April 1491. Z79
Frankreich und die Herrschaft von Savohcn der Probstci auf St. Bcrnhardsbcrg und des Passes^pelbst wegen, woran ihnen sehr viel gelegen sei. Auf dieses Begehren soll auf nächstein Tag zu LucernAntwort erfolgen. I». Der Bote von Lucern soll niit dem Vogt im Wagcuthal reden, daß dieser den^»S Weber anhalte, dein Felix Engelhard von Zug zu bezahlen, was er ihm nach dem zwischen ihnen^nachten Vcrkommnist schuldig ist oder daß er aus dem Amt gehe. «. Des eroberten Geldes und^Ules wegen ist ausgemacht, daß den IV Orten zum Voraus an ihre Kosten 2999 Gulden von dem^d, das um Obcrberg und Steinach erlöst ist, bleiben soll, die übrigen 9999 Gulden sollen unter^ Orte gleich gcthcilt werden. Die 19,999 Gulden, welche die von St. Gallen schuldest, sollen den^uten nach gcthcilt werden, welche jedes Ort bei diesem Zug gehabt hat. «R. Die VII Orte sollen aufAaitag zu Nacht ihre Boten wieder zu Schwhz haben und in Schrift eingeben, wie viele Söldner^ ^ bei dem Zug gehabt habe. An den Abt und die Stadt St. Gallen soll man schreiben, daß sie dieund die 19,999 Gulden nach Schwhz schicken, wo man sie thcilcn will in abgedachter Weise.' Hierauf sollen dann die drei Orte, welche noch keinen Thcil am Rhcinthal haben, auch in die Be-Aschung dieser Vogtei aufgenommen werden.
Ohne Ortsangabe.
4^1!) Ii, 22. April (Freitag nach dem Sonnlag iUisvricordia).
Staatsarchiv Lucern: Urkunde und Buch Nr. LS. Blatt St.
^ Wilhelm von Dicßbach, Ritter, Schultheiß zu Bern, spricht als Obmann in dem Streit zwischenSchwhz und Unterwaldcu einerseits, Uri anderseits wegen der Fürlcitc vom Kaufmannsgut im^>etc derer von Uri und erklärt nach vergeblichem Vermittlungsversuch und eingeholtem Rath RcchtS-ändigcr dem Urthcil der Zugesetzten von Uri als dem besser begründeten zuzufallen. Zugesetzte vonl k>arcn: Andreas Bcroldinger, jetzt Landammann zu Uri, Jacob Arnold, Altammann, HanS zum^Mncn, Altammann, Werner Lusser, Fähndrich, Andreas Rincr, Jacob zc Ebnit, alle des Raths zu^ Der Spruch der lctztcrn ist datirt vom Montag nach Oculi 1499. r) Die Fürlcite oder das Weg-^ sti nicht, wie die drei Orte behaupten, eine Neuerung, sondern von Alters hergekommen, nicht gc-^ sondern gemindert. 2) Weil diese Beschwerde von rechter Notwendigkeit wegen und zu Förderung. ^ Straße aufgelegt und als in den allgemeinen Bestätigungen und Freiheiten von Kaisern und Königen^^'Üen angesehen werden müsse; so habe Uri wohl Gewalt gehabt, selbe aufzusetzen. Doch da dieii'' meinen, weil die Minderung, welche sie aus Freundschaft den drei Orten gcthan, von lctztcrn^ als solche angesehen werden wolle, so wollen sie wieder die alte Fürlcite, nämlich die drei Krcuz-und den alten Sechser nehmen; so wird letzteres ihnen abgesprochen. 3) Die von Uri vermeinen,Huf soll billig frei sein von der Fürleite, habe selbe auch nie gegeben, weil sie große Kosten
Kich" ^ Unterhaltung der Straßen und Brücken und deren Schutz vor Wässern und Bergstürzen. DasIilws Obmannösprnch anerkennt. 4) Weil Uri denen von Schwhz und Unterwaldcu ans Freund-
en waö einer von ihnen eignen Guts, so in ihrem Land gewachsen, habe, auf eignen Nossen
ist ^"^Ue zu führen, so soll es dabei bleiben, s) Die von Uri sollen von ausländischem Gut, das"ufen und verkaufen und durch ihr Land führen, auch keine Fürlcitc geben. >i) Auf die Klage der
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