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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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347
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Mai lstfll). Z47

u>ic Botschaft zum Herzog von Oesterreich gesendet werden, nm zu vernehmen, warum er vom Anlas;^gegangen, und nm noch eine Vermittlung des Streits zu versuche». Da die Boten von Schwhz und^larus nicht bevollmächtigt waren, diesem Beschluß beizustimmen, Uri nicht vertreten war, so soll die^<be nochmals heimgebracht werden mit ernstlicher Empfehlung zu gemeinsamem Handeln. Nächstenkeitag sollon die Boten wieder zu Luecru eintreffen, nm sich bestimmt zu erklären; die von Schwhz^ en den Grafen Georg mitbringen. Wollten auch Schwhz, GlaruS und Uri dann dem Beschluß nicht»»inen, so sollen die Boten nichtSdestominder in gemeiner Eidgenossen Namen die Sendung voll-l. Von des Rheinthals und der eingenommenen stände wegen sollte man denen von Uri auf ihrtilgen zu Haudcn ihrer Gemeiudc antworte«, ob die IV Orte von dem Schatzgcld von Stcinach,^ ^ krg s ihre Kosten vorabnchmen oder ob man sich darin gleich halten wolle mit denen von^ Zug und Nidwaldcn. Die Boten auf nächsten Tag zu sturer» sollen bevollmächtigt werden, sich einerb illigen Antwort zu einigen. K. Heimbringen, ob man Obcrbcrg verkaufen wolle oder nicht. Aufk^inniitem Tag soll man antworten.

Vcrncral'schicd n .isift Vilirt: Freitag Vor der Ausfahrt.

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I 21 . 31k(tl (Samstag nach Vcr Auffahr(>.

2»aatNarchiv j.'»ccr» Luccrnerabschiedcsammlung. II. .KU,

v('g Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern fein Brief), stnccrn. Schultheiß Seiler; Werner

a . 'kggeu, Urj (niemand anwesend). Schwhz. Ammann Aufdermaur. kl n t er w a l d cn. HeiirrichZug. Vogt Albrccht.

ße ^ Rheinau klagt, daß Graf Allwig von Sulz die Seinen so schwer bekümmere, daß

allt.^ ' lskwichen, ihre Aecker ungcbanen liegen lassen und nach Rheinau geflohen seien,

Ttas Abschied von Baden und mit Verachtung dicsfälligcr Mahnung derer von Zürich.

öaben die eidgenössischen Bote» die armen Leute wieder nach Hause kehren geheißen und demdc>z ^' ^schrieben, daß er sie unbekümmert lasse und dem Abschied von Baden nachlebe. I». Bezüglich- ^kitö zwischen dem Bischof von Basel und denen von Solothurn weiß jeder Bote, wie beiden?heilender Feindseliges gegen einander zu unternehmen, sondern mit ihren Urkunden n. s. w.

^^lwssen auf die Rechnung zu Baden zu kommen. «. In der Sache des Grafen Georg^ Herzog von Oesterreich geht man von dem Gedanken, eine Botschaft an letzter« zu senden,schließt, eine Schrift an den Herzog zu schicken und rückkehrend Antwort zu begehren. Bis zumhstd ^^lbcn sollen sowohl Graf Georg als die von Schwhz und GlarnS, denen allen geschriebenllnternehmung enthalten. «I. In Betreff des Vorkaufö von stcbenSmitteln soll stueerns "^"ücn, die es deshalb hat, hervorsticht» und auf den Tag zu Baden bringen; der Bote von^kch»» ^ denen von Nidwaldcn reden, daß die Sentcn nicht verkauft werden u. s. w. Auf der^tif g ^"^den will man über eine gemeinsame Ordnung rathschlagcn, damit allenthalben der Vor-!>,„ werde. «». Auf Mittwoch in den Pftngstfciertagen (2. Juni) sollen die Vi Orte, die Theil

^ssiithal haben, jedes zwei Boten zu stucern haben in dem Recht gegen Andreas Senn. Der eine