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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Deccinber 1489.

und Appenzell Ehren halber nnd aus andern Ursachen nicht annehmen können, so wird beschlossen, das!jedes der iv Orte zwei Voten nach den vier nnpartciischcn Orten nnd nach Frciburg nnd Solothurnichicken sollen, nm allda vor den Gemeinden die Gründe dieser Nichtannahme vorzutragen. Die VotenIvllen auf Maria Empfängnis! (8. Deecmbcr) sich zu Zug versammeln. I». Jedes der lv Orte Zürich,httcern, Schwh; nnd Glarus soll zwei ehrbare Männer in des AbteS Kosten als Zusatz ans daö Schloßzu Norschach schicken. Der Abt soll jedem dieser Knechte monatlich 2 rheinische Gulden nnd den Unter-halt geben nnd wenn stc wieder abziehen l rheinischen Gulden für Ans- nnd Abzug. Auf Donnerstagnach Nicolai flt). Deecmbcr) sollen diese Zusätzer im Schloß zu Norschach sein; sie sollen trachten, inaller Stille dahin zu gelangen. « . Ans dem nächsten Tag soll man sich berathcn über daS Ansuchenvon Schwbz um ein Schreiben an den König von Frankreich in der Angelegenheit des HammcrschmidS.«I. Der Landvogt im Thnrgan wird beauftragt, in Betreff dcö von einigen Knechten daselbst an einemInden verübten GcleitSbruchs Erkundigung einzuziehen nnd ans nächstem Tag über den Sachverhaltzu berichten.

Zu ». Die Zustruction an die Bote» lautet nach einer Beilage zum Abschied des vierörtige» Tagst zu Zürich, Mittwoch »ach Andres

December) 148!» so: „Diß nachgeschribcn Artikel sollen der iv Orten botschaffte» vor den gemeinden, dahin sy ich geordnet sind,anzischen vnd reden: Wiewohl den iv Orte», denen da» Gotteshaus St. Gallen mit Burg und Landrccht verwandt ist, die Widerwältigten und Widersetzlichkeit der Stadt St. Gallen, der Appenzeller und der Gottcshausleute leid ist, und sie den Streit gern mitAecht abgcthan sähen, so können sie doch den Abschied, den die ander» IV Orte nebst Frciburg und Solothurn jüngst gemacht, nichtannehmen aus allerlei Gründen und Ursachen, alS: ,i. Weise der Abschied, der Abt von St. Galle» soll vorab denen von der Stadt,Appenzell u. s. w. um alle ihre »lagen zu Recht stehen, dann hernach diese ihm auch. Das sei gegen die Bünde mit St. Galle» undAppenzell, denn da heiße es, daß, wenn sie mit Jemanden Streit bekommen und dieser ihnen Ncchtbote thut, die dem Mchrtheilder Eidgenossen billig scheinen, sie selbe annehmen müssen. Das haben sie aber nicht gethan, sonder» zur Gewalt gegriffen; daherlallen nun sie zuerst dem Recht gehorsam werden und ihre allfälligen Ansprachen nachher geltend machen. >>. Weise jener Abschied,daß die Rechtfertigung vor den andern IV vzrten nebst Freiburg und Solothurn geschehen soll, sowie auch diese allein zu Handel»hätten, wenn in Zukunft dieses Abschieds halben Streit entstünde. Diese Ausschließung erachten die >v mit dem Abt verbundenen^ lie, die in den Bünden mit Appenzell und St. Gallen ohnehin die Mehrheit bilden, als jenen Bünden und ihrer Ehre zuwider-laufend. Gbenso die Zumuthung, die ikncn in jenem Abschied gemacht wird, alS sollten weder ihre Voten, noch die, welcheHauptleute gewesen sind, den Abt im Rechte» unterstühcn. Das streite gegen ihr Burg- und Landrecht mit dem Abt u. s. w.Die iv bitten, ihre Weigerung nicht übel zu nehmen, sie seien zu Allem bereit, was nicht mit ihren Ehren, Pflichtenaud Bünden im Widerspruch stehe. Sie seien nun Willens, die Stadt St. Gallen und Appenzell nach Inhalt der gcschworne»Bunde zu Recht zu mahnen; sollten sie wider Bcrhoffen der Mahnung nicht statt tbun, so wollen die iv Orte weiter thu», waSßa laut ibrcm Burg und Landrecht mit dem Abt schuldig sind. Sic bitten die andern IV Orte sammt Freiburg und Solothurn,getreues Aufscben zu halten und den großen Muthwillen der Gegner des AbtS zu betrachten, die auch den IV Orten Troßgeboten u s. w." s Zschudische Sammlung. Siehe auch ZcllwegerS Urkunden, Nr. 5>st7.)

Ohne Ortsangabe.

?!). Aeeelllber «Dienstag vor dem neuen Jahr).

StifrSarclit» 2». Gallen.

Die iv Schirmortc deö Abtö von St. Gallen verlangen von der Besatzung des Schlosses NorschachBericht über die Gesinnungen und Anschläge der St. Gallischen GottcShauSlcntc.

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