Februar 149t),
i.
Norscha ch.lt. Februar <D°nst->g »ach St, Appolloma»,
TtaatSarcinv Bern: Bündnisse und Verträge. Ill.83. Ttiftsarchiv (wallen.
Boten: Zürich. Ennrad Schwcnd, Ritter, Lucern, Peter Fankhauscr. Schwhz. Ulrich Aufdcrmaur,Ammann, Glaruö. Joö Kuchli, Ammann,
Die Hauptlcute, Fähndrichc und Räthe, der Zeit von ihren Herren und Obern von Zürich, Lucern,Schwhz nnd Glarns in das Feld verordnet, jetzt zu Rorschach versammelt, Urkunden, daß, nachdem zwi-schen den >v Orten und Appenzell eine Richtung geschlossen worden, vermöge welcher die StädtchenRhcincck und Altstetten nnd die Dörfer Bcrnang und Marbach und alle andern Dörfer, Höfe und ,, Gc-gincu", welche die von Appenzell außerhalb ihrer Landmarken im Nhciuthal gehabt, nebst der HerrschastSar den IV Orteil abgetreten worden, sie ans Freundschaft und weil Zug mit seinem Panncr zu Ror-schach im Feld eingetroffen und seine Absage an Appenzell erlassen habe, bevor die Richtung abgeschlossenwar, Zug mit gleichen Rechten in die Beherrschung der benannten Städte, Dörfer, Höfe, Geginen niffder Herrschaft Sar eintreten lassen, doch dem Gotteshaus St. Gallen und den IV Orten an der Obrig-keit und Rcchtung, so sie vor Datum dieses Briefs im Rhcinthal gehabt, unschädlich.
Vor St. Fiden.
444)14, 14. Fobruur (Montag nach Välrnti»>>
Staatsarchiv Vcr», Bündnisse und Verträge,
Georg, Graf zu Welchenberg nnd Sarganö, nnd Gaudenz, Graf zu Metsch, stellen zil St, Fidc»im Lager die Urkunde des Friedensvertrags zwischen den IV Orten und der Stadt St, Gallen aus; »utihnen siegeln der iv Orte Hauptlcute, von Zürich: Ennrad Schwcnd, Ritter; von Lucern: Peter Fa»kHäuser; von Schwhz: Ulrich Anfdcrmanr; von Glarns: Jost Kuchli, Namens ihrer Obrigkeiten, wckanderseits Bürgermeister, Rath und Gemeinde der Stadt St. Gallen, i) Beide Parteien liehen vo»der Feindschaft gegen einander ab, nnd wollen sich des Bcrgangcncn wegen nicht mehr befeinden. AlleGefangenen werden losgelassen. Mit Ausnahme der Hauptlcute, Fähndrichc nud Räthe, ungefähr drcißUPersonen, ziehen die Kricgölcutc ans dem Lager fort, ohne die Stadt St. Gallen zu betreten. 2) Malle Ansprachen, welche Abt und Eonvent und die iv Orte an die Stadt St. Gallen und diese an stRmachen, sollen sie einander auf Erfordern zu Recht stehen vor den Rathsbotcn, welche die genanntIV Orte dazu ordnen nnd zu diesem Zwecke des Eides gegen ihre Obern entlassen werden. Bei derenSpruch soll es ohne alle Appellation bleiben. 3) Alle Parteien nnd ihre Zugewandten sollen fortan bclihren eigenen Gütern, Zinsen, Zehnten nnd Schulden unbeschädigt bleiben. Doch ist davon ausgeschlossenUlrich Barnbülcrö Gut außerhalb der Stadt St. Gallen, dessen sollen die von St. Gallen sich »iästannehmen. 4> Die Verbindung zwischen der Stadt St. Gallen, denen von Appenzell und den Gotteshauslcuten soll gänzlich hin nnd ab sein, nnd die darüber aufgerichteten Briefe sollen sofort den >v Orll"herausgegeben werden, 5) Der Varnbülcr soll nicht mehr in die Stadt St. Gallen, noch in die