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August 1491.
t». Auf das abermalige Aubriugcu Berns iu Betreff dcö Varnbüler wird geantwortet, mau lasteeö bei der früher gegebenen Autwort bewenden. I». Dem Hofschrcibcr von Rothweil wird eine Empfc^lung au den Herzog von Mailand gegeben, damit er für seine Kosten und seine Mühe bei der Reise zw»Pfalzgrafen in Sachen der am Rhein gefangenen lombardischen Kauflcutc entschädigt werde, e. Zwistlss»dem Grafen Jtelfriz von Zorn, Amtmann und Hauptmann des römischen Königs über die HerrschestHohenberg und nnscrn Eidgenossen von Rothwcil walten Zwistigkcitcn in Betreff cineö Gefangenen, dc»die von Rothwcil zu Bcrningcn gefangen und nach Rothwcil geführt haben. ES meint nämlich der Grabdieses sei in deö Königs Herrlichkeit geschehen und verlangt Herausgabe deö Gefangenen^ mit etlichePen, darein sie verfallen sein sollen, wogegen Rothweil behauptet, jenen auf seinem Territorium gefange»und niemanden darum zu antworten zu haben und diesfalls der Eidgenossen Rath begehrt. Darauf ist dc>»Grafen geschrieben, wie jeder Bote weiß. «I. Dem Bischof von Sitten wird, wie schon früher, wicdlleine Empfehlung an den Papst, den König von Frankreich und die Herzogin von Savohen ausgestellt dnProbstei auf dem St. BcrnhardSbcrg wegen, v. Zürich erhält Vollmacht, dem Hug von Laudenberg weg?»dcS Tanschs um seine Probstei eine Empfehlung an den Papst, dem Stoffel Wcibel eine solche an de»König von Frankreich und den Markgrafen von Röthcln auszustellen, t. Dem neu erwählten Bischtvon Chnr wird eine Empfchlnng an den Papst nach seinem Begehren gegeben, damit er seiner Bestallgung und anderer Dinge wegen gnädig gehalten werde. K. Graf Georg beklagt sich, daß die Richtuwstdie zwischen ihm und dem Herzog von Oesterreich abgeschlossen worden sei, an ihm nicht gehalten wer^'ES laute dieselbe in einem Artikel, das; er seine Schulden „da innen" bezahlen soll, und daß hinwicdllauch seine Ansprachen ihm bezahlt und sein Eigcnthnm ihm verabfolgt werden soll. Nun habe erObliegenheiten erfüllt, ihm aber werden seine Ansprachen nicht bezahlt n. s. w. Beschluß: Man wvlllnach seinem Gefallen entweder den österreichischen Räthcn schreiben oder einen Boten schicken, um st^für Einhaltung dcö abgeschlossenen Vertrags zu verwenden. I». Jeder Bote weiß seinen Obern d»Klagen dcö Herrn von Zimmern zu melden, der meint, des Seinen ohne Recht cntwcrt zu sein. Wc»"der römische König in die Nähe kommt, so soll man sich bei ihm verwenden, daß der Herr von Zinn»^entweder in das Seine wieder eingesetzt oder doch ihm ein Recht eröffnet werde, t. Einige von >3'^'die sich wegen Soldausständen in Venedig beklagen, werden zur Geduld verwiesen, bis die BotenBern und Lneern, die gegenwärtig dort sind, heimkommen. Bei denen wolle man sich dann nachStand der Sache erkundigen und je nach erhaltenem Aufschluß darum weiter rathschlagcn. lk,. Hinst^lich der Streitigkeiten zwischen Zürich und Zug der Straßen und dcö Saniiicnö wegen weist der Absch^von Baden, daß gemeiner Eidgenossen Boten an Ort und Stelle sich begeben und die Sache güst^'vergleichen oder rechtlich entscheiden sollen. Da aber der Abschied zu Baden nicht gleich verstandenzu Zug anders gehandelt worden ist, so bitten die Boten von Zürich und Zug nun gar freundlich,die Eidgenossen lich der Sache annehmen und den Streit gütlich oder rechtlich entscheiden wollen- ^nicht alle Boten hicfür Vollmacht besitzen, so soll man diese Bitte heimbringen und auf nächstemantworten, ob man entsprechen wolle oder nicht, t. Heimbringen den Anzug von Bern, daß cSEidgenossen vor Gott und der Welt zu großem Ruhme gereichen würde, wenn sie durch eine Vermittleden Krieg zwischen dem römischen König und dem von Frankreich und die damit verbundene Vergicßung vicst"Ehristcnbluts zu hindern vermöchten, in. Schultheiß Seiler von Lucern hat jedem der VII daS Nlst'"thal beherrschenden Orte vier Goldgnldcn jährlich bis zur Ablösung geboten um VarnbnlerS Ha>^