408 Mai 1492.
und darüber geschrieben „Schöncnwerd". Das kam den Boten jenes TageS argwöhnig vor und sie schobt»die Sache ans die letzte Jahrrcchnung. Auch die damaligen Boten fanden die Sache verdächtig m ^erkennten, die von Baden seien an jenen Orten nicht wcidcgcnössig gegen die von Rordorf nnd Dictiko»,cö sei denn, dasi sie mit andern Beweismitteln als jener Urkunde und dem Stadtbuch innert Jahrcssuihr Recht darthun. Und da nun die von Baden der Sache wegen ihre Botschaft von Ort zu Ort schüst"wollen, so soll jeder Bote das heimbringen und auf den Tag von Sonntag nach der Auffahrt Vollma )einholen, um in der Sache zu handeln. >»». Man ist der Ansicht, es würde der Eidgenossenschaft .st'Ehre gereichen, wenn sie Botschaften schickte an die Hauptleutc des römischen Königs und dcö sä)'""bischen Bundes, die jetzt auf dem Lcchfeld stehen und auch an den Herzog Albrccht von Bayern, »>"versuchen, sie mit einander zu Frieden zu bringen. Es soll also jedes Ort, das seine Boten sä)'ä"'will, das schriftlich nach Zürich verkünden vor St. Urbanstag (25. Mai). Die Orte, welche keine Votc»schicken wollen, sollen den übrigen Gewalt geben. Die Boten sollen Sonntag nach St. UrbanStagZürich eintreffen und Montags darauf mit einander abreisen. Falls der Mchrtheil der cidgcnössifä)'"Orte zusagend antwortet, soll Zürich sofort beiden Parteien schreiben, sie möchten mit den Feindselige'innehalten bis zur Ankunft unserer Boten, ii. Hinsichtlich der Abscndung von Boten zum römischen K""'und zum König von Frankreich, ihres Kriegs wegen, soll man auf dem Tag zu Baden antworten.dem Streit, der gegenwärtig zwischen Luccrn einerseits und Uri und Schwhz anderseits waltet, soll lln^waldcn den Parteien cincn gütlichen Tag vor sich ansetzen und die Sache zu vermitteln trachten.es damit nicht zu Stande, so soll Unterwaldcn den übrigen Orten Tag verkünden oder wennGefahr im Verzug ist, den Handel auf den nächsten Tag zu Baden bringen. K». ES wird alterst' tlredet der Ansprccher wegen und von der Unruhe, welche sie verursachen. Einige Boten melden, bei ästhabe man beschlossen, es soll sich niemand der Ansprccher annehmen, ohne eines Raths Wille». ^ ^soll Jedermann heimbringen und auf dem Tag zu Baden antworten, ob man eine gemeinsame Vc'rcdung diesfalls treffen oder jedes Ort für sich sorgen lassen wolle. «>. „ Man sol trcffenlichob man hinfür die Tag von Ort zu Ort vmbgan lassen oder wie man sich darum halten welle." > ^diesem Tag ist vorgelegen ein Schreiben des Königs von Frankreich, wodurch er anzeigt, das; c"stcns eine Botschaft zu uns Eidgenossen schicken werde und sich zu aller Freundschaft erbietet. 6' j
Korst"Miste"
diesem Tag ist erschienen die Botschaft dcö römischen Königs nnd hat mit vielen freundlichengemeldet, wie der König alles eingegangen habe, was man von ihm begehrt; cS sei der lOMll ^und der eine Anzahl Jahre hindurch jedem Ort zu gebenden 5()l) Gulden wegen. Hierauf wirdman könne dcö Spans wegen, der zwischen einigen Orten dieser Sache halben hänge, ihnen eine e» ^Antwort nicht geben. Darauf bringen die königlichen Boten weiter an, da sich die Sache alst '" ^Länge ziehe, so wolle der römische König, der vom Erzherzog Sigmund zu seinem Erben aintstst-nnd die Regierung seiner Lande übernommen habe, sich an die ewige Richtung halten, welchezwischen Erzherzog Sigmund für sich und seine Erben und den Eidgenossen angenommen und dch)worden sei und er versehe sich, das; auch die Eidgenossen ihm gegenüber dieser Richtungt. Der Streit zwischen Zürich und Zug einiger Marken und der Gerichtsbarkeit wegen auf de»'schieß soll zu Baden vorgenommen werden. Inzwischen sollen die Parteien ihn ruhen lassen »istder beiden Orte über den dort vorgegangenen Frevel richten. ,i. Der Bischof von Constanz hatbegehrt, mit uns in Vereinigung zu kommen wie seine Vorfahren. Aus diesem Tag haben """