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Juni 1492.
zu nöthigen, auch nicht die einen vor den andern zu fertigen. Darauf wollte der Zugesetzte von Bern,ohne weitem Befehl seiner Obern nicht weiter in der Sache urtheilen, die andern beiden Zugesetztender sieben Orte wollten ohne denjenigen von Bern auch nicht vorfahren, daher bleibt die Sache deö Zoll»?wegen angestellt. Bezüglich der Fälle und Gelasse zn Kaiscrstuhl meinen die Zugesetzten der sieben Orte,man solle den Entscheid auch verschieben, bis die Sache des Zolls wegen entschieden würde. Dagegenbegehrten die von Zürich nach Sage der Bünde „ unvcrzogcnlichcS" Recht in der Hauptsache, da zuEinsiedel» der diesfalls gelegte Haft aufgehoben worden sei; ihre Zugesetzten geben daher in der Sacheihr Urthcil am Montag vor Nlrici (2. Juli), in. „Item der Stein vnd tcmandt mit den zwchcn Bär-lin, so daran hangen vnd zu Luecrn gelegen vnd am Strit Granson erobert, ist vcrkouft vmb 5999 rhei-nische Gulden. So ist daö Gold vnd die kleinst vcrkouft vmb 416 Gulden." Dieses Geld wird denLeuten nach, so zu Graudson gewesen, gethcilt wie folgt: Zürich hatte da 1791 Mann, erhält au Geld554 Gulden; Bern mit Ncucnstadt 7199 Mann, erhält 2324 Gulden 13^/z Schilling; Luecrn 1861 Manu,erhält 695 Gulden; Uri 463 Mann, erhält 159 Gulden 19 Schilling; Schwhz 1181 Mann, erhält383 Gulden 19 Schilling; Untcrwalden 455 Mann, erhält 148 Gulden 7 Schilling; Zug 434 Man»,erhält 141 Gulden 19 Schilling; Gleims 789 Mann, erhält 254 Gulden 5 Schilling; Frciburg 828 Man»,erhält 269 Gulden 19 Schilling; Solothnrn 918 Mann, erhält 299 Gulden 6 Schilling; Biel 212 Manu,erhält 69 Gulden 2 Schilling; Abt von St. Gallen 155 Mann, erhält 59 Gulden 19 Schilling; StadtSt. Gallen 131 Mann, erhält 42 Gulden 19 Schilling; Schaffhausen 192 Mann, erhält 33 Gulden5 Schilling; Baden Stadt und Grafschaft 96 Mann, erhält 33 Gulden 6 Schilling; Brcmgartcn u»dMellingen 77 Mann, erhalten 25 Gulden 4 Schilling 2 Denier. Summa 5386 Gulden 13 SchilstussDazu ist geordnet den Schreibern und Goldschmieden zu Lucem 19 Gulden, dem Schinder Strigcl vonThun 5 Gulden, den Schreibern von Zürich und Lucern auf diesem Tag 19 Gulden, dem Bogt Z"Baden 2 Gulden, dem Uutervogt daselbst 1 Gulden, dem Goldschmied daselbst 1 Gulden zu geb^i». Dicbold Glaser hat uns die 5999 Gulden um den Diamant bezahlt, nämlich 4 alte Kronen ^5 rheinische Gulden und etliche Dickplapparte je drei für 1 Gulden. Er meint, solches sei auf dem Tagzu Bern also abgeredet, so sei er durch Bartholomäus Mah berichtet; wir aber meinen, cö sollen vhc^nische Gulden sein oder dann für den rheinischen Gulden soviel als er gilt. Nichtsdestoweniger hat manihm das Geld so abgenommen, doch mit dem Vorbehalt, wenn die Obrigkeiten damit nicht zufrieden st^und es sich findet, daß die Abrede anders getroffen worden, so soll die Bezahlung in rheinischem Golderfolgen und Glaser den Abgang ersetzen. Man quittirt ihn deshalb vorläufig für die Stücke, so ^gegeben und behält den Schuldbrief um die 5999 Gulden bis zum nächsten Tag zu Luecrn zurück-Ebenso hat Glaser auch die andern Kleinode und das Gold bezahlt. «. Entwurf der Vereinigung ">üden Niedern Bischöfen und Städten: „Jeder bot weiß zu sagen, wie der fürsten, beider Bischöfen Z"Straßburg vnd Basel, mit sampt der ersamen Statt Strafiburg, Basel, Colmar vnd Slcttstatt Botschaft^abgcschcidrn find vnd sh sich gesondert vnd nämlich deö Bischofs vnd der Statt Straßburg Botschaft d"vorgeschriben mehnung vff hindcrsich bringen vnd dorumb bis Bartolome! zu antworten angenommen habe»-y». Der Abt von PfäfcrS und seine Gottcöhauölcutc und Hintersäßen im Gericht Ragaz behaupten vo>»Zoll zu Sargans frei zu sein. Beschluß: Der Landvogt soll den Zoll von ihnen beziehen, bis sieBeweis für ihre Befreiung leisten.
Zu i». Nach Wegclins Pfäftrscrregcsten. Nr. 775.