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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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October 1491

Zürich und den sieben Orten, hat auf Montag nach Allerheiligen (7. November) einen Tag nach Badenverkündet, um sein Urtheil zu eröffnen. Der Vogt von Baden wird beauftragt, in der sieben Orte Namenzu erscheinen; will aber ein Ort Boten dahin senden, so soll es ihm unbenommen sein. t. Jeder Boteweiß zu sagen, wie die Botschaften der Fürsten, des Bischofs von Straßburg und des Bischofs von Baiel,und der Städte Straßburg, Basel, Colmar und Schlcttstadt den Entwurf der Vereinigung angenommenhaben. Darum soll jeder Bote dahin wirken, daß selber auch von Seite der Eidgenossen angenommen undvollzogen werde, und daß die Boten, so nach Zürich kommen, dazu Vollmacht erhalten.

< fehlt im Luccrner- und Zürchercrcmplar. Der Vercinigungscntwurfselbst findet sich im Vernerezemplar als Beilage. (A. E. A, N, 5SS f> >

St. Gallen.

v. November (Sonnlag nach Allcrvciligcn)

Staatsarchiv Aüricd, Allgemeine Abschiede. Il.-il.

Zürich, Luccrn, Schwhz und Glarus.

»». Zwischen dem Abt von St. Gallen und der Stadt St. Gallen ist eine Richtung gemacht worden,wie jeder Bote zu sagen weiß. I». Da die von Altstetten und die von Appenzell mit KlageAntwort gegeneinander vor den Boten erschienen sind, so hat man den Hauptmann des Abts undden Vogt im Rhcinthal beauftragt, einen Vcrglcichsvcrsuch zu machen. Wofern ein Vergleich nichtStande kommt, so soll der Streit vor den Voten der IV Orte ausgetragen werden. «. Das Anbringtdes Vogts im Rhcinthal bezüglich einiger nach Nheincck zinspflichtigcr Güter, die oberhalb der Letze vo»Appenzell liegen, soll man zu weiterer Bcrathung au die Obrigkeiten berichten. «H. Der Abt vo»St. Gallen begehrt eine Urkunde der ihm zu Luccrn gegebenen Zusage bezüglich des Schwörend desLandgcschrciö in seinem Gebiete im Thurgau. Luccrn und Schwhz haben darauf geantwortet, wie jederBote weiß; der Bote von Glarns soll seine Antwort nach Zürich schicken, v. Den Gottcshauslcurc»,die zu Whl um Aufschub gebeten haben, wird geantwortet, sie sollen jetzt lOVU Gulden geben; mit de»übrigen 2l>l)l) Gulden, welche sie auf Lichtmeß geben sollten, wolle man ihnen warten bis St. Martinstag darnach. K. Dem Hauptmann des Abts von St. Gallen und dem Vogt im Rhcinthal wird beföhle»,mit einer Botschaft des Abts zu Blatten die hohen Gerichte aufzurichten, da Gricßern und Blatten nachInhalt königlicher Briefe ein Rcichöhof ist. K. Die Bnßcn, welche im Rheinthal von Verboten, die de»Eid anbetreffen, fallen, sollen wie andere Bußen eingezogen und zwischen dem Abt und den Schirmortc»gcthcilt werden. I». Dem Abt von St. Gallen wird gestattet, nach Laut der Frcihcitsbriefc, die erhören lassen, allenthalben die Hochgerichte aufzurichten, Die Anfrage des Hauptmanns von St. Gallc»'ob man ihmum ein gcsäß wolle lugen" und ob er Hausrath, der ihm anstatt Strafgeldern gegeben wcrdc»wollte, annehmen soll, will man heimbringen. It.. Der Abt von St. Gallen erklärt, daß er Zwingtstein, das von seinem Gotteshaus? Lehen ist, niemandem anders leihen wolle, als den IV Orten. I. Jcd^Bote weiß über den Stand des Handels zwischen dem Abt von St. Gallen und denen von Whl Z"berichten. >»». Die drei andern Orte bitten Zürich, in aller IV Orte Namen dem Abt von St. Gallc»und seinem Vater Fürdcrung zu thun, eines ErbfallS in Frankreich wegen.

Zu «. Diese Richtung, ,1. <>. St. Gallen, St. Martinsabend (tt>. November) I4St ist gedruckt im Stiftsarchiv St. Ga>»"