Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
375
Einzelbild herunterladen
 

December 1490.

gerächt hcnkcnt", wird dtin Vogt geschrieben, er soll das nicht gestatten, nnd jene Höfe in die vomGotteshaus Jttingen den Eidgenossen abgetretenen kleinen Gerichte ziehen. Ii.. Denen von Konstanzwird geschrieben, dem Hessen zu Recht zu stehen, wie daö veranlasset worden. I. Der Herzog vonMailand begehrt durch eine Botschaft der Eidgenossen Rath, was er der Kanflentc wegen, die ans dem^lthein angehalten und in dcö Pfalzgrafcn Gebiet geführt worden sind, zu thun habe. Man räth ihm,die Botschaft zum Pfalzgrafcn reiten zn lassen. Wenn er zwei Boten ans den eidgenössischen Ortendazu begehre, so möge er solche nehmen. Hierauf hat er einen Boten von Bern und einen von Lucerngenommen; denen ist empfohlen, sein Begehren bestens zn unterstützen, i»». Andreas Senn bittet neuer-dings, ihm zn verzeihen und ihn das Jahr auö dienen zu lassen. Hierauf wird ans Heimbringen erkennt,daß er nach dem ergangenen Urthcil das halbe Jahr vom Amt sein soll; wenn aber nachher das Amtoder ein Vogt ihn wieder zum Untcrvogt haben wollen, so stehe dem nichts im Wege, da doch imUrthcil ihm die Ehre vorbehalten ist, und das Amt für ihn gebeten hat. i». Rothwcil erklärt sich, dieBereinigung mit den Eidgenossen unverändert nach Inhalt der bisherigen wieder anzunehmen. Daraufwird den Schreibern von Lueern befohlen, den neuen Brief auszufertigen nnd den Anfang der 15 Jahre,"uf welchen die Vereinigung verlängert ist, auf den Ausgang der alten zu setzen. «». HanS von Grcifenscebeschwert sich, daß der Schillinger ein Urthcil, das er wider ihn zn Zürich erlangt, an den römischen^onig appcllirt habe. Darauf wird Zürich aufgefordert, den Hanö von Grcifcnscc bei seinem Urthcil zuEitzen und bei Herrn Roll von Bonstettcn zu bewirken, daß er den Zins fürdcrhin nicht mehr demMillinger, sondern dem HanS von Grcifcnsce gebe. Z». Der Vogt von SarganS, HanS Sitter, genannt'^utmacher, bringt an, derjenige, dem der Straßenbau über den Schollberg verdinget sei, habe genug-wiiic Sicherheit für die Ausführung der Arbeit geleistet. Die vi! Orte sind Willens, die Straße zuwachen, aber alle Boten sollen die Sache nochmals heimbringen und bis St. ThomaStag nach Lueernbeichten, was ihre Herren darin zn thnn gedenken. «K. Der Vogt von SarganS erhält Vollmacht, denLudwig Münzcr, der den Zoll verschlagen hat, nach seinem Gutfindcn um Geld zu büßen, wiewohl dcr-iObc vcm Rechts wegen um Leib und Gut verfallen wäre. i. Der Landzüglinge und der eigenen LeuteCarganserland) wegen erhält der Vogt die Weisung, freie Landzüglinge sollen der Oberhand, eigene^ eigenen Hand zugchören. Hinsichtlich der Steuer von Ridbcrg nnd Frendenberg nnd auch der^afschcift (Sargans) wird beschlossen, daß man selbe bleiben lassen wolle, wie sie zusammengezogen undWordnet ist; doch will man die Güter nicht freien, sondern Jeder soll die Güter versteuern, wenn er sie"uft. Von des Geldes wegen, daö Junker HanS von Grcifcnscc aufgenommen hat, nnd wo der Abtbon Pfäferö und Andere auch dahindcr stehen, hat man dem Abt, da die Bürgen nicht zahlbar sind, ge-ruhen, die Güter zn seinen Händen zu ziehen; dem Vogt hat man Vollmacht gegeben, in der Sache zuNudeln. Georg Locher soll bei dem Urthcil nnd der Urfehde bleiben, wie um seine Sache gerichtet ist.

Boten von Zürich ist empfohlen, mit dem Vogt im Thnrgau zn reden, daß die armen Leute,w von den Juden gemahnt sind, nicht in mehrere Kosten kommen, und auch an ihrer Ehre keinenwden beiden. Ebenso sollen sie mit dem Vogt reden von des erstochenen ManneS wegen, daß sich die^ witige Verwandtschaft gütlich vergleiche. Hv. Dem Georg Wcibcl wird eine Empfehlung an die öfter-^whijchen Räthe oder an Herrn Ludwig von Brandis zugesagt, damit ihm sein Dienstgeld zukomme.

' Denjenigen Orten, welche den Entwurf zur Vereinigung mit dem römischen König noch nicht haben,man denselben zuschicken, damit sie sich darüber bcratheu können. A. Einige Orte wollen den Diamant