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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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376
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^7^ December 1490.

um 5000 Gulden geben, andere nicht, noch andere haben keine Vollmacht; daher soll man die Lachenoch einmal heimbringen, i», Ebenso soll man ans nächsten Tag Antwort geben hinsiebtlich ecreinignng mit den Herzogen von Bayern, da gegenwartig die einen Orte darein gehen wollen, anderenicht, einige selbst nicht auf dem Tag vertreten sind. »«,.Der Münz halb ist man einhcll, dz ma»bh dera bcliben wil, wie die angesächcn ist vnd jctz gat." I»I». lieber daS Anbringen des Landschrcibcrovon Sargans in Betreff deö Bartholomäus Blank soll der Vogt nähere Erkundigungen einziehen und derenErgebnis; auf den Tag zn Baden bringe». ««. Auf den zwölften Tag zu Nacht ( 6. Januar 1491) solle"die Boten der IV Orte Zürich, Lucern, Schwhz und Glarnö zu Zürich an der Herberge sein, um Antwortzu geben über die Punkte, die im Abschied von Whl und vom Rheinthal enthalten sind. Ebenso sollensie da sich vereinigen über die Antwort, die man den übrigen Orten in Betreff der eingenommenen Landschast wegen geben will.

Zu n. Siehe Beilage 23.

Zürich.

1^4)4, 7. Jialllltlr (Freitag nach der heil, z Könige Tag).

Staatsarchiv Zürich ^ Allgemeine Abschiede. I .WZ.

Boten: Zürich. Cunrad Schwcud, Ritter, Altburgermcister; Heinrich Göldli, Ritter; Gerold Metze'von Knonan; Hans Keller. Lucern. Peter Funkhäuser. Schwhz. Jost Kochli, Scckclmcistcr; Vogt Wag«"'Glarnö. Jos Kuchli, Ammanu; Vcurich Stucki.

»». Varnbülcrö Schwester, die Klosterfrau zu St. Gallen, fordert 0 Eimer Wein Lcibdingzins ans dc>"Gut zu Marbach im Rheinthal. Der Vogt soll ihr das verabfolgen lassen, weil daö Leibding ihr darfstgeschlagen worden, ehe daö Rhcinthal zu unfern Händen gekommen. I». Der Vogt im Nhciuthal stdes Varnbülers Haus nebst Zubchörde feil bieten und allfällige Angebote wieder an uns bringen. ^ ^Stadt St. Gallen wird aufgefordert, bis Lichtmes; daö Geld, daö sie zufolge der Richtung schuldet, "lN"tragen. «I. Ucbcr daö Begehren des Abts von St. Gallen, das; es mit der Strafe der ungehorsa^ ^Reiser im Rheinthal gehalten werden möchte wie mit den übrigen Bußen, soll auf dem nächsteverhandelt werden. «. Als vuscr frow vff Geys; ctlich roubstür oder vogtstür am ehdbcrg lange ^gehcpt hat, ist bcsloßcn, dz man sölichc stür vuscr frowcn gefolgcn söllc laascu, wie von alterharko»""^sige." t. Zürich und Glaruö meinen, der Hauptmann von St. Gallen soll beim Abt hauöhäblich st ^wie es der Erläutcrungö - und Bcsserungsvertrag der Hauptmanuschaft inhaltc; die Boten vonund Schwhz haben aber diesfalls keinen Befehl. Der von Schwhz soll daher die Sache an seinebringen und sind sie auch der Meinung, wie die zwei erstgenannten Orte, so sollen sie an Lucern setz'e'das; es seinen Hauptmann anweise, von Stund an sich zum Abt hinaus zu verfügen und da zuK-. Der Forderung von Uri, Unterwalden und Zug, daß man sie an den eingenommenen Landen 'Gütern Thcil nehmen lasse, will man nicht entsprechen, sondern ihre rechtlichen Schritte eOv"'I». Jedes der iv Orte soll auf die Forderung von Uri, Unterwalden und Zug nach dem heustgesetzten Formular schriftlich antworten. Die laufenden Boten sollen auf Sonntag nach dem 20.Zug zusammentreffen und von da auch in die andern Orte gehen, um die Schreiben abzugeben. ^