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April 1492,
dem Herrn Roll von Bonstetten eine solche an den römischen König gegeben, z». Der Bote von Frcibnrgsoll heimbringen, daß die Eidgenossen seine Herren bitten, ihrem Angehörigen Hans Rot einen Frevel,den er begangen, zu verzeihen. Der Streit zwischen Herrn Andreas Roll von Bonstctten und desvon Sar wird auf den Tag von Baden verwiesen, r. Da der Bischof von Constanz um eine Ber-einigung mit den Eidgenossen nachsucht und begehrt, sich mit ihnen zu halten, wie seine Vorfahren, sowird geantwortet, der Kürze der Zeit wegen haben noch nicht alle Orte sein Begehren an ihre Gemeindenbringen können, man werde daö nun nachholen und ihm weitere Antwort geben, wenn die Sache zwischenihm und dem Grafen Allwig von Sulz verglichen oder auf ein Recht gebracht sei. «. Da der Bischofvon Constanz ferner begehrt, man möchte ihm erlauben, einige Prälaten aus der Priesterschaft zu berufen,um mit denselben eine Ordnung aufzusehen, die dann der Christenheit zu Lob, Nutzen und Ehre gereichenwerde, ist ihm hierauf crwicdcrt, man billige sehr, was er diesfalls Ersprießliches zu thun beabsichtige, einebestimmte Antwort jedoch könne man auf sein Begehren jetzt nicht geben, sondern erst auf den nächstenTag, der zu Zürich sein werde, t. Auf den Auffahrtabend (30. Mai) soll man zu Baden sein wegendes Streites zwischen Zürich und den übrigen Eidgenossen der Laudzüglinge u. s. w. wegen, i». Die vonSt. Gallen klagen, daß eines Erbfallö wegen, so in ihrer Stadt geschehen, ihr Widersacher von Bischof-zell sie mit fremden Gerichten und Appellationen bekümmere, und bitten die sieben Orte (außer Bern, Frei-burg und Solothurn) ihnen zu helfen, daß sie bei ihrem alten Herkommen bleiben. Beschluß: Man solldem Bischof von Constanz schreiben, daß er mit den Seinigcn rede, St. Gallen mit fremden Gerichte»unbekümmert zu lassen; können sie sich nicht gütlich verständigen, so sollen sie vor der Eidgenossen Botennach Zürich kommen, v. Denen von Bischofzcll, welche an die schuldigen 3000 Gulden jetzt 2000 bczabltund für den Rest Fristverlängerung begehrt haben, wird geschrieben, sie sollen die rcstirendcn 1000 Guldenauf den Tag von Zürich bringen, doch wolle man ihre Bitte in Abschied nehmen, Des Emchcn undderer von Schaffhausen wegen, soll es bei dem bleiben, was jener zu Zug zu halten geschworen hat.x. Der Bogt im Rhcinthal soll Gewalt haben den i v Orten'Zürich, Luecrn, Schwhz und Glarns einenTag zu setzen, der Marken wegen zwischen Rhcinthal und Appenzell. Der Hauptmann von St. Gallensoll auch dazu kommen. Auf diesem Tag ist vor der Eidgenossen Boten erschienen der Hammerschmidaus dem Oberland gegen Ulrich Wagner, Ulrich Kothig und Werni Pfeil eines Nechnungsstreitcö wegen.Derselbe wird unser» Eidgenossen von Schwhz zur Entscheidung übertragen. Da mau auf4>em letzthinzu Zug gehaltenen Tag der Sache des römischen Königs wegen einen Entwurf aufgesetzt hat, über densich die Boten auf heutigem Tag erklären sollten, was aber noch nicht von allen geschehen konnte;so sollen, da ohnehin einiger Streitigkeiten zwischen Lucern, Uri und Schwhz wegen eine Botschaft derübrigen fünf Orte abgesendet werden muß, dieselbe auf Sonntag vor dem Maitag (29. April) zu Schwhzund zu Glarus und Sonntags darauf (6. Mai) zu Uri vor die Landsgemcindcn treten und sie bitten, indieser Sache sich nicht von gemeinen Eidgenossen zu sondern. Auf dem Tag zu Zürich, der auf Donstagnach dem Sonntag Miscricordia (10. Mai) versetzt ist, soll dann endliche Antwort gegeben werden.
Da etliche Zinse, die an den Stein von Rheineck gehören, im Appcnzcllcrland liegen und sich dieFrage erhoben hat, wo man die einziehen und in Streitfällen bcrcchtcn soll, wird beschlossen, daß beideszu Rheineck zu geschehen habe, was denen von Appenzell geschrieben wird. I»?». Dem Hug von Wattwill man kein Geleit geben, vv. Man soll heimbringen, ob man den Boten von Schwhz und Glaruswelche den Zwick berechtigen sollen, gleichzeitig Bollmacht geben wolle, über Aufschubsbcgchrcn einiger