Januar 1491.
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dcni vorigen Tag ist dem Hauptmann von St. Gallen und dem Vogt im Rhcinthal befohlen worden,Mit denen von Nhcincck zu reden wegen einer Behausung, die für den Vogt in dem neuen Haus zuRheineck angebracht werden sollte. Darauf haben die von Nhcincck geantwortet, das Haus sei zu einemKaufhaus bestimmt, damit sie einen Markt dahin bringen möchten; sie bitten daher, daß mau sie indiesem Vorhaben unterstütze, und erbieten sich, an den Bau einer andern Behausung für den Vogt nachSäften bchülflich zu sein. Darüber soll man auf dem nächsten Tag Antwort geben. Ii,. Zürich soll denLudolf Hcdinger einvernehmen über eine Rede, die zu Lindau gcthau worden sein soll. I. Jeder Botewie Herr Roland Göldli darüber sich schriftlich verantwortet hat, daß er dem Abt von Pfäfers imdist'ßlichen Monat die Pfrund zu Eschen im Churer Bisthum angefallen, und daß er meine, wenn auch erdavon abstünde, so würden drei andere Ausländer an seine Stelle treten.
Zu I». Das Concept des Schreibens findet sich im gleiche» Abschiedband S. 234.
ms.
Wyl.
, 7. März (Montag nach O-uli).
Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. I.
Die von Eonstanz bekümmern von des Landgerichts wegen im Thurgau die Leute des Abts vonGallen, welche in des Gotteshauses St. Gallen Landschaften und Gebieten sitzen, mit Ladungen, Acht"vd andern landgcrichtlichen Handlungen, thuu dem Abt auch Eintrag in seine Gerichte, Zwinge und^a>Me zuwider dem Vertrag, der jüngst durch der IV Orte Botschaften zu Konstanz gemacht worden'Md welcher dahin geht, daß, wenn die von Constanz von des Landgerichts oder anderer Sachen wegen^ St. Gallische Gotteshauöleute Anforderungen hätten, sie selbe suchen und berechtigen sollen, wo dergesprochene sitzt, ausgenommen um Sachen, die von dem Gericht des Wohnorts an das Landgerichtdiesen würden. So haben nun die von Constanz um geringfügige Sachen, wie ein Viertel Haber,^ei Bchcimsche u. s. w., welche doch offenbar vor die Niedern Gerichte gehören, seit jenem VertragZungen vor das Landgericht ergehen lassen und dem Gotteshaus St. Gallen in seine GerichtsbarkeitKiffen, Die IV Schirmorte sollen daher solche Ucbcrgriffc in Betrachtung ziehen und das Gotteshausüvor schirmen, damit nicht weiterer Unwille daraus erwachse. I». Der Abt von St. Gallen verlangti'Uwort auf sein bereits früher gestelltes Begehren, daß die Strafen nnd Bußen von Freveln im Rhcin-^ als seinem Gotteshaus zugehörig anerkennt werden möchten. «. Was bezüglich der Behausung desgts im Rhcinthal, bezüglich des Hauses von Varnbüler und bezüglich des Geldes der Gottcöhauölcutc,^ches hinter dem Abt von St. Gallen liegt, verhandelt worden, weiß jeder Bote zu sagen.
Datum ist nur nach 1» angegeben und bezeichnet vielleicht auch nur das Datum des vom Abt neuerlich gestellten Begehrens,"dasjenige der Abhaltung des Tages.