Juli 1492,
413
/i»7.
Constan z.
11). Zull (Dienstag vor St, AlexiuStag),
Staatsarchiv Luccr» - Luccrnerabschiedcsammlung, 0, W, Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiede, 11,77,
Jeder Bote weiß zu berichten, wie der Eidgenossen Boten von der römisch-königlichen Majestät ,sind empfangen worden, und mit wie großem Dank und Gefallen dieselbe es aufgenommen hat, daß»wir cidgenosscn also vndcrtcnnktich vnd crlich crschinen sind". I». Hierauf hat der König anbringenlassen, er wünsche, als ein Erbe seines Vctterö, des Erzherzogs Sigmund, der ewigen Richtung, welchedieser vor Jahren mit den Eidgenossen eingegangen, Statt und Folge zu thun und das gegenseitige freund-nachbarliche Verhältniß aufrecht zu halten, auch den Erläuterungen etlicher Artikel, wie die auf vergan-genen Tagen stattgefunden, nachzuleben, in Betracht, daß beiden Thcilen diese Richtung zu wesentlichemNutzen und Vorthcil gereicht habe. Darauf wurde geantwortet, man sei nicht mit Vollmacht zum Ab-fluß, sondern nur zum Anhören anhcr gesandt, wolle aber des Königs Verlangen mit allem Ernst heim-bringen, und hoffe, daß er dadurch nicht zur Ungnade bewegt werde Darauf hat der König begehrt, daßdie Eidgenossen beförderlich und während er noch im Lande sei, einen Tag setzen, um mit Vollmacht dieNichtung und Erläuterung völlig zu beschließen, und da letztere nur auf sechs Jahre verabredet worden,io sei er bereit, sie auf zehn Jahre anzunehmen. ES wird sodann von den Boten ein Tag nach Schwhzgesetzt auf St. Lorcuzentag (1 (1. August), wo man über die Sache rathschlagcn und die Boten bevoll-mächtigen soll, von sich aus ohne Hiutcrsichbringcn abzuschließen, wie sie cö der Ehre und dem Nutzender Eidgenossenschaft angemessen finden. «. Sodann hat der König erzählen lassen den „vnbillichen,gröblichen vnd hochmuthwilligcn Handel" des Königs von Frankreich gegen ihn und die deutsche Nation.iN habe mit dem König von Frankreich eine Richtung gemacht und das heilige Sacramcnt daraufgenommen. Nichtsdestoweniger habe jener sie gebrochen, zudem die Herzogin von Bretagne, die ihm nachOrdnung der christlichen Kirche vermählt sei, ihm mit Gewalt genommen, ungeachtet er ihm vor Jahrenieinc Tochter ehelich vermählt und in seine Gewalt gegeben habe. Ferner habe er ihm und seinem Sohn,Herzog Philipp von Oesterreich, einige Fürstenthümer und Landschaften eingenommen und gedenke, solchesbenicr zu thun und das römische Reich und deutsche Nation ganz unter seine Gewalt zu bringen,Mas doch den Eidgenossen, als Gliedern des Reichs, schwer zu hören sein müsse. Deshalb bitte er, siemöchten ihm gegen den König von Frankreich Hülfe und Beistand thun, und ihm tiOW Knechte dreiNioiiate lang in seinen Sold geben, 4 Gulden monatlich auf eiucn Mann zu rechnen. Hierauf wurdegeantwortet, die Stellung der verlangten Hülfötruppen wolle sich den Eidgenossen aus verschiedenen Ur-^chen nicht schicken, aber man wolle versuchen, dem König und deutscher Nation zu Gute und zur Ver-minderung des Blutvergießens diese Kricgshändel in Güte zu vertragen, und man hoffe, daß wenn derNönig von Frankreich unsere Vermittlung annehme, auch der römische Köuig ein Gleiches thun werde.Darauf erklärt der König, er wolle der Hülfe wegen nicht weiter in die Eidgenossen dringen, sondernbch alles Guten zu ihneu versehen. Er zweifle auch nicht, sie werden der Mahnung seines VatcrS, des^Mischen Kaisers, nach Metz, als llntcrthancn dcö Reichs folgen und sich nicht vom Reiche söndcrn.bind da im Weitem des Königs Begehren ist, man möchte doch wenigstens Vorsorgen, daß der EidgenossenUnechte nicht dem König von Frankreich wider ihn zulaufen, so wird beschlossen, auf dem Tag zu Schwhz