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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juli 1492.

an St. Lorenzentag sich ernstlich über die Mittel zn bcrathcn, wie man solchem Laufen zuvorkommtAuch soll vor den Gcmeiuden au allcu Ortcu, wo man die Bunde schwört, solches verboten werde»'«I. Rothwcil hat abermals begehrt, die Eidgenossen möchten ihm bchülflich sein, daß es der Taxation70«) Gulden, die ihm zu Nürnberg aufgelegt worden, lcdig werde. Hierauf wird beschlossen, daß d>cBoten, welche zur Beschwörung des Bundes nach Rothwcil gehen, ihnen rathcn sollen. Der König, »"den man sich diesfalls gewendet, hat geantwortet, sein Pater, der Kaiser, habe den Anschlag gemacht,die von Rothweil müssen gehorsam sein, wie andere Städte des Reichs, v. St. Gallen bringt abcrma ean, der Varnbüler fordere sie zn Recht, und bittet um der Eidgenossen Hülfe gegen dessen Vornehm^'Antwort: Sie wissen, wie man deshalb ab dem vergangenen Tag zn Badeil dem Kaiser und dem öiömggeschrieben habe; man hoffe, sie werden der Rechtfertigung enthoben werden. L. Weiter verlangen^St. Gatter Rath und Aufschluß, ob des Krieges wegen zwischen dem römischen und französischen KeMgihre Kaufleute sicher auf die bevorstehende Messe zn Lhon fahren können. Antwort: Man versehe si 'nicht, daß dieser Krieg die Eidgenossen so viel berühre, daß sie unsicher sein sollten; doch können sich ^Verhältnisse über Nacht verändern, daher könne man ihnen keinen bestimmten Rath geben, fit» ^zwischen den Erben des LönbliS sel., Bürgern von Bern, und der Stadt Ulm ein Span waltet,besorgen die Kauflcutc von Ulm, in derer von Bern Gebieten nicht sicher zn sein, und hat sich eine W'dschaft von Ulm deshalb vor gemeinen Eidgenossen beklagt. Hierauf hat man sich derer von Bern in ^Sache gcmächtigt, den Ulmcr Kanflcutcn Sicherheit im Bernergcbict zugesagt, und beiden Thcileu ci»e»Tag nach Zürich gesetzt, wo man suchen will, sie in Güte oder mit Recht zu vergleichen. ?». Wie d^eAnsprache des Herrn Andreas Noll von Bonstcttcn an den König gebracht worden, und was darauf si^eine Antwort erfolgt ist, weiß jeder Bote zu sagen, t. Mail hat auch den König gebeten, daß er allen >»uilsrcr Eidgenossenschaft, welche vermeinen, daß er ihnen etwas schuldig sei, Bezahlung thun wolle. Himmmhat er geantwortet, wenn die Vereinigung zwischen ihm und den Eidgenossen aufgerichtet werde, soer mit Allen, die an ihn etwas zu fordern meinen, Rede haben und suchen, sie in Güte zu befriedige»Denjenigen, mit welchen er nicht solchergestalt verglichen werde, werde er um ihre Ansprachen zu Ncäsistehen nach Vorschrift der Vereinigung. It.. Bern und Freibnrg sollen unverzüglich ihre Botschaft z»"'König von Frankreich schicken und ihn ernstlich ersuchen, gemeinen Eidgenossen die gütliche Vermittln»!?seines Kriegs mit dem römischen König anzuvertrauen. Und wenn er sich dazu geneigt zeigen sollte, ?sollen sie uns sofort berichten. Auch sollen die Orte ihren Boten auf den Tag zu Schwhz schon z»"'Voraus erklären, ob sie geneigt seien, ihre Botschaft nach Frankreich zn schicken, falls der KönigFrankreich unser Anerbieten annimmt. I. Die Boten von Zürich wissen, wie die Eidgenossen crustsi^Fürbitte gcthan haben für Stephan Bicggcr, daß man ihm sein Beginnen gegen seine Herren verzoll^da er ein junger Gesell und Andern auch Verzeihung zu Thcil geworden sei.

I fehlt im Luccrnerexcmplar.

15. Zukl (Sonntag vor St. Margarcthcntag).

Staatsarchiv Bern- Bündnisse und Verträge. IN. ttl.

Burgrecht zwischen Freiburg und Solothuru. Schultheiß, Räthe und Zweihundert und ganze