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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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418 August 1492.

auf Unsrcr Lieben Frauen Tag zu Zürich rathschlagcn könne, wie man der Sache Fortgang verlchasss-da wohl zu bedenken ist, daß der Kaiser Strasburg zum Eintritt in den schwäbischen Bund gemahnthat und den Eidgenossen daran gelegen sein muß, daß cS eher mit ihnen als mit dem schwäbische"Bund in Vereinigung komme.

Zu I. Das Schreiben des HanS von Seckingen, Ritters, des Meisters und des Raths zu Straßburg, n li, Montag nachLaurenzen Ao. l4S2, nebst dem Beizeddcl finden fich abschristlich im Bcrncrabschied. r. 57g. 17g.

Im Sarqanserland.

28. Allsillst «Dienstag nach Bartholom«).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. 6.84. StiftSarchiv St. (Hallen. Urkunde.

tt. Den Schollbcrg haben die Boten mit sammt der Landschaft von einem Ende des Straßenbaubis zum andern in Augenschein genommen und bis an Weniges gefunden, daß die Arbeit nach Laut desVerdings gemacht ist. Wenn jenes zu des Landvogtö Zufriedenheit noch vollendet ist, so sollen diemcister die Arbeit gewährt haben. Jedes Ort bleibt daran noch schuldig 17 Gulden 1lss/z Schilling. TUWerkmeister beklagen sich aber, durch die große Thcurc der Lebensmittel und das anhaltend schlechtWetter in einen Schaden von mehr denn 200 Gulden gekommen zu sein, und bitten, ihnen daran einigt"Abtrag zu thun. I». Ebenso beklagen sich Einige, daß durch den Straßenbau ihre Güter beschädigtgemindert worden seien, auch diese verlangen Entschädigung. «. Mit der Rechnung des Abts von Pfäss>^sind die Boten vollkommen zufrieden. «I. Da zwischen den beiden Grafschaften Wcrdcnbcrg und Scugans ein Verkommniß geschlossen ist, wie man sich inskünftig der Steuer der Landzüglingc u. s. w. weiss"halten wolle, so hat man dermalen des Spans halben zwischen den Stcucrgcnosscn beider Grafschaft"nichts verfügen wollen, bis dem Landvogt zu SarganS eine beglaubigte Abschrift jenes Briefes zugcste^sein wird. v. Es wird beschlossen, daß dem jeweiligen alten Vogt zu Sarganö alle Zinse, Nutzunss",Fälle und Gcläße zugchören sollen bis Pfingsten. Damit aber dem neuen Vogt die Güter angebaut werde",soll er bei guter Zeit dem alten Vogt einen Werkknccht zu diesem Zweck zuschicken; der alte Vogt ss^selben auf des neuen Kosten ernähren. t. Jeder der Knechte, die zuwider dem Verbot in die Remgelaufen sind, soll 5 Gulden geben, oder 1l) Tage lang bei Wasser und Brod im Thurm sitzen, lss^diesen Artikel soll jedes Ort den Landvogt wissen lassen, ob es daran mindern oder mehren wolle-zjx. Rodel der Mannözucht, Gerichtsordnung, Erbrechts und Landsgcwcr der Grafschaft Sarganö, erneutvon den regierenden Orten auf diesem Tage.

Zu »e. Dcr Bauaccord für Herstellung der Straße über den Schollbcrg, zwischen den Landvögtcn von Wcrdcnbcrg undgans und Mcistcr Michcl Prcntcl aus dem Etschland, n. <>. l. Septc.nbcr l-tW, findet sich t.n Staatsarchiv Luccrn A. A. " >lZu se. Siehe Wegelins Pfäferserregesten. Nr. 778.