November l i8st.
:u»s.
L ucer ll.
l 25. November tvss S> Eaiharincnlag).
^taeitsarckiv Vucer» AricqS- und VcrtragSsachc» der Eidgenossen. Vlntt >?,
Zürich, Lucern, Schwhz und GlarnS.
»». Obgleich dieser Tag ist angesetzt worden, um hinsichtlich des Burg- und LandrcchtS und der Haupt-Mannschaft, welche der Abt von St. Gallen mit allen sieben Orten eingehen wollte, einen endlichen Be-schluß zu fassen, so wird nun in Folge des von den übrigen Orten zu St. Galleu angenommenen Abschiedserkennt, man wolle dermalen diese Sache gänzlich ruhen lassen und darin weiter nichts vornehmen, bisman sehe, wie es eine „Vslcitc" nehmen wolle. Diese Verhandlung soll jedoch geheim gehalten werden.I». Hinsichtlich des obbcrührtcn Abschieds von St. Gallen soll jeder Bote heimbringen, wie sich der Abtvon St. Gallen über denselben in mehrfacher Beziehung beklagt, besonders darüber, daß die IV mit ihmverbundenen Orte und auch seine Hauptlcntc ihm im Rechten keinen Beistand thuu sollen, wogegen danndiejenigen Orte Recht sprechen würden, welche denen von St. Gallen und Appenzell verwandt seien,gerade wie die iv Orte ihm, dem Abt. Da die Boten dieses Tages die Sache für sehr wichtig halten,aber deshalb keine Vollmachten haben, so soll auf Dienstag nach St. AndrcaStag nächsthin ( l. Dccembcr )zu Zürich hierüber ein Tag der IV Orte stattfinden, welche inzwischen ihre Instructionen geben sollen.<». Man soll heimbringen die Rede des Andreas Senn: „Komme man ins Feld, so werde man zwölfoder dreizehn der Gewaltigsten erstechen, dann ziehe man heim und der Krieg sei zu Ende; seine Halbardcwerde weder die Appenzeller noch die St. Gatter hauen." ,l. Hinsichtlich der Botschaft zum schwäbischenBund lästt man es bei dem zu Giusiedeln gefaßten Beschluß bewenden. Bezüglich einer Marken-strcitigkeit zwischen Sebwhz und Zug wird lctzterm Ort geschrieben, den Holzhau auf dem streitigen Platzebis Mitte Mai zu verschieben, waö Schwhz auch seinerseits zugesagt habe. Inzwischen wolle man trachte»,den Streit auszugleichen, l. Da Zürich und GlarnS die Ihrigen von Whl und Rorschach ans dem Soldhcimbcrufcn haben, so bittet man die Boten dieser Orte, zu bewirken, daß selbe wieder hingcsch'^werden, bis ein anderer Abschied oder Anlaß zu Stande gebracht sein werde, der den IV Orten gefällig"und dem Abt weniger nachthcilig sei, als der letzte Abschied von St. Gallen. K-. Der vier Knechtwegen, die einen Juden im Thurgau zur Taufe genöthigt und ihm dazu etwas genommen haben, wcssjcier Bote, wie man weiter handeln soll. I». Die Bestrafung des Gcrstncr und der andern ungehorsaniG"lottesbausleutc will man für einmal unterlassen; sollte ein Ort anderer Meinung sein, so solle eS dasans dem Tag zu Zürich eröffnen lassen.
Zürich.
2. ?)eeoiuber iMmwoch >>«»>
S»aat»arch>» Lncerni Allgemeine Abschiede. II. MZ. ^»aatSarchiv Nüricl, Tschudischc Sammlung.
Zürich, Luccrn, Schwhz und GlarnS.
». Da die iv Orte, denen das Gotteshaus St. Gallen verwandt ist, den durch die vier unps"tciiscb cn Orte nebst Freibnrg und Solothurn gestellten Abschied und Anlaß gegenüber der Stadt St. Galle»