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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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October 1492.

4/47.

Zürich.

4492, 28. October cvff Simonis »nd Juds».

Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiere. II. 26. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, k. Zl?.

Staatsarchiv Areiburg: Abschicdbuch. 84.

Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Heinrich Nöist, Neu- und Altbnrgermcistcr; Rudolf Jäkli;Conrad von Kucscn. Bern. Doctor Thüring Fricker. Lueern. NiclauS von Mcran. Uri. Ammaim >»'Oberdorf. Schwhz. Vogt Dietrich. Unterwaldeil (niemand anwesend). Zug (nicht angegeben)-Glaruö. Rudolf Stucki, Venner.

Baden will den Wirth zur Rose nicht loslassen, bis der Eidgenossen Rath gehabt und beruftsich auf seine Gerichtsbarkeit. Daher soll jedes Ort seinen Boten, die nach Baden kommen, Vollmachtgeben, in der Sache zu handeln. ?». Da der Tag nach Baden in Sachen der sieben Orte gegen Zürich,dcö Zolls zu Klotcn und der Landzüglinge zu Kaiserstuhl wegen, auf Mittwoch nach Martini (14.vcmber) angesetzt, auf Othmari (16. November) aber zu Baden Jahrmarkt ist und man befürchten müßte,deshalb nicht fruchtbar handeln zu können, so hat man heute denselben auf St. Conradstag (26. November)abgeändert, v. Da soll man dann auch berathen, wie man daö Hinlaufen der Knechte abstelle.

Bote von Bern legt eine dortscits getroffene Verordnung vor, wonach denjenigen, welche sofort heimkehre»,Straflosigkeit zugesichert, den Ungehorsamen aber Todesstrafe angedroht wird. «I. Appenzell bittet »'"Schutz gegen das Verfahren des Ammann Schwendiner, welcher sie zu Lindau vor eine kaiserliche Co>wMission genommen und läßt dessen Klage und ihre Antwort hören, worauf Schwendiner Bedenkzeitnommen und die von Lindau einen andern Tag angesetzt haben ans Mittwoch vor Martini (7. November)-Hierauf wird beschlossen, Schwhz sott in gemeiner Eidgenossen Namen einen Boten mit denen von Appensauf den Rcchttag schicken, um ihnen beizustehen, v. Die Bitte dcö Werkmeisters an der Straße überden Schollberg, man möchte ihm eine Zulage geben, da er am Accord Schaden leide, wird ans die Jalss'rcchnung zu Baden verwiesen. 4'. Die auf dem Tag anwesenden Näthc des Bischofs und der Stadt Bastlhaben für den Wirth zur Rose in Baden Fürsprache eingelegt, indem der Pfaff Ledcrschncidcr zu Rhc>»"fclden, welcher ihn zu jenen Reden gereizt, ein Mann sei, der durchaus keinen Glauben vcrdiciss-Hierauf hat man denen von Baden geschrieben, sie sollen den Wirth auf eine Tröstung freilassen »>ssseinen Handel anstellen bis zum nächsten Tag zu Baden, px. Jeder Bote kennt die Verantwortung ^AbtS von St. Gallen wegen deö Vorhalts, der ihm gemacht worden ist seines Vaterö, des alten Giel »»^dessen Ehefrau wegen. Er glaubt, daß der Hauptmann sich zufrieden stellen könne und die Eidgenossebittet er, wenn wieder etwas der Art an sie kommen sollte, so möchteil sie seine Antwort hören; ^werden finden, daß er und die Seinen gute Eidgenossen seien. I». Mit den Boten deS Bischofsder Stadt Basel ist auf diesem Tage viel geredet worden in Betreff der Einung und Verständnis!der Niedern Vereinigung. Da bisher namentlich an dem Artikel von der Hülfe und dem Sold Anstoßgenommen worden, man aber bedacht hat, wie gelegen beide Thcile einander und in welch' guter Fre»»^schaft sie von Altcrsher gestanden, so haben zuletzt beide Thcile auf ein Hintcrstchbringen abgeredet, dc»Entwurf, der vormals aufgestellt und von den Eidgenossen angenommen worden ist, in allen Wortc»,Punkten und Artikeln bleiben zu lassen, mit alleiniger Ausnahme des ersten Artikels, der von der Hülst