November 149!
Vorhände», und enthält die Entscheidung über siebe» streitige Artikel: Die Mühle zu Oberberg, den Rosenbergerhof zu Oberdorf, dasEmpfangen der Lehen, einen Büchsenschützenstnnd, ein „Pryvedt oder Haimligkeit" nn der Stadtmauer, die Stützung des Grasesund Heus im Brühl, die Fahrrechte u. s w, daselbst, ij Zu «I. Urkunde der iv Orte Zürich, Luecrn, Schwyz und Glarus,u. <>. Dienstag vor St. OthmarStag s 15. November) t4!>1 im Stistsarchiv St. Gallen, Gerichtshcrrenabschied r. I8ti>. Blatt Zu.Die iv Orte bekennen, daß sie, nachdem der Abt von St. Gallen ihnen seine Freiheiten und Gerechtsame vorgewiesen, von derForderung abgestanden seien, daß die St. Gallenschen GotteShauslcutc im ober» Thurgau das Landgeschrei schworen sollen. EsEll dieses fortan vor dem Abt oder seinem Pfleger und dcS Gotteshauses Hauptmann geschehen.
Zürich.
7. November (Montag vvr Martini).
Staatsarchiv Zürich , Allgemeine Abschiede. II. 47.
Boten: Zürich. Cunrad Schwend, Ritter, Bürgermeister; Felix Brcnnwald, Altburgcrmeister; FelixSchwarzmurer, Ritter. Bern. Georg vom Stein. Lucern. Luwig Seiler, Altschultheiß. Uri. Walterder Gasse, Altammann. Schwhz. Dietrich in der Halten, Altammann. Unterwalden. MarkusZeiger. Zug. Werixcr Steiner, Ammann. Glarus. Rudolf Stucki, Vcnncr.
Herrn Heinrich Göldli, Ritter, des Raths von Zürich, sind an den Papst und einen CardinalDankschreiben bewilligt seines SohnS, Herrn Rolands, wegen. I». Dem Georg Wcibcl von Wesen sindBittbriefe an den römischen König und den Erzherzog Sigmund gegeben. «. In dem Streit zwischendem Abt des Gotteshauses Reichenau und Burkard von Hendorf wird nach Anhörung beider dem Land-dvgt im Thurgau befohlen, einen Vcrglcichsversuch zu machen oder sie zu einem schiedsrichterlichen AuS-zu vcranlaßen. «I. Da Varnbülcr von St. Gallen schriftlich und durch seinen Sohn abermalsAntwort begehrt ans mancherlei Bitten und Anbringen, die er gcthan, auch die von Bern wieder fürll>n gebeten haben, so haben die Boten dieses Tages sich vereint, bei dem Vertrag, welcher im Feld vorGallen gemacht, zu bleiben und darauf mit denen von Bern geredet, daß sie sich dcS genanntenBarnbülcrö cntschlagcn möchten. t. Herr Bernhard von Knörringcn, Ritter, einerseits und die vonTrauenfcld anderseits sind mit ihrem Streite um einige Bäche und Fischcnzcn vor das Landgericht zuInstanz gewiesen, wo die Sache angefangen ist. k. Dem Balthasar von Randcck ist ans seine Bitte^stattet worden, an seinem Hof zu Dießenhofcn daö Thürli, welches ans Befehl der Eidgenossen eineZeit lang vermauert gewesen, wieder zu öffnen und zu seiner Nothdurft zu gebrauchen, doch so, daß^enen von Dießenhofen daraus kein Schaden erwachse und daß er einen Revers ausstelle, daß die Be-willigung nur so lang daure, als die Eidgenossen es gut finden. K. In dem Span und Handel zwischenStift Eonstanz und dem Grafen Allwig von Sulz ist ein anderer Tag angesetzt auf der heiligenKönige Tag nächsthin (6. Januar 1492) nach Zürich, wo die Parteien mit Vollmacht zu einem^gleich oder Kompromiß erscheinen sollen. I». Jeder Bote kennt die Verantwortung des Grafen AllwigSulz wegen einiger Reden, die ihm fälschlich beigelegt worden sind. Lucern soll deshalb den UlrichZ'PP, seinen Burger, von dem die Gerüchte ausgegangen, ernstlich zur Rede stellen.
Zu t Die Urkunde der Bewilligung siehe im Zürcherubschied. Ii. -18.