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November t49I.
Lucern.
1^94, 29. November cvff San, Andreas Abcnt).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. ?. t5.
». In Betreff des Zolls zu Klotcn und des Geleits zu Baden sind zu Einsicdcln vier Artikel auf-gesetzt worden, wie man sich darin gegeneinander verhalten wolle. Die Boten dieses Tages sind derAnsicht, selbe anzunehmen; doch soll dazu gesetzt werden, daß ein Gredmcistcr zu Stein schwören soll,Jedermann laden und fahren zu lassen, welche Straße er wolle, über Wasser oder über Land. DieserZusatz ist dadurch veranlaßt, daß seit Verabredung der vier Artikel zu Einsicdcln die von Stein einSchiff mit Kupfer aufgehalten und gezwungen haben, auszuladen und die Ladung zu Land über Klotcuzu fertigen. Auf dem Tag, der zu Zürich zwischen dem Stift Konstanz und Graf Allwig von Sulzgehalten werden soll, soll daher Lucern diesen Gegenstand anziehen und darauf sollen gemeiner EidgenossenBoten von Zürich Antwort begehren, ob eö den fraglichen Zusatz annehmen wolle. Geschieht dann dieses,so will man den Vergleich unter Vorbehalt der Genehmigung aufrichten. ?». Da der von Hallwpl >uBetreff der Erbschaften von Landzüglingen und Unehelichen zu Kaiscrstuhl dem Urtheil der Zugesetztender sieben Orte beigetreten ist, so soll, falls Zürich diesfalls keine fernen: Anstände erhebt, dem Vogt vonBaden befohlen werden, das in Verbot liegende Gut zu Händen der viil Orte einzuziehen und auf derJahrrcchnung zu Baden darüber Rechnung ablegen. Er soll auch von dem von Hallwhl Urkunde desSpruchs begehren. «, Da einzig Uri noch seinen Beitritt zu der Vereinigung mit den Bischöfen so»Strasburg und Basel und den Städten Straßburg, Basel, Colmar und Schlcttstadt nicht erklärt, sondcruohne gegen selben zu stimmen sich vorbehalten hat, die Frage an die Gemeinde zu Bözlingcn zu bringtso wird beschlossen, die übrigen Orte alle, außer Zürich, sollen eine Botschaft nach Uri senden mit der Bitte,sie möchten doch die Vereinigung, an der den Eidgenossen des feilen Kaufs um Wein, Korn n. s. w. stlstgelegen sei, auch damit die Bischöfe und Städte sich nicht etwa anderwärts verbinden, annehmen, zu»>^sie keine weitere Lasten uns auflege, als im Fall einer Belagerung sie in unfern Kosten zu cntsctzcU'Lucern soll von Uri die Versammlung der Gemeinde begehren und den übrigen Orten den Tag anzcigcu,an welchem ihre Boten vor derselben zu erscheinen haben. Wer diesem Beschluß nicht beitritt, soll inuestacht Tagen es nach Lucern melden, die beitretenden Orte dagegen haben nichts zu melden. Frciburg u»dSolothurn werden auch ihre Botschaften zu Uri haben. «I. Dem Abt von Wcttingcn wird geschrieben,daß er den ungehorsamen Mönch Hermann Emreh in ein anderes Kloster schicke und ihn zwei Jahre doUlasse, da er es wohl verdient habe.
Züri ch.
1^92, 8. Januar (Sonntag nach der heil. 3 Könige Tag).
Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede. II. (S
Boten: Zürich. Felix Brennwald, Cunrad Schwcnd, Ritter, Neu- und Altburgcrmeistcr; FslüSchwarzmurer, Ritter. Lnccrn. Ludwig Seiler, Schultheiß; Heinrich Ferr. Uri. Walter in der Gssss'