Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
393
Einzelbild herunterladen
 

September 149 t.

Korn in die Eidgenossenschaft merklichen Abbruch thun könnte. Da nun die Boten keine Vollmacht des-halb haben, die Sache aber keinen Verzug erleidet, so ist denen von Bern empfohlen, in unserer allerNamen darin zu handeln, jedoch in ihren eigenen Kosten. Wer innert zehn Tagen den Bcrncrn solchenAuftrag nicht abkündet, der wird als zustimmend betrachtet, i. In der Sache zwischen Zug und Zürich sollen5>c Orte ans Sonntag vor St. Gallentag (9. Octobcr) ihre Boten zu Brcmgartcn haben, die Parteienanhören und wenn ein gütliches Abkommen nicht getroffen werden kann, zwischen ihnen Recht sprechen,k. Denen von Baden wird geschrieben, daß sie den Käser anhalten, sein Weib ihrcS Guts wegen nichtweiter vor fremden, geistlichen noch weltlichen, Gerichten zu belangen. Waö er von ihrem Gut besitzt,das soll er hinter den Schultheißen legen und wenn er eine Anforderung an sie hat, selbe vor der Eid-genossen Boten bringen. I. Der Bote von Zürich soll dem Lazarus Göldli verkünden lassen, daß ergegen den Aerzinger ans dem Tag zu Brcmgarten erscheine. i>». Dem Abt von Reichenau wird aufKlage BnrkardS von Heudorf geschrieben, daß er bei dem zwischen ihnen beiden bestehenden Vertragbleiben und dem letztern keinen weitern Anlaß zu Klagen geben soll. i». Hanö Heinrich, der Vogt zuZwingen, klagt, daß ungeachtet der zwischen Hanö Mcher, Propst zu Münster in Granfcldcn, undHanö Pfhffcr durch die Eidgenossen gemachte Vergleich die Chorherren daselbst verpflichte, ihm seineTriefe und Siegel herauszugeben, selbes immer noch nicht geschehen sei. Daher wir den Chorherrn ge-schrieben haben, dem Vergleich genug zu thun und denen von Bern, sie dazu zu halten. «». Jeder Boteweiß, wie Varnbülcr sich zu verantworten begehrt und was für Rcchtbote er gethan hat. Auf nächstemTag soll man hierüber antworten, z». Die Botschaft dcö Bischofs von Basel bringt an, Benedict Bäppet,ber sich einen Diener des römischen Königs nenne, kriege wider die Burgunder und beschädige dabeibes Bischofs Angehörige. Man soll sorgen, daß er solches unterlasse. IZ. Auf sein Begehren erhält derAhchof von Basel eine Schrift, wodurch ihm gestattet wird, die Capcller zu ergreifen, wo er sie finde,l'. Dem Clcwi Thüngcr hat man Verwendung durch die Boten, so nach Schaffhauscn gehen, zugesagt.

Ans das Begehren des Junker Balthasar von Randegg, daß die von Dießcnhofcn ihm sein Thor wieder"ufthnn sollen nach Laut des Kaufs und nach altem Herkommen, soll auf dem Tag geantwortet werden,swr zu Schaffhauscn zwischen dem Stift Constanz und Grafen Allwig von Sulz gehalten werden wird.

Jeder Bote soll abcrmal heimbringen, ob man die Knechte, welche in Frankreich sind, abfordernkwllc oder nicht. «. Denen von Constanz wird geschrieben, daß sie des AerzingerS wegen ihre Botschaft^uch zu Bremgarten haben sollen, v. Die Bettler und dieMalizcn" soll man allenthalben vom Lande'<wn halten, wie das schon mehrfach beschlossen worden ist. Des Varnbülcrö Hanö und Reben wegenwll »lau sich nicht mit weniger denn 609 Gulden begnügen. A., Bartholomäus Mal) bietet um denTcgen 290 Gulden oder will auch, wenn man ihm selben zum Verkauf anvertraut, sein möglichstes^buii, um denselben noch thcnrcr zu verkaufen und das Geld den X Orten überantworten. Beschluß:innert acht Tagen soll jedes Ort seine dieöfälligc Antwort nach Lncern schreiben. Jeder Bote weiß,was Bartholomäus Mal) des DiamantS wegen angebracht hat; doch soll das geheim bleiben. DenenHohensap soll man schreiben, sie möchten sich mit Herrn Roll von Bonstcttcn gütlich vergleichen oder^iin das nicht sein könnte, so sei der Eidgenossen Meinung, daß sie gegen ihn zu Recht kommen vorLandvogt im Thurthal zu Lichtcnsteig und den Rath daselbst. »,». Auf dem nächsten Tag soll manAntwort geben auf daö Anbringen der Näthe dcö Bischofs von Constanz in Betreff dcö Wcinzollö, denVogt von Baden von denen von Klingnan nehmen will, diese aber nicht schuldig zu sein glauben.

59