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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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421)

September 1-492,

Baden.

441)2, 4 7. September <Montag »ach Cruc.s zc Herbst).

Staatsarchiv Luccr» : Allgemeine Abschiede. 0. S7. Staatsarchiv Zürich: Allgcnicine Abschiede, ll. IM.

Die von Appenzell bringen an, Ammann Schwcndincr Proccdirc wider sie nnd habe vom kaisnlichen Hofe ein Commissorium auf Bürgermeister und Rath zu Lindau erhalten, die laut desselben ihnc»einen Tag verkündet haben; sie verlangen nun Rath, waö sie zu thun haben, auch wünschen sie, die l^d-genossen möchten Schwcndinerö Gut selbst in Haft nehmen, statt ihnen das zu gebieten. Antwort: S>csollen den Rcchttag zu Lindau besuchen, ans die Klage antworten und cS dann dabei bleiben lasstwDann werde der Handel durch die von Lindau an den kaiserlichen Hof geschickt und da werde man il)»c»dann auch weiter Rath und Hülfe zu Thcil werden lassen. Falls sie sich mittelst Herausgabe dcö G»tdmit dem Schwcndincr richten können, so lasse man das geschehen. I». Die Stadt Strasburg schreibt wBetreff der nieder« Einigung, bezüglich welcher die Sache auf diesem Tag hätte zum Abschluß komnic»sollen, der Bischof von Straßburg habe sich von den Städten Straßburg nnd Schlettstadt insofern gtst"dcrt, als er den Vorbehalt des Kaisers und dcö römischen Königs verlange. Man soll heimbringen »»^rathschlagcn, ob man diesen Vorbehalt zulassen wolle. «. Auf dem nächsten Tag soll man entscheidüber daö doppelte Gesuch dcö Bischofs von Konstanz, erstlich, daß man mit ihm die Vereinigung aufrißwie mit seinem Vorfahren, zweitens, daß man die widcrspänstige Pricstcrschaft anhalte, ihm die Bischtstcuer nach Ziemlichkeit zu entrichten. «I. Der Hauptmann von St. Gallen hat abermals angebrachtdaß der Vater deö Abtö, der alte Gicl, und seine Hausfrau am Hof zu Whl hinter dem Rücken ei»^'Hauptmanns seltsam regieren, was dem Gotteshaus eben nicht zum Nutzen gereichen könne. Hierauf wüdbeschlossen, Herr Georg Heggcnzcr und Gerold Mehcr von Knonau ans Zürich sollen zum Abt ve»St. Gallen reiten und mit diesem reden, daß der alte Gicl und seine Hausfrau vom Hofe wegkoi»'»^und anderwärts versorgt werden. Führt dieses nicht zum Ziel, so will man auf dem Tag, den Lnccr»dem Abt gegen Constanz setzen soll, ihm erklären, es sei der IV Orte Meinung und Wille, daßGnaden Vater nnd dessen HanSfran nicht länger am Hofe zu Whl bleiben sollen. «. Da auf diesesTag abermals angebracht ist, wie die Walliscr daS Land Savohcn mit Krieg überziehen, so wird bcschlvsst"'die drei Orte Lucern, Uri und Unterwaldcn, denen der Bischof von Sitten und seine Landschaft »^Burg- und Landrccht zugewandt ist, sollen ihre Botschaft hinein schicken und ihnen ernstlich zurede»,keine kriegerische Handlung gegen das Haus Savohcn ohne der Eidgenossen Wissen und Willen vorj»nehmen. Auf St. Gallcutag sollen die Boten im Wallis sein. ll'. DcS Spans halben zwischeneinerseits nnd den sieben Orten anderseits der Landzüglinge und der Unehelichen wegen zu Kaiserstnhi uauf Klage, Antwort, Rede, Widerrede, Nachrede und Vcschlicßuug zu Recht erkennt, daß ZürichBeweismittel vorbringen und darauf weiter geschehen soll, waö Recht ist. Die Zugesetzten und bcid^Parteien Anwälte sollen auf Mittwoch nach Martini (14. November) zu Baden sein. Inzwischen i»^Zürich Kundschaften aufnehmen und dem Vogt von Baden zu Händen der Gegenpartei verkünde»,wenn sie solche einvernehmen wollen. Die sieben Orte haben beschlossen, daß der Vogt von BadenVogt Schiffli in ihrem Namen der Einvernahme beizuwohnen haben. K. In Betreff des Streiks wcge»dcö Zolls zu Klotcn haben die Zugesetzten, nachdem Rede nnd Widerrede stattgefunden hat nnd die Sa^ss