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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
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407
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Mai 1492.

Pfangen und werde cd hcrausfcrtigen. Hierauf wird beschlossen, das Geld sott »ach Baden auf die Jahr-rechnung gebracht und da den Leuten nach getheilt werden. Luccrn sott in seinem Abschicdbuch nachschlagen,wie viel Leute jedes Ort bei der Thcilung der Beute von Grandson angegeben hat, das herausschreibenund auf den angesetzten Tag, Sonntag nach der Auffahrt (3. Juni), mitbringen, damit jedes Ort seinenThcil wisse, l. In dem Streite zwischen denen von Schaffhauseu und dem Grafen Heinrich von Lupfensollen, da letzterer in seinem Schreiben sich zu Recht erboten hat, dieser persönlich, jene durch vollmächtigeBotschaft auf dem Tag der Jahrrcchuung zu Baden erscheinen, wo man versuchen will, einen Vergleich odereinen Schiedsvertrag zwischen ihnen zu Stande zu bringen, Da vormals zwischen den Fürstbischöfenvon Basel und Strasburg und den Städten Straßburg, Basel, Colmar und Schlettstadt an einem undgemeinen Eidgenossen am andern Theil ein freundliches Bündnis; besprochen, des Artikels von der Hülfewegen aber ein vollkommenes Einverständnis; nicht erzielt worden ist, so haben auf diesem Tag beidseitigeBoten und Anwälte auf Genehmigung hin den fraglichen Artikel gestellt, wie folgt: Nämlich das; jedePartei, welche solche Hülfe fordert, einem jeden zu Fuß des Monats 4 rheinische Gulden und einem Rei-sigen zu Pferd 8 rheinische Gulden, wenn aber die Reise länger denn einen Monat dauert für 14 Tagoder darunter einen halben Monatssold, für mehr denn 14 Tage den ganzen Monatssold geben soll,der Sold soll ansangen beim Ansmarsch von Haus und dauern bis zur Rückkehr nach Haus. Und danunmehr alle Boten, bis auf den von Uri, der noch nicht zugesagt, damit einverstanden sind, so hat mau,um den Röthen der bemeldctcn Bischöfe und Städte die Kosten dcö vielen Hin- und HerrcitcnS zu ersparen,verabredet, daß auf den Tag zu Baden, am Sonntag nach der Auffahrt, alle Orte ihre endliche Er-klärung abgeben sollen, damit dann auf dem Tag der Jahrrcchuung die Sache mit den Rathen undAnwälten der genannten Fürsten und Städte abgeschlossen oder sie des ferner,; NachrcitcnS überhobenwerden können. I». Der Herzog von Lothringen hat durch seine Botschaft, nämlich einen Grafen vons-ciningen, einen Grafen von Valcndis und seinen Canzlcr sich entschuldigen lassen wegen allerlei Reden,die jetzt über ihn ausgehen möchten; auch läßt er den Eidgenossen eine Vereinigung nach ihrem GefallenZutragen. Darauf ist jenen allerlei Schmach vorgehalten, die den Unsrigen im Land Lothringen begegnet,worüber sie erklärten, sofern solches an den Herzog gelange, so werde er sich darin zu unserer Zufriedenkwit zu halten wissen. In Betreff der Vereinigung wird geantwortet, die Boten dieses Tages haben keine^owalt, darauf einzutreten. I. Die vn Orte Zürich, Luccrn, Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug und^ttarus sollen ihre Botschaften auf Sonntag vor der Auffahrt (27. Mai, zu Altstetten im Rheiutbaldaben, um über mancherlei Sachen zu rathschlagcn, namentlich des Markcnuntcrgangs mit Appenzell, derZun; Stein zu Rhcincck gehörigen Güter und Zinse, dcö Herrn von Sax, der Reisläufcr, der Bußen"wgen u. s. w. k. Die gleichen Boten sollen, wenn sie die Geschäfte im Rhcinthal vollendet, denHandel zwischen dem Abt von St. Gallen und der Stadt Constanz an die Hand nehmen und einen glit-ten Austrag suchen. Zu diesem Zwecke sollen sie der Stadt Constanz Botschaft und den Abt nach Whl^scheiden, wohin zu kommen crstcre bereits zugesagt hat. I. Die Stadt Baden hat Streit mit Rordorfund Dictikon wegen Wcidcrcchtcn. Jene behauptet wcidegcnössig zu sein bis zu dem Bach zwischcu Dictikonn»d Schöncnwcrd, was diese bestreiten. Auf der Jahrrcchuung vor zwei Jahren brachten nun die vonaden einen pergamentenen Brief vor, der sagt, wie weit sie Weidcrccht haben, darin war aber ein Wort^adirt und anders geschrieben, gerade da, wo der Span ist, nämlichSchöncnwcrd". Im Stadtbuch,dieser Offnungsbricf eingetragen ist, war an gleicher Stelle das Wort Sprcitenbach durchgestrichen