October 149l>.
schlagen lassen. II. Den Streit zwischen Zürich und Zug will man ans dem Tag zu Luecrn gütlich zuvermitteln trachten.
Zu v. Der Entwurf einer „Verstentnuß" mit den Herzogen von Bayern^ welcher auf St. Niclausentag zu Luecrn wiederin Berathung falle» sollte, findet sich im gleichen Alfichied S. 305.
AM».
Ohne Ortsangabe (wahrscheinlich Wyl).
1^99, 27. Oetober (Simonis und Iudä Abend».
Stiftöarchiv St. Gallen.
Boten: Zürich. Gerold Mehcr von Knonau, des Raths. Lucern. Werner von Meggen, des Raths!Niclaus Nizzi, des Raths, der Schirmorte Hauptmann. Schwhz. Dietrich in der Halten, der jüngere,des Raths. Glarus. Fridolin Stucki, deö Raths.
Die genannten Boten der IV Schirmortc des Gotteshauses St. Gallen vermitteln einen Streit zwischendiesem und der Stadt Constanz, betreffend die Niedern Gerichte zu Durstudlcn, Münchwhl und Hciligenhub.
A«I.
Luccrn.
1^199, 28. Octobcr (»ff Simonis und Iudä».
Staatsarckiv Lncern: Luccrnerabschiedcsammlung. 0.5. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. I. :ua.
Boten: Zürich. Cunrad Schwend, Ritter, Bürgermeister. Bern. Wilhelm von Dießbach, Ritter,Bürgermeister. Luecrn. Ludwig Seiler, Altschultheiß; Ulrich Beiß. Uri. Jacob im Oberdorf. Schwpz.Rudolf Neding, Ammann. Untcrwaldeu. Rudi Wirz, alt Scckclmcister. Zug. Haus Kolin, Fähudrich-Glarus (niemand anwesend).
». Jeder Bote weiß, wie „das Pfäfflh von Tins sin pfrund mit einem Priester von Schofhusen ver-tuschet hct vnd wir ouch sömlichs vcrwilligt vnd Im harumb fürdcrniö an Hern Apt von engclbcrg gebenhaben". ?». In Betreff der Streitigkeiten zwischen Zürich und Zug der Straßen wegen ist mit beidenParteien geredet, daß sie nichts Unfreundliches gegen einander vornehmen, sondern ihren Streit gütlichaustragen oder an ein bnndeögcmäßcs Recht bringen. Da Zug sich dazu crbötig zeigt, so soll auch derBote von Zürich seine Herren zu einer solchen Antwort veranlassen, v. Solothurn und der Bischof vonBasel sind folgendermaßen vermittelt: Solothurn versteht sich dazu, die eigenen Leute, so cS in Eid ge-nommcn, der Eide zu entlassen und dem Bischof zu Recht zu stehen, und sofern derselbe sich weitererAnsprüche nicht begebe, ihn nach Bern vor Recht zu fordern nach Maßgabe des zwischen beiden Parteiengemachten Vertrags. Uebcr die Verhandlung ist ein eigener Abschied gemacht und jedem Thcil ein solcherzugefcrtigt worden. «I. Herrn Hermann von Eptiugcn und den königlichen Boten soll auf ihr Anbringt»deö zu Solothurn gefangenen Knechts wegen auf nächstem Tag zu Luccrn völlige Antwort gegeben werden-v. Das Begehren Solothurns um Aufnahme in die Richtung mit dein römischen König und um Teil-nahme an dem Geld der vier Städte wegen, soll auf nächstem Tag beantwortet werden, der augesehtwird nach Luccrn auf Dienstag nach Martini (16. November). I» Man soll auch allenthalben bcratheu,wie es gehalten werden soll, wenn ein oder zwei Orte das Geld von der vier Städte wegen nicht nehmen