Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
383
Einzelbild herunterladen
 

April 1491. ZHH

sollen eine Botschaft vor die Gemeinden von Uri und Schwhz schicken, um sie zu bitten, ihrerseits vondor Mahnung abzustehen, und mit den andern Eidgenossen in die Vereinigung zu treten. Zürich

und Bern sollen auch denen von Zug schreiben, daß sie ihre Botschaft mit ihnen in die zwei Orte senden.

'»l'is r« fehlt im Zürchcrcxemplar, «l«I bis im LucmiM.rcmplar. jj Zu v. Der Entivurf steht i»; Berncrabschiedband N. 503.

411».

Sch w yz.

, 2. Äsnl (Montag nach dem Mailag).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. ?7.

«. Die Landschaft Wallis begehrt, man möchte ihr die zu Zürich liegende Kundschaft, darum das^ocht noch nicht vollführt ist, herausgeben. Beschluft: Die Boten, welche zwischen dem Herzog von Mai-land zu Zürich im Recht gesessen und Richter in der Sache gewesen sind, sollen von allen Orten jetzt"uf Pfingsten auf den Tag zu Baden geschickt werden und daselbst über daö Begehren von Wallis umHerausgabe jener Kundschaft entscheiden. ?». Die IV Orte Zürich, Luccrn, Schwhz und Glarus habenZluxi Gulden nach Bestimmung des vorigen Abschieds vorausgenommen. Von den 4909 Gulden, diezu theilen waren, wurde jedem der vn Orte 771 Gulden zugctheilt, von den 2999 Gulden, dieauf dem Abt von St. Gallen ausstehen, gehört jedem der vii Orte 14 Gulden 1 Ort minder dennGulden. Von dem Geld, daS den Leuten nach gctheilt wurde, hat Luccrn 875 Gulden erhalten.Es soll auch Jedermann heimbringen, daß in jedem Ort etwas Gutes gethan werde von diesesHerten,^ngcn Wcttcrö wegen", damit besseres Wetter von Gott möge erbeten werden. «I. Der Bote von^>eern hat abermals erhalten 77 Gnlden über die 2999, die bezahlt sind. v. Ans dem Tag zu Baden^ wan antworten bezüglich der Klage einer Frau von SchänniS, das; ihr der Vogt im Sarganscrland auf^ Güter ungewöhnliche Stencr lege. ll'. Jeder Bote soll an seine Herren bringen das Begehren deöSchreibers von Zürich, daß man für seine Mühe und Arbeit, die er in dem St. Gallenschcn Zug im Feld'"ch zu Whl und anderwärts gehabt, ihn entschädige.

Ohne Ortsangabe s wahrscheinlich Freiburg).

13. Mai.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, k. 5IZ,

Boten: Bern. Anton Archer, Seckelmeistcr; Anton Schöni. Freibürg (nicht angegeben).

Da die Boten von Bern und Frciburg, so jüngst zu Grandson und Orbc gewesen, einige dort auf-^ icichnctc Artikel an ihre Herren gebracht haben, so hat man sich heute folgendermaßen über diese Artikel, '"'gt: t) Das neue Hochgericht zu Orbe, welches durch beider Städte AmtSlcntc daselbst aufgerichtet/ tm, lcißt man bestehen, bis der Landvogt von der Waat die beiden Städte darüber weiter ankchren' - dann will man nach Zicmlichkcit deshalb Antwort geben. 2) Die Blöwe zu Orbe will man demyBesitzer noch ferner lassen, wenn er sie wieder bauen will, sonst soll sie der Vogt einemleihen. Z) Der Vogt soll die Schwelle daselbst gehörig ausbessern lassen. 4) Der Vogt soll den