soll seiner Herren Rath darum Pflegen, wie nach ihrem Dafürhalten das Urthcil am bestenmöchte gestellt werden. Die Antwort sollen sie nach Lncern schicken, allwo die Boten von Nri und Untcr-^uldcn dann auch der Sache Bericht empfangen und sofern sie nicht einhellig wären, selbes wieder an'tzw Obern bringen könnten. Zu diesem Zwecke soll man auf St. Othmarötag uächsthin zu Luccrn sein.
I fehlt im Zürcher- und Vcruerabschicd, sj Ii fehlt im Zürcherabschicd.
St. Urban.
4492, 19. November (Montag i>o»t oa.m-.ri,.
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. 0.9».
Der Stadtschrcibcr von Solothurn bringt an, die Barfüßer von dort haben an einigen Ortenkucernergebict, so zu Neiden und zu Dagmcrscllcn, zu terminiren. Das wehren ihnen die Barfüßer^ tzuccrn. Deshalb seien sie vor ihrem Provincial gewesen und vor dem Capitcl. Diese haben den^lrest vor die Alten an den betreffenden Orten gewiesen. Daö wollen aber die Luecrncr Barfüßer nicht^tzeben. Nun bittet der Stadtschrcibcr von Solothurn, man möchte diese dazu anhalten und darüberAchten. I». Bezüglich der Streitigkeiten zwischen St. Urban und Roggwhl um die Rütteneu und Weiden"uter dein Weg, der nach Langenthal führt, wird auf Genehmigung hin beschlossen, Bern soll auö demk»>en Rath zu Lucern drei Mann, Luecrn drei aus dem kleinen Rath zu Bern bezeichnen, dazu soll Solo-zwei aus seinem kleinen Rath geben und diese acht sollen dann endgültig den Streit entscheiden.3n gleicher Weise soll dann auch der Streit zwischen Münster und Nciuach und der beidseitigen.bleute wegen entschieden werden; beide Städte sollen ein Verzeichnis; ihrer Eigenlcute mit auf den^3 bringen. «I. Ebenso sollen die von Solothurn ein Verzeichnis; ihrer Eigenlcute aus den Tag bringen.
»Item die zwcn rcchtsprecher von Vre vnd Vndcrwaldcn sollen an sunnentag nechst zu Baden sin, da^ don Bern ouch sin wird, da er nit gan brugk wil."
^ Nähere über diesen Streit liegt in Missiven und Acten, welche dem Abschied als Beilagen beigefügt sind. A. A. 0. 9l. 92. 93. 94.
Baden.
4-4142, 26. November (vff Sant Cunradstag,.
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. II. tlt. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. P.W.
Da der Leutpricstcr zu Thal im Nhcinthal eine schlechte Behausung hat, so ist ihm bewilligt,