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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
378
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März 1491,

S ch w y z.

7. (Montag nach den, Sonntag Oiu>>>,

Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede. II,?,

»». Der Abt von PfäfcrS klagt, Herr Rudolf von Tobel und Herr Roland Göldli fallen zuwiderden Freiheiten seines Gotteshauses dessen Kirche» und Pfründen mit dem römischen Richter und geistliche»Grazien an, waö selbem zu großem Schaden gereiche. Hierauf wird erkennt, der Bote von Zürichan seine Herren bringen, daß sie mit dm beiden Herren soviel reden, daß sie von solchem Vornehme»abstehen, ihre Bullen und Briefe nicht gebrauchen, noch Jemanden offenbaren, indem die VII Orte daedes Friedens wegen nicht zugeben könnten. Und wenn Herr Rudolf von Tobel dennoch seine Briestgebrauchen wollte, so soll Zürich ihn auf den nächsten Tag, der sein wird, vor die Eidgenossen weist»,damit er sage, warum er das thun wolle. Nichtsdestominder sollen alle Boten die Sache an ihre Hcnc»und Obern bringen, damit man bedenke und auf nächsten Tag antworte, wie man darin handeln wollt>». Da auf diesem Tag an der vii Orte Boten glaubwürdige Kunde gekommen ist, der König vo»Frankreich sei Willens, die alte Vereinigung und Pension, welche sein Vater, König Ludwig, >»>t de»X Orten gehabt, wieder aufzurichten und für seine Lebenszeit anzunehmen, so wird, da die alte Ve>cinigung uns wohl erschossenvnd die ouch wol mag erschlossen vnd vnö sclbs an dem Ort ein Rugjst»machen vnd sichern", erkennt, man soll auf dem nächsten Tag antworten, ob man der Sache wegen ci»t»Tag ansetzen oder was man darin thun wolle, «. Der Bote von Zürich soll an seine Herren bringt»«daß sie Herrn Noll von Bonstettcn anhalten möchten, den von Grcifensce zu bezahlen um die 200 Gnldc»,welche er nach einem rechtsgültigen Urthcil ihm auszurichten schuldig ist. «R. Auf den nächsten So»»'tag vor dem Palmtag (20. März) sollen die vil Orte ihre Boten mit voller Gewalt zu Schwh;der Thcilung dcö eroberten Gutes und Geldes wegen, v. Zürich wird bevollmächtigt, einem»ä"eine Empfehlung an den Papst zu geben und selbe in aller Orte Namen zu siegeln, t. Jederweiß, warum man verschoben hat, die 4l)l)l1 Gulden, welche die von St. Gallen schuldig sind, inpfang zu nehmen. Der Hofschrcibcr von Rothwcil hat an Lnccrn geschrieben, um der Sache d^Herren von Bayern wegen Antwort zu verlangen. Das soll man heimbringen zur Behandlung sür nächst^Tag. I». Zürich soll mit den Herren seines Eapitclö reden bezüglich der Ladungen vor geistliches Gcriä'^Dann wir Eidgenossen daö nit gestatten wellend, daö die vnscrn also vm gcltschuld vff daö Chorgc»'»^geladen vnd vmbzogcn werden." l.Item man sol heimbringen, ob man die tag zc leisten welle lalb''vmbgan von ort zu ort vnd sol man darüber Rattschlagcn vnd vff dem nächsten lag, so sin wirt, dar»»'antwnrt geben."

Zu «t. Der Tag scheint auf de» lt. April verschoben worden zu sei». Siehe W7 v.

S ch w y z.

1 1 , ^spvss 'Montag nack) vSgcnder Ostcrwuchcn).

Staatsarchiv Luccr»: Allgemeine Abschiede. 0.3!>.

tt. Der Bischof von Sitten und seine Landschaft begehren Fürdcrnißbriefc an den Papst, den K»»'^