Februar 1-490,
Verhandlung über die St. Gallinchen Angelegenheiten soll man eingedenk sein des Gesuchs des GeorgPfund, Hauptmanns im Schloß Rorschach, daß ihm und den andern Knechten für die Schmach und denSchaden, den sie erlitten haben, Entschädigung werde. >,». Die Botschaft von St. Gallen klagt, daß,zuwider dein Bericht, einige ihr gehörige Trotten und Schulden in die Beute geworfen worden seien.Antwort: WaS der Bericht inhaltc, dem werde man nachleben; man werde ihre Klage, obschon sie nichteine große Summe betreffen könne, heimbringen, i». Da verlautet, Schultheiß Seiler von Luccrn habedes Varnbülcrs Schlößchen und Gut im Rhcinthal gekauft, so soll man heimbringen, ob man ihn beidem Kauf lassen wolle oder nicht, damit diejenigen, welche die Reben bauen, wissen, woran sie sind.Einstweilen soll der Ammann Salzmann durch dieselben das Nothwendige im Nebbcrg besorgen lassen undwenn dazu Geld nöthig ist, selbes entlehnen, bis auf weiten: Bescheid. «». Rudi in der Hub, welchergefangen nach Whl geführt worden ist, soll, da seine Verschuldung nicht so schwer erfunden worden,gegen eine Urfehde auf freien Fuß gesetzt wcrdcu, doch soll er zu blcibcu schwören bei dem Eid, denalle Gotteshausleute gcthan haben. K». Der Abt von St. Gallen hat eingewilligt, die Söldner zu be-zahlen, welche letztlich zu Whl im Zusatz gewesen sind. ES wird beschlossen, daß er jedem einen halbenMonatsold, d. i. 2 Gulden, geben soll ünd dem Hauptmann doppelten Sold, daö betrifft jedem Ort52 Gulden.
Dabei finden sich Kundschaften über das Verhalten des Jost Zicgler und des Hans Bophart beim St. Galler Aufruhr, überDrohungen und aufrührerische Reden, so sie auf der Flucht ausgestoßen u. f. w.
St. Moritz im Wallis.
Februar.
(Staatsarchiv Bern Allgemeine eidgenössische Abschiede. 15. 15?.
Eine Instruction Berns an seine Boten spricht von einem daselbst unter Mitwirkung von Bern undFreiburg zwischen dem Haus Savohcu und der Landschaft Wallis zu haltenden Tage, dessen Acten fehlen.
Ein siedeln,l li. Marz (Dienstag nach Oiuli),
Stistaarchiv St. <»>alle».
Georg, Graf zu Wcrdcnberg und Sargans; Gaudenz, Graf zu Mctsch, Kilchberg u. s. w., und dieBoten der Orte: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter; HanS Wätlich, des Raths. Luccrn. Ludwig Seiler,Altschultheiß; Werner von Meggen, Scckelmcister. Schwhz. Rudolf Rcding, Altammanu; Dietrich in derHalten, der jüngere, des Raths. Glaruö. Werner Nietler, Landschrcibcr; Heinrich Jcnni, des Raths.
». Die Genannten geben ihren schiedsrichterlichen Spruch zwischen Abt und Convcnt des Gottes-hauses zu St. Gallen und der Stadt St. Gallen über die Streitpunkte, welche den Klostcrbruch zuRorschach und den darauf folgenden Krieg veranlaßt hatten, in neun Artikeln, alS: i) Jeder Abt zuSt. Gallen mag in der Stadt, zu Rorschach oder anderswo auf des Klosters Erdreich bauen nach seinemBelieben, auch den Klosterhof oder Einfang erweitern und bebauen innert auSgcmitteltcn Marken, ohne