410 August 1492.
einigung wegcu mit dem römischen Küng weiß jeder Pott zu sagen, das die von Vre, Swiz, Vndcrtvaldcu,Zug vnd GlariS, die fünf Ort, gcantwnrt Hand, daß sh die fach anstan lassen vnd mit dem römisch""Kling nichz zu schaffen wellen haben." I». Auf unsrcr lieben Frauen Tag zu Herbst (8. September) sollzu Zürich an der Herberge sein, um den Rathen des römischen Kölligs auf ihre Ancrbietnilgcn der Bc»cinigung halb zu antworten. Zürich soll dieselben dahin bescheiden, 4. Auf dem nächsten Tag zu LueM'soll man antworten, wie man das Unwesen der laufenden Knechte abstellen möge. 1^. Der Späne weg""zwischen Luccrn einerseits, Uri und Schwhz anderseits soll man auf St. Bartholomänstag Lucern bitten,dcil Obmann von Unterwalden zu nehmen, damit dem Bunde nachgelebt werde und die Sache zu eine"'Austrag komme. I. Ebenda soll man sich erklären, ob man zn beiden Königen schicken wolle, >»"Vermittlung zwischen ihnen zu versuchen.
Zu «?. Nach Wcgelins Pfäfcrserrcgcsicn. Nr. 777. x schlt im Luccrncr- und Zürchcrabschied; I« im Luccrncrabschicd; ^Lucerner- und Bcrncrabschied.
Iii.
Nhei n e ck.
4^92, 14. August.
ZellwegerS Urkunden zur Geschichte des appenzellischen Volkes. Nr. 582. 583.
Die vil Orte geben einen Spruch über die Marken zwischen Appenzell, Altstetten und Bern"^I». Dieselben sprechen über die Hofmarkcn zwischen Altstetten, Kamor und Appenzell.
4/42.
Lu cern.
4^192, 27. AUgUst <Montag nach Bartholomäi).
Staatsarchiv Zürich, Allgemeine Abschiede, II. III.
». In dem Streit zwischen dem Abt von St. Gallen, der zn Goßan überall zchntbercchtigt zu st'"behauptet, und denen von Goßau, welche das bestreiten und dem Abt vor den IV Orten zu Recht steh""wollen, was aber der Abt nicht will, sondern meint, die Sache gehöre vor das geistliche ßlcricht i"Konstanz, wird erkennt, die Sache soll anstehen, bis man des Spans wegen zwischen dem Abt vo"St. Gallen und denen von Constanz Tag ansetzt; dann will man auch den vorliegenden Fall bchandeü"I». Hansen von Laudenberg und Cunzman Ambühl ist auf heute Ncchttag gesetzt; der crstcrc hat "st"den Tag nicht gesucht; letzterer klagt, Laudenberg habe ihm einen Hof für frei, lcdig und eigen verkaustauf dem nun die Kirchcnpflegcr von Hitzkirch einen Mütt Kernen Gelds zu haben behaupten. Die Scststwird verschoben bis auf den Tag zu Zürich an Unsrcr Lieben Frauen Tag im Herbst (8. September)'«. Meister Cunrad Ruglispcrg hat zu Baden gegen Burkard Deck geklagt, dieser habe ihn mörderisch"Weise verwundet und darauf haben der Eidgenossen Boten angesehen, daß dieser, wo er betreten, verhast^werden sollte. Burkard Deck kommt nun nach Luccrn und verantwortet sich, er habe den Meister Cuur^nicht mörderisch, sondern offen und ehrlich verwundet und sich erboten, ihm zu Luccrn Recht zn Mst"'was letzterer nicht angenommen. Erkennt: Er habe sich gut verantwortet und möge allenthalben sich"'wandeln, nur nicht am Ort der Verwundung, da möge der Vogt die Buße von ihm einziehen, um Arztloh"'