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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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343
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März. 149l).

Schaden der Stadtmauer, der Kirche zu St. Lorenz und der Kirchhöfe. Wenn das Kloster zu Rorschachgebauen wird, so soll uichtsdcstomindcr das Hofgcricht in seinem Wesen bleiben, und das Pfalzgcricht umStüter, so in der Stadt oder innert der vier Kreuze liegen, nirgend anderswo als in dem Gotteshaus>n der Stadt St. Gallen gehalten werden, auch alles „Hciltumb vnd Gczicrd" daselbst unverändertbleiben. L) Die Stadt St. Gallen zahlt dem Gotteshaus für allen ihm verursachten Schaden MX) Gulden,ch Der sogenannte Spcichingcrvcrtrag vom l 4. Mai 1457 in Betreff der Aufnahme von Ausbürgern wirdaufgehoben; alle die in des Gotteshauses Gerichten sitzend, von der Stadt zu Bürgern sind aufgenommenworden, sollen des Bürgerrechts entlassen und fortan keine Hintersassen des Klosters mehr in das städtischeBürgerrecht aufgenommen werden. 4) Die Bürgermeister, Räthc und Bürger zu St. Gallen sollen ihreLehen vom Gotteshaus neu empfangen, ohne das; es ihnen übrigens, mit Ausnahme Ulrich BarnbülcrS»nd Hg„s Schenklins, an ihren Ehren nachtheilig sein soll. 5) Rudolf von Steinach, Thalmann, DoetorHur und andere, so von denen von St. Gallen und Appenzell in Gefängnis! und verschriebene Urfehdegenommen worden sind, sollen daraus entlassen und in den Besitz der ihnen entzogenen Güter wiederAngesetzt werden. «) Bürgermeister, Rath und Gemeinde zu St. Gallen sollen versuchen, den MeisterBitus Mahlcr zu bewegen, daß er dem Doetor Johann Bischof zu Gunsten von der Pfründe zu St. Fidenabstehe; sie sollen sich seiner in keinem Fall weiter annehmen. 7) Die Stadt St. Gallen soll von denAnsprüchen, die sie nach Inhalt des Berichtes im Feld an den Abt zu machen vermcintc, abstehen undbcr Abt ihr deshalb zu antworten nicht schuldig sein. 8) Dieser Spruch soll allen andern Sprüchen undAnheilen im Eollistonsfall vorgehen. P Damit sollen beide Parteien gegenseitig gcricht und gcschlicht sei».

„Die Artikel der früntlichcn Bercdnng zwischen miuen Herrn, den >v Orten Zürich, Lnccrn, Schwvzbnd GlaruS an einem vnd den von Appenzell am andern tail."

" DruckcrcnN'lar im Stiftsarchiv St. tVallcn. I». Abgedruckt bei Zellweger, Urkunden zur (beschichte dcS appenzcllische»^ Nr. 557.

Baden.

21. März <«ss HaU-vast-n>.

2tai>l«are>>iv Zürich Allgemeine Abschiede. I.ZM.

Heimbringen das Begehren derer von Schaffhauscn in Beziehung ans das königliche Mandattreffend den König von Ungarn. I». Ebenso daS Unterfangen des Grafen Hug von Montfort, welcher^"ru Zou ^ Langenargen aufrichtet, was eine Neuerung ist. Ebenso die Klage des Bischofs vonascl, Solothurn drücke seinem Stift eigene Leute ab, zwinge sie zu Eiden und bemächtige sich dadurch^selben, ungeachtet er, der Bischof, Recht geboten habe nach Inhalt seines Vertrags mit Solothurn,^ gemeine Eidgenossen oder besondere Orte. «I. Ebenso Weltinö von Neucnstcin wegen, der zu Solo-^"rn Bürger ist, dem Bischof von Basel Feindschaft angesagt hat, auf seinem Gebiet aber ein von dems^chof lchnbareö Schloß besitzt, bei welchem er von den Solothurnern beschirmt wird, was den Bischof von^>el veranlaßt, der Eidgenossen Dazwischcnknnft nach der mit ihnen bestehenden Vereinigung zu verlangen.« Ebenso den Span, welcher zu Mellingen zwischen dem Rath und der Gemeinde waltet und große""'he veranlaßt. Auf Mittwoch nach dem Sonntag Judiea (91. März) sollen die X Orte ihrezu Baden haben „vß merklicher Notdurft". Der Gefangenen halben, welche die Juden zu