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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Mai 1401.

W Saum beträgt, »userm Vogt daselbst und dem Ammann Vogler zu kaufen gegeben, den Saum um2 Gulden 3 Ort. Daran haben sie jetzt bezahlt 70 Gulden, das übrige sollen sie auf der nächstenJahrrcchnung zu Baden bezahlen. I. Der Hauptmann von St. Gallen soll sich ins Rhcinthal verfügenund die Quantität des Weins genau ausmitteln, damit man wisse, wie viel dessen vorhanden sei.u». Zürich verlangt Ersatz der Kosten für die Sendung Vicggcrs, der vor Jahren in gemeiner Eid-genossen Namen des Grafen Georg von Sarganö wegen zu Innsbruck gewesen. Das will man heimbringen.». Glarnö verlangt, daß gemeine Eidgenossen das Pulver und die Pfeile bezahlen, welche es in demvergangenen Krieg wider St. Gallen von Zürich gekauft hat, da jener Krieg eine gemeinsame Sache ge-wesen sei. «». Der neue Abt von St. Blasien bittet, ihn und sein Gotteshaus für empfohlen zu haltenwie bisher. >». Jeder Bote weiß zu sagen, wie unser Herr von Württemberg sich verantwortet hat aufdas von Lnccrn ausgegangene Schreiben, «z. Dem Vcnrich Fankhauser ist empfohlen, bei seinem Herrn zuVuccrn Fürbitte einzulegen sürden touben man, dem sh Jr statt verpotten haben, als er weiß". i. Vcr-gicht von vier gefangenen Bettlern, welche aussagen, sie seien im Schwarzwald von Leuten der Herrenvon Fürstenberg, im Arlberg, zu Ueberlingen u. s. w. um Geld gedungen worden, in der Eidgenossen-schaft Städte und Dörfer zu verbrennen; sie haben einen Gulden auf die Hand bekommen u. s. w. Auch^richten sie viel von Anschlägen des römischen Königs gegen die Eidgenossen, von Verbindungen, dieWider sie gemacht worden seien, worein man selbst den König von Frankreich zu bringen hoffe, von Ein-verständnissen mit den sechs Städten gegen die Länder u. s. w. Darauf wird beschlossen, heimzubringen,vaßverkomm vnd bestell werde, dz die frömbdcn betler vnd malatzcn nit in die eidgnoßschaft gelassenv»d darns vertribcn werden". «. Rechnung der Vögte: Dominicuö Frauenfcldcr von Zürich, Vogt imRhcinthal, hat eingenommen 320 Gulden, ausgegeben mit Inbegriff seines Lohns 319 Gulden, bleibtschuldig 1 Gulden. Der wird seiner Frau geschenkt. Der Vogt im Oberland, Hans Hutmachcr von^rich, hat eingenommen Oll Gulden, ausgegeben 762^/z Gulden, bleibt schuldig 148 Gulden 30 Schil-Die werden ihm gelassen behufs des Baus. Lazarus Göldli von Zürich, Vogt im Thurgau, gibtwdeiu Ort 20 Pfund. Hans Holdcrinchcr von Lucern, Vogt im Wagenthal, gibt jedem Ort 45 Pfund.Petzenhofen gibt jedem Ort 0 Gulden 15 Schilling. Von den 70 Gulden, die der Vogt im Rhcinthalv»d Ammann Vogler für den verkauften Wein bezahlt babcn, trifft es jedem Ort 10 Gulden. Hans^eitz, zzggt ^ Baden, gibt jedem Ort IlU/z Gulden 16 Schilling. Aus der Büchse zu Baden erhältwves Ort 14 ntrische Gulden, an rheinischem Gold 2 Gulden 5 Dickplappart, an Silbcrmünze 22 Pfund;

der Büchse zu den Badern 10 Schilling; ans der Büchse zu Mellingen 1 utrischcn Gulden und 6 Pfund^nzc; aus der Büchse zu Bremgartcn 3 Pfund. Summa 206 Pfund Hallcr 13^/z Schilling. Der^chof von Wallis, auch Hauptmann und Gemeinden daselbst werden schriftlich gebeten, den vor Jahren^st'chen ihnen und dem HauS Savohcn gemachten Stillstand noch auf zehn weitere Jahre erstrecken zuzgie schou auf vergangenen Tagen, so wird auch heute Zürich angegangen, seine Rechnung'wr den Ertrag dcö Zolls zu Kloten den Eidgenossen vorzuweisen. Thut es das auf nächstem Tag zu"st nicht, so werden wir dabei bleiben, daß unser Gelcitcr zu Baden kein Wortzeichen von Kloten an-das Geleit nichtsdcstomindcr beziehen soll. v. Auf das Begehren Zürichs um Auf-zug des Hafts zu Kaiscrstnhl, der Landzüglinge und Unehelichen wegen, die zu erben und zu fallentoll ans nächstem Tag zu Zug geantwortet werden.

t. II. V. fehlen im Luccniercxemplar.

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