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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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380
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ZgH April 149t.

drei Orte, daß sie ihre Kaufmannswaarc zu Uri nicht ebenso frei als die Urncr feil haben lonnen, da,was einer von Uri von ausländischem Gut kauft, der Ausländer davon keine Fürlcite gibt, wasdie drei Orte da verkaufen, davon die Käufer die Fürleite geben müssen, wird gesprochen, daßländischcm Gut, das über den See kommt, sei Salz, Schmalz, Wolle oder was immer, das lNUrncr kaufen und im Land zu Uri an Fremde wieder verkaufen, die Fremden anch die Fürlcite gc 'esollen, wie diejenigen, welche von den Verkäufern auö den drei Orten kaufen. 7) Auf die Klage dndrei Orte, daß sie von den Käsen Fürlcite geben müssen, was sie geraume Zeit hindurch nicht gege^u,wird erkennt, es soll von tt)N Käsen, die ungefähr 5 oder K Saum ausmachen, statt nach der F^^rnng derer von Uri 5 Schilling fürdcrhin nicht mehr als 4 Angstcr genommen werden, n) Wenn die d>e>Orte vorziehen, so ist ihnen vorbehalten, ihr Gutzu Teil zu slahcn", wo sie dann den rechtsLohn und keine Fürlcite geben sollen.

In demselben Buch finden sich mehrere aus diesen Handel bezügliche kundschaften und Arten zusammengestellt.

Lucern.

23. April l»fs Gcorgii,.

Staatsarchiv L»c«r»: Lucernerabschiedesammlung. o.ln. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede, n. li.

Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Altbnrgermcister. Bern. Wilhelm von Dicßbach,Schultheiß. Luccrn. Werner von Meggen, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschulthciß; Hans Nuß;

Küng. Uri. Hans zum Brunnen, Altammann; Jacob im Oberdorf. Schwhz. Ammann Rcding, ^Flecklh. Untcrwalden. Heini Heiden. Zug. Vogt Jtcn. Glarus. Vogt Huscr.

Der Bote von Bern soll daran sein, daß mit dem Probst von Jntcrlachcn geredet werde, ^von Anton Sidlcr eine unbillig große Buße fordert. I». Dem Bischof von Sitten wird eine Empstbgegeben an den Papst und den König von Frankreich, des St. Bcrnhardsbcrgs und der dortigenwegen. «. Da der Waffenstillstand zwischen Wallis und Savohcn nächstes Jahr ausläuft, sosich berathen, ob man dessen Verlängerung oder eine sonstige Vermittlung anstreben wolle. ^

Bote kennt das Anbringen derer von Schaffhanscn in Betreff der Straße durch das Hegau, wo'zwischen Hanö Thnring von Friedingen und denen von Nürnberg Streit waltet zu merklichem sder Straße, ebenso ihre Klage über die neuen Zölle, so der von Castclwart aufgesetzt hat. Es istmit den Boten des römischen Königs geredet worden, sie möchten den von Friedingen bewegen, ^der voir Nürnberg vorgeschlagenen Rechte auszunehmen, oder sich seines Knechts gegen die vonweiter nicht anzunehmen, damit die Straße frei werde. Desgleichen sollen sie mit dem von ^reden, damit die Neuerung in den Zöllen abgestellt werde. «. Dem Abt von Muri und dem ^Hertning soll ihrer Streitigkeiten wegen ein Tag nach Baden gesetzt werden, t. Dem Grafen von ^wird auch von Seite der Eidgenossen Vollmacht gegeben, mit Venedig für die Sicherheit der Kauzu unterhandeln, x. Dem Ulrich Hnöwirth von Tarnen wird erlaubt, einen Boten gemeiner Eidge" ^mit sich nach Sitten zu nehmen, wo er einen Streit gegen einige Waschen hat. I». Dem ^

Muri soll man schreiben von Eglof Kollerö, des Organisten zu Luccrn, wegen, in Betreff etwas ^stehenden Geldes, so von dessen Hausfrau herrührt, Der Bote von Zug soll bewirken, "daß ^