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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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359
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Juli 1490.

gebracht haben, wenn der Eidgenossen Kauflcnte einer den Werth don 100 Dneatcn nach Venedigbringe oder von Venedig fortführen wolle, er einen Dueaten Zoll geben müsse nnd zwar so lang, biswelche zn Wesen gefangen wurden, mit Heid und Gut wieder nach Venedig kommen, so wird be-sessen, man soll auf mchrbcnannten Tag Antwort geben, ob man den Venedigcrn unter Androhungbm> Gegenmaßrcgcln schreiben wolle, daß sie unsere Kauflcnte sichern, da die ihrigen bei uns auch sicher"^u, oder waö man in der Sache thun wolle. >». Die iv Orte Zürich, Lucern, Schwyz nnd GlaruSErkaufen dem Gotteshaus St. Gallen die der Stadt St. Galleu in Folge dcö Klosterbrnchö entzogenenBerichte nnd Dörfer zn Oberdorf, Obcrberg, Anwhl nnd Stcinach sammt dem GrcdhauS zu SteinachMn 8000 rheinische Goldgnldcu.

I» gebt nicht im Abschied, sondern ist dem gedruckten Kaufbrief im StistScirchiv St. Gallen entnommen.

Lucern.

24. August (vss St. VartolomcStag)

^laatsareluv Viiccr» bucerncrübschiedcsammlung. II. alt. Staatsarchiv Bern: AUgemcinc cidacnösstschc Abschiede, u. avä.

^ Voten: Zürich. Ennrad Schwend, Ritter, Bürgermeister. Bern. Wilhelm von Dicßbach, Ritter,^'ulthejß. Georg vom Stein, dcö Raths. Lucern. Ludwig Seiler, Altschulthcisi; Peter Tammann;

mner von Meggen, des Raths. Uri. Walter iu der Gasse, alt Ammann. Schwhz. Ammann Neding;^unann Aufdcrmaur. Untcrwaldeu. Rudi Wir;, Scckelmeistcr. Zug. Ammann Steiner. GlaruS.^ blandschrciber.

t». Der Vogt im Wagcnthal bringt an, er habe einen Gefangenen, der mehr als 15 Jahre lang" bösen Lümd, er sei ein Ketzer, unwidersprochen ans sich liegen gelassen, gefoltert, jener wolle abereingestehen. I». Götschi Whß von Sinö lag zu Lucern gefangen; nun sind seine Freunde mit derer'"Zug Botschaft vor den Eidgenossen erschienen, nnd haben sich deswegen beklagt nnd verlangt, daß""b Bcrtschj Müller gefangen gelegt werde, welcher zu StanS vor der Eidgenossen Boten ihren Freund,Vlhfi, verklagt nnd vorgegeben habe, eö werde dem Bericht von Baden nicht nachgelebt, man bannew ^^hssuchsscn, begrabe die Todtcn nicht, gebe den Leuten das Sacramcnt nicht, taufe die Kinder nicht." wichen Vorgaben habe er es dahin gebracht, daß Götschi Whß gefangen worden. Sie verlangen,^ >»»n beide gegen einander ins Recht stelle. Bertschi Müller verantwortet sich, er habe vor der Eid-^uosscn Boten zu Staus nicht so viel gesagt; was er aber gesagt, das sei auf Befehl der Kirchmcicr^ chchen. Auf dieses ist Götschi Whß ans gewöhnliche Urfehde ans dem Gcfängniß entlassen, alle Par-und ihre Freunde sind gegenseitig in Frieden genommen; Götschi Whß und Bertschi Müller haben^ Mwrcn, sich stellen, wenn die Eidgenossen ihnen einen Rcchttag ansetzen. «. Da der Eaplan von^ ^ Gulden nicht nehmen nnd von der Pfründe gehen will, wie er doch das versprochen hat,^selbst aber um seinetwillen ohne Messe nnd Gottesdienst leben nnd im Bann sein müssen, istweil der Eaplan seinen Eid gebrochen, so sollte er billig von der Pfründe sein; darum wollen derdss Boten ihn zu Eonstanz berechtigen auf Kosten der Pfründe. Lucern soll in aller Orte Namen

^-ache einleiten, auch mit dem Vogt im Wagenthal daran sein, daß während der Zeit die Leutelniester erhalten, der für Messe und Gottesdienst sorge. «I. Der Abt von PfäfcrS bringt an,