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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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392 August tü9l.

soll; will derselbe eiueu Boten auf seine Kosten nach Schaffhanscn nehmen, so laßt man es geschehen.

Da die Sache zwischen Savohcn und Wallis denen von Uri empfohlen ist, so will man deren Ant-wort erwarten.

Zu Zwei Urkunden im Staatsarchiv Lucern, beide datirt auf St. Bartholomäusabend tägt. Siehe Beilagen 24. 25-

Lucer n.

4^91, 29. September (Dienstag i>osi oe.ici»i.

Staatsarchiv Luccr», Lucernerabschiedesamnilung. C. 15. Staatsarchiv Zürich- Allgemeine Abschiede. II. 35.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. N. 572.

Boten: Zürich. Felix Schmid. Bern. Doctor Thüring Frieker. Luccrn. Werner von Meggen,Schultheiß; Benuer Fankhanscr; Hans Rnß. Uri. Jacob im Oberdorf. Schwhz. Jost Kochli, Scckcl-meister. Untcrwaldcn. Marx Zelgcr. Zug. Ammann Steiner. Glaruö. Vogt Huscr.

Da der Abt von St. Gallen vorhin mit seinen Frcihcitsbricfen vor der Eidgenossen Boten, auchin den Orten gewesen ist, mit dem Erbieten, daß, so oft ein neuer Hauptmann gesetzt werde und mandem schwöre, die Seinen daö Landgeschrei auch schwören sollen u. s. w., so begehrt nun der Haupt-mann in des Abtö Namen Antwort. Weil indessen nicht alle Boten Vollmacht haben, so wird die Ant-wort noch einmal verschoben, dem Landvogt im Thurgan übrigens die schon vorhin crtheilte Weisungerneuert, bis eine Antwort erfolge die Sache ruhen zu lassen. I». Die von St. Gallen haben gebeten,daß man ihnen ihr Strafgeld schenke oder doch ihnen Zahlungsaufschub gebe, da sie jetzt unmöglichzahlen können. Hierüber haben einige Boten keine, andere aber solche Vollmachten, die nicht zusammenstimmen. Daher ist unter den Boten daö Mehr geworden, ihnen nichts zu schenken, dagegen ihrem Ans-schnböbegchrcn insofern zu entsprechen, daß sie den einen Thcil auf nächste Fastnacht und den andernauf nächsten St. MartinStag geben und nun weiter weder um Nachlaß noch um Aufschub anhalten solle».Wenn ein Ort diesem Beschluß nicht beipflichtet, so soll cS innert vierzehn Tagen nach Lnccrn schreibe».«. Dem Bartholomäus Goggelmann ans dem Oberland, welcher wegen Diebstahl gefangen war, sollman auf dringende Bitte seine Urfehde wieder herausgeben, doch so,dz er zu niemanden sprechen st'l,dz er als gnt she, als ein andrer, sundcr so tat man ihn bclibcn als er ist". «R. Dem Vogt Kelstvon Schwhz wird wegen seiner Ansprache ein Bote an den Herzog von Mailand gegeben, v. Der Vogtvon Baden hat einen Ucbelthätcr gerichtet, der einem armen Manne zu Basel Leder gestohlen hat; n»ubitten die von Basel, ihrem Angehörigen das Seine wieder zu verschaffen. Dem Vogt wird die Wcisnuggegeben, diesem Ansuchen nach Abzug der Kosten zu entsprechen, tl. Der römische König meldet,ihn gehindert habe, seinem Versprechen gemäß in die Nähe zu kommen, dankt für das Verhalten derEidgenossen gegen Frankreich und begehrt die Unterhandlung der Richtung wegen zu Ende zu bringe»-K. Jeder Bote soll heimbringen, daß man einen, genannt Haas, wo derselbe betreten wird, verhaften soll-weil er einem von Zug offene Feindschaft augesagt hat. ?». Unsere Eidgenossen von Bern haben a»lvorigem Tage angebracht, daß man versuchen sollte, den Streit zwischen dem römischen König und de»'König von Frankreich zu vermitteln, oder wo das nicht sein möchte, doch die Grafschaften Burgund undPfirt gegen einander in Waffenstillstand zu bringen, da ein Krieg daselbst der Zufuhr von Wcin u»d