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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Jiiiii 149l.

haben der Eidgenossen Boten crwicdcrt, ihnen sei des Königs Geneigtheit nnd Wohlergehen lieb; »vleien von ihren Obrigkeiten ihm zu Ehren anhcr gesendet, um zu vernehmen, welcher Gestalt er die alteFreundschaft zu erneuern Willens sei. Wie nun davon unvorgreiflich allen Entschließungen hin und hergeredet worden, ist in einem andern Abschiedrodel aufgezeichnet, den jeder Bote seinen Obern zeigenwird, lim darüber weiter zu verhandeln, sollen die Boten Sonntags nach St. Johann Baptist (26. Juni)wieder zu Bern sein; die Vollmachten sollen besonders auf den Artikel der Vorbehalte wegen, an deineben viel gelegen ist, Rücksicht nehmen. «. Bartholomäus Map begehrt Antwort auf daö Angebot, daS.durch ihn schriftlich auf den Diamant gemacht ist, wonach derselbe 5666 rheinische Gulden oder derenWährschaft gelten will. Da die Boten diesfalls keine Vollmacht haben, der Stein aber nun bereits langeZeit unfruchtbar da gelegen ist, so soll jeder Bote heimbringen, welches Ort selben nicht um diese Sninnwgeben wolle, daö soll ohne Verzug solches an Lucern melden; wer nichts schreibt, wird als zustimmendbetrachtet. Nach Verfluß von vierzehn Tagen soll Luccrn dem Bartholomäus Map antworten. Will einOrt oder Jemand in der Eidgenossenschaft den Diamant um die gleiche Summe, 5666 rheinische Guldenan Gold, oder 4 neue französische Schilt für 5 rheinische Gulden, oder 3 Ducaten für 4 rheinische Guldennehmen, so soll solches den Vorzug haben.

Zug.

4^34, l. AllgUst (Monlag vor St. OSwald».

Staatöcnchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. <^.57. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede, ll. ^4.

»». Ein Span zwischen Thomas Gigcr von Schlatt und den Frauen zu Dänikon wird dem Land-vogt im Thurgau, Lazarus Göldli, empfohlen. I». Auf diesen Tag hat der römische König Maximilianan gemeine Eidgenossen geschrieben und sie dringend ermahnt, auf die Ansinnen des Königs von Frank-reich, der dem heiligen Reiche deutscher Nation feindselig sei, nicht einzutreten; er, Maximilian, wcrdcdemnächst in die vordem Lande kommen und persönlich mit den Eidgenossen sich diesfalls weiter in Be-ziehung setzen, t. Auf Klage der armen Leute auf dem Buchbcrg im Nhcinthal, des HenzchntenS wegen,wird dem Landvogt befohlen, mit Eintreibung desselben und mit Kosten still zu stehen, bis darüber Ku»dschaft vor den Eidgenossen verhört und über die Sache entschieden sei. «I. In Betreff der Gefangene»,welche der Landvogt im Rheinthal hat, ist erkennt, der Laudvogt soll untersuchen, ob sie unsere Knechteaus dem Rheinthal haben wegführen wollen oder nicht; in letzterm Fall soll er sie ohne Entgelt loslasse»'«. Auf diesem Tag ist beschlossen, dem Vogt im Nheinthal aufzutragen, daß er VarnbülcrS Gut ver-kaufen soll so thencr er kann, ohne allen Verzug. 4, In Betreff der Ansprcchcr an Venedig soll »>nnauf den Tag Bartholome (24. August) endliche Antwort geben. ?x. Da der Herzoge von Bayern wegenNiemand auf diesem Tag gewesen ist, um eine Antwort in Empfang zu nehmen, so bleibt die Saästanstehen, bis eine Antwort verlangt wird. I». Auch die Angelegenheit dcö Klotcnerzolls wegen gegendie von Zürich soll auf dem Tag, welcher am St. Bartholomäustag (24. August) zu Luccrn gehaltenwird, zur endlichen Verhandlung kommen, i. Der Bürgermeister von Buchhorn, der als ein Bevoll-mächtigter Caspar Zollikofcrs erschienen ist, und Jacob Zilli von St. Gallen erhalten ihrer Streitigkeitenwegen Rcchttag nach St. Gallen auf U. L. Frauen Tag im Herbst. It.. Junker Heinrich Lanz hat von