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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Oktober 149t).

und in den Bericht mit dem römischen König nicht also gehen wollten, damit dann nicht von solchenOrten gegen die vier Städte am Rhein Kriegöübung gebraucht würde. Jeder Bote kennt auch dasAnbringen der königlichen Räthe wegen Frciburg und Solothurn. I». Alle Orte, mit Ausnahme vonZürich und Untcrwaldcn, sind nun der Meinung, die Straße über den Schollbcrg zu machen; daher sollendie Boten dieser zwei Orte die Frage nochmals an ihre Herren bringen.

Lu cern.

17. Aov011lh0d (Mittwoch »ach St. Othmarstag).

Staatsarchiv Luccr»^ Luccrnerabschiedesammlung. (!. t>.

Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister. Bern. Wilhelm von Dicsibach, Ritter,Schultheiß. Luccrn. Ludwig Seiler, Altschnlthciß; Werner von Meggen. Uri. Jacob im Oberdorf.Schwhz. Ammann Dietrich. Obwaldcn. Heini Heiden. Zug. Ammann Bachmann. GlaruS (nie-mand anwesend).

Die von Mcttlcn begehren neuerdings, daß der Möttcli angehalten werde, sie bei ihrem altenHerkommen der Mühlcfahrt n. s. w. wegen zu belassen. Zürich aber nimmt sich deö Möttclis als seinesBürgers an, behauptend, es habe um diese Sache schon gerichtet, ans Auftrag gemeiner Eidgenossen,Aan soll ihren Bürger bei dem Spruch bleiben lassen; übrigens seien sie bereit zu gütlicher Vermittlungder Parteien. Beschluß: Wenn die von Mcttlcn meinen, ihr Junker, der Möttcli, halte den VertragKU ihnen nicht, so sollen sie ihn vor unfern Eidgenossen von Zürich vornehmen; bedürfen sie eines Boten!u Rath und Hülfe, so mögen sie solchen in ihren Kosten, aus welchem Ort sie wollen, nehmen. I». DemBischof von Sitten wird des Passes und Klosters St. Bernhard wegen eine Empfehlung an den Papstuud den König von Frankreich gegeben. «. Nachdem man den Hofschrcibcr von Rothwcil zu demBfalzgrafen geschickt hat wegen derer, die auf dem Rhein gefangen und in sein Gebiet geführt sind, ver-^rkt man ans des lclztern Brief, daß die Sache ihm auch mißfällt; denn er schreibt, er habe das Gutkücs zusammenlegen lassen und zu feinen Händen genommen, und wolle trachten, daß die Gefangenen^dig werden, es wäre denn, daß es ihm vom Kaiser verwehrt würde. Davon soll dem Herzog von-Bailand Mitthcilung gemacht werden. «H.Der von Rotwil vcreinnng halb wil man mit Inen ver-buchen vnd verlcngern, doch dz sh nit anders gestellt werde, dann wie sh setz stat." Den gefangenenBuccht zu Solothurn hat man auf Bitte Herrn Hermanns von Ehlingen, dessen Leibeigener er ist, diesemübergeben, doch mit dem Beding, daß er ihn strafe, f. Des Diamants wegen soll jeder Bote Henn-ingen, daß derselbe nicht mehr denn 5l)»U Gulden gelten wolle. Darüber soll man auf nächstem TagAntwort geben. K?. Ucber die Schollbcrgstraße hat man sich abermals bcrathcn und beschlossen, den»trag heimzubringen, daß man diese Straße gemeinschaftlich herstellen solle. Witt ein Ort nicht mithalten,^ ir>ll nian diesem alljährlich so viel geben, als der Zoll bisher gemeiniglich eingetragen hat, das übrigeUUien diejenigen Orte beziehen, welche die Straße auf ihre Kosten machen. Auf St. Niclaustag soll manb» Lncern diesfalls antworten. I». Die fünf Orte Zürich, Bern, Lucern, Zug und Untcrwalden sollen^ dem angesetzten Tag auch antworten, ob sie den Entwurf, wie er vorliegt, für die Vereinigung mitrömischen König annehmen wollen oder nicht, und ob man Freiburg und Solothurn auch mit eintreten